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offenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Websites www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger.de

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BIÖG_RV2_17_26veröffentlicht 01.11.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 28 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50825, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    in 28 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    in 28 Tagen
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 4 Monaten

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die technische Betreuung sowie die Weiterentwicklung der Internetangebote der Multisite-Umgebung www.familienplanung.de und jung-und-schwanger.de.

Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Leistungen:

• Projektmanagement • Übernahme und Einarbeitung • Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Agenturen und Arbeitsbereichen des BIÖG • Regelmäßige Upgrades auf die aktuelle LTS-Version von TYPO3 • Laufende technische Pflege • Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit technische Suchmaschinenoptimierung sowie Reporting • Einbindung neuer Inhalte, Unterseiten und Formulare • Technische Einbindung der Adressdatenbank auf familienplanung.de • Aufbereitung nach §14 SchKG der von der Bundesärztekammer bereitgestellten Liste zu Kliniken und Praxen, die angeben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen • Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Bereich „Künstliche Intelligenz“ (z.B. hinsichtlich der Auffindbarkeit und Aufbereitung von Informationen, konkret z.B. Lesbarkeit der Inhalte für Daten-Crawler), Monitoring von weiteren Entwicklungen, Erarbeitung von Empfehlungen und nachfolgende Umsetzung • Technische Anpassungen in Abhängigkeit von aktuellen Entwicklungen und hausinternen Entscheidungen • Technische Begleitung von möglichen Umstrukturierungen und Konsolidierungen von hausinternen Websites

Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:

• Redaktionelle Erstellung neuer Inhalte • Konzeptionelle und gestalterische Betreuung der Webauftritte • Konzeption und Gestaltung von Erweiterungen der Webauftritte • Konzeption und Erstellung von Videocontent für www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger-de • Hosting

Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 763.380,00 EUR (netto).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 01).

Gegenstand nach CPV

  • 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich ausführlich aus den Bewerbungsbedingungen (Anhang 00 der Vergabeunterlagen) und der Wertungsmatrix (Anhang 08 der Vergabeunterlagen).
Beschreibung
Als Wertungsmethode wird die „erweiterte Richtwertmethode“ nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018) herangezogen.

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
7. Erklärung über den Brutto-Gesamtumsatz sowie den Brutto-Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Mindestanforderungen: • Der Brutto-Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlo … ganz lesen7. Erklärung über den Brutto-Gesamtumsatz sowie den Brutto-Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Mindestanforderungen: • Der Brutto-Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt jeweils über 200.000 Euro pro Jahr. • Der Brutto-Umsatz für vergleichbare Leistungen liegt im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über 150.000 Euro. Vergleichbar sind Leistungen zur Anpassung, Pflege und Weiterentwicklung von Webanwendungen. 8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
9. Eigenerklärung, ob das Unternehmen während der letzten zwei Jahre vertragliche und/oder geschäftliche Beziehungen mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Glücksspiel-, Tabak-, Cannabis-, Alkohol- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat bzw. während der Vertragslaufzeit eine derarti … ganz lesen9. Eigenerklärung, ob das Unternehmen während der letzten zwei Jahre vertragliche und/oder geschäftliche Beziehungen mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Glücksspiel-, Tabak-, Cannabis-, Alkohol- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat bzw. während der Vertragslaufzeit eine derartige Zusammenarbeit beabsichtigt ist („Eigenerklärung Interessenkonflikt“). Hinweis: Anhand der Angaben des Bieters wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter von der Auftragserteilung ausgeschlossen. Ein Interessenkonflikt ist gegeben, wenn der Bieter Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen zu einem Dritten aus den vorbezeichneten Industrien unterhält oder unterhalten hat, dessen Interessen im konkreten Fall im Widerspruch zu den Interessen des BIÖG stehen, und die Gefahr besteht, dass dem BIÖG hierdurch ein materieller Schaden oder ein Image-Schaden entsteht.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
10. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), • der Bezeichnung des Projektes • des Projektzeitraums, • des Projektvolumens … ganz lesen10. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), • der Bezeichnung des Projektes • des Projektzeitraums, • des Projektvolumens und • des Projektinhalts. Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen. Mindestanforderungen: • Unternehmensreferenz Nr. 1: Referenz zur fachlich konzeptionellen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten drei Jahren: Die fachlich konzeptionelle und technische Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten drei Jahren wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert, d.h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen beträgt mind. 45 Personentage. Die Projektlaufzeit liegt bei mind. 1,5 Jahren. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer. • Unternehmensreferenz 2: Referenz über die technische Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten drei Jahren. Die technische Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten drei Jahren wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen beträgt mind. 45 Personentage. Die Projektlaufzeit liegt bei mind. 1,5 Jahren. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer. Eine identische Referenz darf hierbei sowohl als Unternehmensreferenz Nr. 1 als auch Unternehmensreferenz Nr. 2 vorgelegt werden. Die Vorlage von zwei separaten Referenzen ist nicht erforderlich.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
11. Erklärung zu den Sprachkenntnissen der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Mindestanforderungen: Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung 2 mal um jeweils 12 Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform mitteilen.
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung 2 mal um jeweils 12 Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform mitteilen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
763.380 €

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
01.12.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabeka … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens nach 10 Kalendertagen nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Art
Bundeskanzleramt und Bundesministerien, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB, Gesundheit
Anschrift
50825 Köln
Website
bioeg.de
Kontakt
vergabe@bho-legal.com

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

107vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (144 Lose mit Angabe)
360.000 €Zuschlagswert im Median
218.185 € – 818.184 €mittlere Hälfte, 19 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15e2af6d-9c2a-4390-b26a-4362d2b6d490.