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IT-Service für Workload Automation

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BW 05/25veröffentlicht 07.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 126 Tagen abgelaufen

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in 47 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50829, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Workload Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support, Dokumentationen und Schulungen). Der Beitragsservice (nachfolgend "AG") setzt aktuell die Software IBM Workload Scheduler (nachfolgend "IWS") mit der Version V10.1 (vormals "IBM Tivoli Workload Scheduler") zur Automation seiner Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein. Die Software IWS muss durch eine Workload-Automation Softwarelösung (nachfolgend "WLA-Softwarelösung" genannt) als "zentraler Scheduler" (on-premise) ergänzt und auf allen Systemumgebungen (Instanzen) in den drei Rechenzentren (RZ) betriebsfertig installiert werden. Die Umsetzung (Implementierung und Migration) erfolgt an allen drei Standorten und muss konzeptionell für alle RZ berücksichtigt werden. Begonnen wird die Umsetzung an den Standorten in Köln. Anschließend muss eine Datenreplikation der Jobketten für den Standort Ismaning erfolgen. Ziel ist es, das funktionale Zusammenwirken der RZ zu erreichen. Es muss bspw. eine funktionierende Datenreplikation und zeitnahe Datensynchronisation vom produktiven RZ zum Backup- und Failsafe-RZ installiert werden. Im Desaster-Fall muss das Failsafe-RZ die Aufgaben des produktiven RZ übernehmen (FailOver). Der Auftragnehmer (AN) setzt zum Erreichen der gesetzten Ziele ein Projektmanagement (u.a. Projektleiter inkl. Stellvertreter) ein. Das Projektmanagement umfasst die Initiierung, Planung, Ausführung (Umsetzung), Überwachung und Steuerung (Controlling) bis zum Abschluss des Projekts. Der AG beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag über 4 Jahre abzuschließen. Der AG benötigt Lizenzen für die drei RZ an den Standorten Köln und Ismaning gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung. Der AG beabsichtigt, während der vierjährigen Vertragslaufzeit seinen Betrieb an einen neuen Standort im Kölner Raum zu verlagern. Der aktuelle Standort in Köln soll noch bis 2028 genutzt werden. Ziel nach heutiger Planung ist es, das produktive RZ und Backup-RZ vor dem Umzug des übrigen Beitragsservice zu verlagern. Der Betrieb der RZ muss nicht zwingend am neuen Standort des AG sein. In diesem Zusammenhang kann ggf. ein Parallelbetrieb der RZ am alten und neuen Standort für eine Übergangszeit erforderlich sein, da der Produktionsbetrieb aufrechterhalten werden muss. Im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme werden auch Funktionstests erforderlich sein. In jedem Fall muss die angebotene Lizenz (on-premise) auch den Standortwechsel für das produktive RZ und Backup-RZ beinhalten und eine unbefristete Nutzung für diesen Fall sicherstellen. Diese Lizenz muss auf allen Systemumgebungen (Instanzen) Bestandteil der angebotenen Lizenz sein. Die AN hat den Standortwechsel des Beitragsservice in seinem Angebot zu berücksichtigen. Leistungsteil A - Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten und Rechenzentren Der AN hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten Köln (produktives RZ und Backup-RZ) und Ismaning (Failsafe-RZ) des AG betriebsfertig bereitzustellen. Der zukünftige AN hat die WLA-Softwarelösung an den genannten Standorten komplett und lauffähig zu implementieren. Die WLA-Softwarelösung muss in den genannten RZ zudem auf allen Systemumgebungen (Instanzen) implementiert werden. Der zukünftige AN hat nach Zuschlag unmittelbar mit den konzeptionellen Arbeiten und Implementierungen am Standort Köln zu beginnen und innerhalb des zuvor abgestimmten Projektplans im Kickoff-Termin abzuschließen. Leistungsteil B - Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte und RZ Der AN lizenziert die plattformunabhängige WLA-Software-Lösung für den kompletten Betrieb an allen Standorten und RZ. Die Lizenzierung muss eine Nutzung von mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat an allen Standorten und RZ umfassen. Die Lizenznutzung muss vom AG eigenständig vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung der WLA-Softwarelösung am Standort des AG in Köln muss folgende Systemumgebungen (Instanzen) umfassen: - Produktionssystem des AG (mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat) - Entwicklung-, Abnahme- /Testumgebungen des AG - Backup-RZ des AG Die Lizenzierung der WLA-Softwarelösung muss am Standort des Failsafe-RZ in Ismaning folgende Systemumgebungen (Instanzen) umfassen: - Produktive Nutzung der Lizenz im Desasterfall (mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat, "Lizenz-Pool"). Unter "Lizenz-Pool" wird in diesem Zusammenhang verstanden, dass die produktive Lizenz des Standorts Köln wechselseitig auch am Standort Ismaning eingesetzt und im Desasterfall genutzt werden wird. Durchführung von Tests durch den AG, um die Funktion des Failsafe-RZ zu testen. Es werden verschiedene Jobs zur Prüfung der Funktion gestartet. Die Server, auf denen die WLA-Softwarelösung laufen wird, befinden sich in den Räumlichkeiten am jeweiligen Standort. Das Failsafe-RZ in Ismaning wird im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im Desaster-Fall bei einem Komplettausfall am Standort des AG zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz im Produktionsbetrieb an beiden Standorten ist nicht vorgesehen. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems im Failsafe-RZ der WLA-Softwarelösung einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests muss aber an beiden Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Im Failsafe-RZ werden regelmäßige Anpassungen vorgenommen, bspw. für Datenreplikation zw. produktivem RZ u. Failsafe-RZ sowie Notfallübungen, die auch vom Lizenzumfang gedeckt sein müssen. Fortsetzung der Beschreibung unter 5.1.

Beschreibung des Loses

Fortsetzung der Beschreibung gemäß 2.1: Im Desaster-Fall ist davon auszugehen, dass die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt wird. Darüber hinaus stellt der AN dem AG die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen (bspw. SW-Erweiterungen, Fehlerbehebungen) inkl. der technischen Dokumentation für beide Standorte unaufgefordert zeitnah zur Verfügung, damit der AG die WLA-Softwarelösung technisch auf dem neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des AG nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam vom AG betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten (bspw. Events) in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" ("Meta-Instanz") und bestimmt den Job-Ablauf. Für einen reibungslosen Parallelbetrieb und die Migration von der vorhandenen IWS-Software zur WLA-Softwarelösung ist eine wechselseitig steuernde technische Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen erforderlich, die einen reibungslosen produktiven Betrieb gewährleistet. Die wechselseitige Steuerung erfordert Funktionen in beide Richtungen: Die WLA-Softwarelösung steuert IWS Die WLA-Softwarelösung muss IWS-Jobs starten, Abhängigkeiten übergeben, Statusinformationen empfangen und eventuelle Fehler erkennen. IWS steuert die WLA-Softwarelösung Solange Jobs noch im IWS laufen, muss das IWS die Folgeprozesse in der WLA-Softwarelösung starten oder deren Fertigstellung abwarten. Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung - Standort Köln Alle Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) über alle Instanzen müssen im Rahmen der Migration von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden aktuell monatlich durchschnittlich 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung ist vom AN in Paketen ("Migrations-Paket für Migrations-Paket") umzusetzen. Der Auftragnehmer sorgt für die komplette Umsetzung und erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung. Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung komplett betrieben werden. Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS ausgeführt, gesteuert und betrieben werden, bis sie nicht mehr benötigt werden. Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Migration aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach der Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt durch den AN nach Abnahme der Migrationspakete. Die Übernahme in die Produktionsumgebung setzt ein betriebsbereites Failsafe-RZ voraus. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Der zukünftige AN hat mit der Migration zeitnah nach Abschluss der Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung zu beginnen. Die Migration aller IWS-Jobs inkl. der Abnahme muss innerhalb des abgestimmten Projektplans erfolgen. Standort Ismaning - Der AN hat nach Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung sowie vollständiger Migration inkl. Abnahme am Standort in Köln die WLA-Softwarelösung auch in die Systemumgebung(en) des Failsafe-RZ am Standort in Ismaning zu implementieren, in Betrieb zu nehmen und die Betriebsbereitschaft für "Cold-Standby" und die Durchführung für Tests herzustellen. Es wird ein Funktionstest durchgeführt. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job mit dem Produktionssystem identisch sind. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim AG am Standort Köln durch. Es werden max. 5 Mitarbeitende (MA) des AG geschult. Leistungsteil F - Support / SLA für Störungs-management - Der AG muss Störungsmeldungen an den AN über ein Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch melden können. Die Bearbeitung von Serviceanfragen, Störungen oder Changes erfolgt über ein bietereigenes Tool, auf das verantwortliche MA des AG zugriffsberechtigt sind. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online- und Batch-Betrieb. Online-Betrieb montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr, an ca. 20 Tagen p.a. samstags von 06:00 - 13:30 Uhr. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Wartungsarbeiten u. Migrationen der Systeme oder Firmware-/Treiber-Aktualisierungen sind außerhalb des Produktionsbetriebs (Mo. - Fr. zw. 19:15 und 06:00 Uhr o. am Wochenende bzw. feiertags) durchzuführen. Wartungsarbeiten werden im Testsystem während der Servicezeiten durch den AG begleitet. Die Durchführung der Arbeiten obliegt dem AG. Der AN hat eine Servicezeit montags bis freitags (außer bundeseinheitlicher Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Die Reaktions-zeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität. Einhaltung der Reaktionszeiten ist durch den Einsatz von qualifiziertem und fachkundigem Personal sicherzustellen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabes … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkan … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWDY6SU508J# Keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Beta Systems DCI Software AG, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
Kontakt
vergabe@beitragsservice.de

Bei uns erfasst

60Bekanntmachungen
29Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

528vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
300.000 €Zuschlagswert im Median
185.000 € – 698.121 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.06.2026 auf 03.07.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 29.06.2026
  4. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 29.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9654df49-614e-47c3-8a92-77de0cb11ac3.