Wartung Softwareprodukte Beleglesesystem
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BW 06/25veröffentlicht 11.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- je Los
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- SAP-S/4HANA-Readiness KrankenhausapothekeUniversitätsklinikum Köln AöR · KölnFrist 17.11.2026
- IT-DienstleistungenKliniken der Stadt Köln gGmbH · KölnFrist 04.12.2026
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Websites www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger.deBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · KölnFrist 01.12.2026
- Matrix42 - Dienst-, Pflege, Support... leistungenOLG Köln · KölnFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (66 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 11 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. € je Los
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50829, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") ausgeschriebenen Leistungen ist der Abschluss von Wartungsverträgen für die bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte des Beleglesesystems.
Der Beitragsservice beabsichtigt, die Wartungsleistungen in zwei Losen zu vergeben.
LOS 1 - Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte der Firma OpenText
LOS 2 - Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte der Firma Paradatec
Es ist beabsichtigt, je Los einen Wartungsvertrag mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren (01.01.2026 bis 31.12.2027) und der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot je Los zustande. Der Beginn der Wartungsleistungen je Los ist frühestens der 01.01.2026. Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Dienstleistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte der Firma OpenText Unter der Bezeichnung "Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte des Beleglesesystems" schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") nachfolgende Leistungen in zwei Losen aus: - Los 1: Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte der Firma OpenText sowie - Los 2: Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte der Firma Paradatec. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, je Los einen Vertrag über die Wartung der jeweils im Einsatz befindlichen Softwareprodukte mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren (01.01.2026 bis 31.12.2027) und der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Leistungsbeginn je Los ist der 01.01.2026. Weitere Einzelheiten sind dem jeweiligen Vertrag über die Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Softwareprodukte je Los zu entnehmen (vgl. Anlage A11 bzw. Anlage A12 (Teil C. der Vergabeunterlagen)). | 24 Monate | 221.000 € |
| 2 | Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte der Firma Paradatec Unter der Bezeichnung "Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte des Beleglesesystems" schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") nachfolgende Leistungen in zwei Losen aus: - Los 1: Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte der Firma OpenText sowie - Los 2: Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Software-Produkte der Firma Paradatec. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, je Los einen Vertrag über die Wartung der jeweils im Einsatz befindlichen Softwareprodukte mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren (01.01.2026 bis 31.12.2027) und der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Leistungsbeginn je Los ist der 01.01.2026. Weitere Einzelheiten sind dem jeweiligen Vertrag über die Wartung der bereits im Einsatz befindlichen Softwareprodukte je Los zu entnehmen (vgl. Anlage A11 bzw. Anlage A12 (Teil C. der Vergabeunterlagen)). | 24 Monate | 221.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es ist beabsichtigt, je Los einen Vertrag über die Wartung der jeweils im Einsatz befindlichen Softwareprodukte mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren (01.01.2026 bis 31.12.2027) und der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (zu gleichen Konditionen) abzuschließen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabest … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkan … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTZ55M2KU# Die Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Angebot einzureichen. Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise u … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTZ55M2KU# Die Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Angebot einzureichen. Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Angebot eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft zu berücksichtigen. Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Angebot geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder - von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat oder - einheitlich für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter; - die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftrag) oder - für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle (§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe), so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen. Bei Vorliegen eines Unterauftrags können die Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers bis zur Zuschlagserteilung nachgereicht werden. Bei Vorliegen einer Eignungsleihe ist die Eignung des Eignungsverleihers in dem Umfang durch Vorlage der geforderten Eigenerklärungen durch den Eignungsverleiher nachzuweisen, in dem der Bieter selbst nicht geeignet ist. Weitere Einzelheiten sind den Vergabebedingungen zu entnehmen. Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher (Anlage A6 der Vergabeunterlagen): a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde/wurden oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und frist-gemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vor-liegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben; d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solch …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | inovoo GmbH, Inning am Ammersee | 1 |
| 2 | Paradatec Ges. für parallele Datentechnik mbH, Braunschweig | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
- Website
- rundfunkbeitrag.de
- Kontakt
- vergabe@
beitragsservice.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (66 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH7 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fbd7124-cd15-4810-84bf-ae9e8990ef9b.