Migration der DB2 z/OS Datenbank zu PostgreSQL on-premise
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BW 02/26veröffentlicht 04.08.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 43 Monate01.09.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50829, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.03.2030
- Heute
Beschreibung
Der Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" bzw. "AG" genannt) beabsichtigt die Ablösung der vorhandenen Db2-z/OS-Plattform durch eine moderne, offene Zielplattform auf Basis von PostgreSQL im On-Premises-Betrieb. Gegenstand ist die technische Migration der bestehenden Datenbank- und Anwendungskomponenten ohne fachliche Funktionsänderungen. Ziel ist die vollständige, performante und sichere Lauffähigkeit aller betroffenen Anwendungen auf PostgreSQL.
Im Folgenden werden die acht Arbeitspakete beschrieben, die im Rahmen des Gesamtvorhabens durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Aufgaben sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Projektteam des Beitragsservice zu erbringen.
1. Migration der Db2-Datenbank nach PostgreSQL
- Analyse der Datenbank und Entwicklung eines Migrationsplanes mit dem Ziel, die Db2-Datenbank nach PostgreSQL zu überführen.
- Migration der Datenbankstruktur einschließlich aller relevanten Datenbankobjekte inkl. Tabellen, Indizes, Views, Trigger. Die Verwaltung der Schemaänderungen unter PostgreSQL soll dabei durch ein Liquibase-Modell unterstützt werden. Stored Procedures sind nicht Bestandteil der Migration, da deren Ablösung bereits erfolgt.
- Migration der Daten aus der Db2-Datenbank nach PostgreSQL.
-Nachweis der Korrektheit der Migration durch geeignete Testverfahren.
2. Umwandlung der in den Anwendungen verwendeten Db2-SQL-Statements in funktionsgleiche PostgreSQL-Statements
-Umwandlung der in den Anwendungen verwendeten Db2-SQL-Statements in funktionsgleiche PostgreSQL-Statements.
-Unterstützung des AG beim Nachweis der korrekten Funktionsfähigkeit der Anwendungen.
-Sofern Anwendungsfehler auftreten, müssen Lösungskonzepte entwickelt, mit dem AG abgestimmt und umgesetzt werden, um die korrekte Funktionsfähigkeit der Anwendungen zu gewährleisten. Dabei ist eine Anpassung des Anwendungscode (z.B. Java in RUBIN) nach Möglichkeit zu vermeiden.
3. Optimierung der Performance der PostgreSQL-Datenbank sowie Sizing der für den On-Premises-Betrieb erforderlichen Hardware
- Optimierung der Performance der PostgreSQL-Datenbank durch geeignete Tuning-Maßnahmen, so dass die Performance-Anforderungen des AG eingehalten werden.
- Erarbeitung eines Hardware-Sizing auf dessen Grundlage der Beitragsservice die für den On-Premises-Betrieb erforderliche Hardware zum Betrieb der Anwendungen ohne weitere konzeptionelle Zuarbeiten beschaffen kann.
- Nachweis der Einhaltung der Performance-Anforderungen des Beitragsservice durch geeignete Testverfahren auf der durch den Beitragsservice beschafften Hardware (dies erfolgt nach den Sizing-Vorgaben des AN).
4. Aufbau der erforderlichen Systemumgebungen und Infrastruktur sowie Ausgestaltung der erforderlichen Betriebsprozesse
- Aufbau der Serverinfrastruktur und der dazugehörigen Systemsoftware (Betriebssystem, Datenbank) unter Nutzung der Ansible Automation Platform.
- Aufbau (Installation, Integration, Herstellen der Einsatzbereitschaft) und Betrieb der erforderlichen Systemumgebungen (Entwicklung, Referenz, Schulung, Test, Produktion) für die einzelnen Anwendungen in Zusammenarbeit mit dem Team des Beitragsservice.
- Management von Testumgebungen und Testdaten
- Dokumentation der entsprechenden Verfahrensweise und Betriebsprozesse.
- Ausgestaltung und Erprobung der erforderlichen Betriebsprozesse (Backup and Recovery, Systemmonitoring usw.).
- Überleitung der Verantwortung für diese Aufgaben an das Beitragsservice-Team zum Meilenstein "Probebetrieb.
5. Entwicklung eines Werkzeugs zur Pseudonymisierung / Anonymisierung und Testdatenerstellung
- Entwicklung oder Integration eines kommerziellen Werkzeugs zur Pseudonymisierung/Anonymisierung der Daten entsprechend den fachlichen Anforderungen des Beitragsservice.
- Entwicklung oder Integration eines kommerziellen Werkzeugs zur Erstellung konsistenter Testdaten (Teilmengen der Produktionsdaten) für Entwicklungs- und Testumgebungen sowie für Performancemessungen
6. Qualifizierung der Anwender
- Überleitung des erforderlichen Integrations- und Betriebsknowhows an das Beitragsservice-Team.
- Unterstützung und Begleitung von Beitragsservice-Experten bei der Übernahme von Betriebsaufgaben.
- Durchführung von Schulungen und anderen Qualifikationsmaßnahmen in den Bereichen PostgreSQL, Betriebs-Tools und anderem.
7. Produktivsetzung und Support während der Anlaufphase
- Vorbereitung der Produktivsetzung der Anwendungen.
- Go-Live Feinplanung
- Durchführung von Generalproben für die Produktivsetzung der Anwendungen.
- Begleitung der Produktivsetzung, Standby
- Hypercare für einen Zeitraum von neun Monaten.
8.Projekt- und Releasemanagement
- Das Projekt wird mit Projekt- und Teilprojektmanagement sowie einem Lenkungsausschuss organisiert. Der AN sorgt für eine professionelle Projektplanung, Projektsteuerung und ein Projektberichtswesen und etabliert ein dem Risiko angemessenes Risikomanagement.
- Auf Projekt- und Teilprojektebene ist eine beidseitige Besetzung mit Vertretern des Beitragsservice und des AN vorgesehen.
- Sämtliche erforderliche Terminbesprechungen, Workshops etc. sind vom AN vorzubereiten, zu moderieren und zu dokumentieren.
- Alle Ergebnisse und insbesondere getroffene Entscheidungen sind vom AN ordnungsgemäß, detailliert und umfassend zu dokumentieren.
- Templates und Vorlagen sind zwischen Beitragsservice und dem AN abzustimmen.
- Als Projektablage ist das Confluence-System oder ein anderes durch den AG bereitgestelltes System zu nutzen.
- Durch den AN ist die Einrichtung eines Projektbüros (PMO) vorzusehen (eine vor-Ort Einrichtung beim Beitragsservice ist jedoch nicht erforderlich).
Die Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen wird unter Ziffer 5.1. dieser Bekanntmachung fortgesetzt.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 72212610Entwicklung von Datenbanksoftware
- 72220000Systemberatung und technische Beratung
- 72227000Beratung im Bereich Software-Integration
- 72240000Systemanalyse und Programmierung
- 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
- 72320000Datenbankdienste
- 72322000Datenverwaltung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 1Anwendung der einfachen Richtwertmethode: Z = Leistungspunkte (L) / Angebotspreis (P)
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 1Anwendung der einfachen Richtwertmethode: Z = Leistungspunkte (L) / Angebotspreis (P)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabes … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTTTRSDQX# keine
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| CYBERTEC PostgreSQL International GmbH, Wöllersdorf | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
- Website
- rundfunkbeitrag.de
- Kontakt
- vergabe@
beitragsservice.de
Bei uns erfasst
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- IT-Service für Workload Automation07.10.2026 · 3 Angebote
- Nutzung und Support der SUSE-Produkte12.06.2026 · 2 Angebote
- Datensicherungssystem Ismaning02.03.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- IBM Deutschland3 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation3 Zuschläge
- Arvato Systems Digital GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2668fa58-e718-4d75-8430-d14c16e7b017.