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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und Software

Technische Unterstützungsleistungen für das Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-System („HOPSYS“) im Südwestrundfunk

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 14/2026veröffentlicht 30.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 66 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,9 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.02.2027 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 08:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    in 3 Monaten

Beschreibung

Der SWR plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der MSP übernimmt die Komplettverantwortung für das System. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Managed-Service-Vertrags auf Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags sowie den zughörigen EVB-IT Service-AGB mit einer Laufzeit von zunächst 48 Monaten (Grundlaufzeit). Darüber hinaus wird die Laufzeit optional um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 72 Monaten verlängert. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt.

Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: - Betrieb und Überwachung: Überwachung der Systemressourcen und System-Logs, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung), Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) - Wartung und Updates, Compliance: Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit) - Support: Bereitstellung eines 2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung - Weiterentwicklung: Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems - Qualitätssicherung: Anforderungs-, Test und Change-Management - Wissensmanagement und Dokumentation: Systemdokumentation, Know-How Transfer Dokumente - Technisch-fachliche Beratung: Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Problemanalyse, Weiterentwicklung und Optimierung des Systems

Optionale Leistungen sind: - Skalierung des Leistungsumfangs zur Umsetzung größerer Anpassungs- und Entwicklungs-Anforderungen - Skalierung des Leistungsumfangs zur Applikationsbetreuung weitere Anwendungen des gleichen Tech Stack

Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren ermittelt. In der ersten Phase erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, geeignete Bieter zu ermitteln. In der zweiten Stufe wird der Leistungswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens durchgeführt.

Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Der Auftraggeber plant, bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern.

Phase 2 – Angebotsphase: Die in der Angebotsphase eingegangenen ersten Angebote der bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber werden nach der in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Wertungsmethodik durch Bildung eines Leistungs-Preisverhältnisses ausgewertet.

Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei (3) Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die drei höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt (§127 GWB, §58 VgV). Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: - A-Kriterien (Ausschlusskriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. - B-Kriterien (Bewertungskriterien) B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. - I-Kriterien (Informationskriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Die B-Kriterien werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss Angaben zu den Anforderungen oder den Kriterien machen, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Erläuterungen zu Mindestanforderungen, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Bewertungsmethodik zu den jeweiligen B-Kriterien werden in den Leistungsblättern der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ erläutert. Für alle B-Kriterien gemeinsam kann ein Bieter maximal bis zu 1.200 Leistungspunkte erreichen. Diese verteilen sich wie folgt: • Konzepte K1 bis K6: Maximal 420 Leistungspunkte (= 35 % der Gesamtpunkte) • Personalqualifikationen: Maximal 420 Leistungspunkte (= 35 % der Gesamtpunkte) • Bieterpräsentation: Maximal 360 Leistungspunkte (= 30 % der Gesamtpunkte) Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses für die finalen Angebote nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis unter Berücksichtigung der wertungsrelevanten Angebotssumme (vgl. Kapitel 3.4.2.2) ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(wertungsrelevante Angebotssumme ) Zur besseren Vergleichbarkeit werden die errechneten Kennzahlen Z mit einem Skalierungsfaktor von 100.000 multipliziert und kaufmännisch auf die 4. Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 10% liegen (im Bereich von Z-10% bis Z), kommen in die Endauswahl. Der Zuschlag wird dann auf das Angebot der Endauswahl erteilt, welches im Schwankungsbereich liegt und die höchste Leistungspunktzahl aufweist.

Eignung11 von 11 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Hinweis zu Bewerbergemeinschaften: Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkei … ganz lesenHinweis zu Bewerbergemeinschaften: Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Auch der geforderte Nachweis zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bewerber sowie für den/die geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.8.2 mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Anlage 06 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bewerber und auch für den/die geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag alle Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 04 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist und sich für die zweite Stufe des EU-Verfahrens qualifiziert hat, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bewerberauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beigelegt sein. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise ein … ganz lesenA1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bewerberauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beigelegt sein. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Eintragung in das Handelsregister
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, … ganz lesenA2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr). Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung fü … ganz lesenA3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Finanzkennzahlen
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zw … ganz lesenA3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Bewertung zum Kriterium A3.2 Anhand der vorgelegten Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit findet eine Bewertung wie folgt statt: B3.2 – Bewertung der nachgewiesenen Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD), ermittelt aus den zu A3.2 vorgelegten Nachweisen: 9 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0,7% – 1,5% 15 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0,3% – 0,7% 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0% – 0,3% Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
A4.1 – Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bewerber ein QM-System nach DIN EN ISO 9001 eingeführt und zertifiziert hat und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Kann der Bewerber die betreffenden Bescheinigungen zu A4.1 und … ganz lesenA4.1 – Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bewerber ein QM-System nach DIN EN ISO 9001 eingeführt und zertifiziert hat und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Kann der Bewerber die betreffenden Bescheinigungen zu A4.1 und A4.2 mit aktueller Gültigkeit nicht innerhalb der Teilnahmefrist vorlegen, weil das Unternehmen sich zum Antragszeitpunkt in einem bereits begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Prozess zur Erneuerung/Wiedererlangung einer bereits vorliegenden aber abgelaufen Zertifizierung befindet, so erkennt der Auftraggeber entsprechende Nachweise oder Eigenerklärungen als gleichwertig an, sofern der Abschluss der Zertifizierung während des ersten Halbjahres der Vertragslaufzeit daraus zweifelsfrei abzulesen ist. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Informationssicherheit
A4.2 – Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bewerber gemäß ISO 27001 (Informationssicherheits-Management) zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Kann der Bewerber die betreffenden Bescheinigungen zu A4.1 u … ganz lesenA4.2 – Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bewerber gemäß ISO 27001 (Informationssicherheits-Management) zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Kann der Bewerber die betreffenden Bescheinigungen zu A4.1 und A4.2 mit aktueller Gültigkeit nicht innerhalb der Teilnahmefrist vorlegen, weil das Unternehmen sich zum Antragszeitpunkt in einem bereits begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Prozess zur Erneuerung/Wiedererlangung einer bereits vorliegenden aber abgelaufen Zertifizierung befindet, so erkennt der Auftraggeber entsprechende Nachweise oder Eigenerklärungen als gleichwertig an, sofern der Abschluss der Zertifizierung während des ersten Halbjahres der Vertragslaufzeit daraus zweifelsfrei abzulesen ist. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
A4.3 – Nachweis von 3 Referenzen aus dem Bereich „Managed Service“ in der Anwendungsbetreuung in vergleichbarer Art und Größe. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung. Hierzu ist je Referenz das ausgef … ganz lesenA4.3 – Nachweis von 3 Referenzen aus dem Bereich „Managed Service“ in der Anwendungsbetreuung in vergleichbarer Art und Größe. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung. Hierzu ist je Referenz das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 07) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Prüfung der Referenzen erfolgt anhand der Erfüllung der im Referenztemplate abgefragten Kriterien. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind, mindestens 8 der 18 Kriterien aus Projektvolumen und mindestens 2 der 5 Kriterien Projektinhalt erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Darüber hinaus müssen folgende Mindestkriterien von den Referenzen erfüllt werden: • Zum Zeitpunkt der Einreichung darf das Vertragsende höchstens zwei Jahre zurückliegen oder der Vertrag muss noch aktiv sein. • Die Referenz umfasst Leistungen aus dem Bereich „Managed Service“ (Anwendungsbetreuung) mindestens einen 2nd und 3rd Level Support sowie Weiterentwicklungen der Anwendung. • Der Service wird/wurde in deutscher Sprache erbracht (Kommunikation, Dokumentation). • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber geleistet worden sein. • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss ein System zur Honorar-Verwaltung (Erfassung und Genehmigung von Honoraren) zum Inhalt haben (Kriterium „Projektinhalt 1“ mit „ja“ beantwortet). • Mindestens zwei der vorgelegten Referenzen müssen eine Individualsoftware auf Java-Basis (Web-Anwendung) beinhalten (Beantwortung des Kriteriums „Projektinhalt 2“ mit „ja“.) Bewertung zum Kriterium A4.3 Die Bewertung der eingereichten Referenzen (A4.3) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. B4.3.1 – Bewertung der Referenz 1 aus den zu A4.3 vorgelegten Nachweisen. B4.3.2 – Bewertung der Referenz 2 aus den zu A4.3 vorgelegten Nachweisen. B4.3.3 – Bewertung der Referenz 3 aus den zu A4.3 vorgelegten Nachweisen. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Anforderungen im Referenztemplate (Anlage 07) bewertet, ob und in welchem Grad sie in Art, Größenordnung und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Nicht erfüllt/ungenügend = Die Referenz erfüllt nicht die angegebenen Mindestkriterien und wird deshalb nicht anerkannt (Rahmendaten unvollständig oder weniger 8 der 18 Kriterien aus „Projektvolumen“ erfüllt oder weniger als 2 der 5 Kriterien aus „Projektinhalt“ erfüllt oder vertraglichen Leistungen im Referenztemplate nicht anschaulich beschrieben). Niederer Zielerfüllungsgrad = Die Referenz erfüllt mindestens 8 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektinhalt“ sowie mindestens 2 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektvolumen“. Es wurden nachvollziehbaren Angaben zu den Fragestellungen der Kriteriengruppe „Projektbeschreibung“ gemacht. (Niedere Punktzahl = 5 Punkte) Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Die Referenz erfüllt mindestens 11 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektinhalt“ sowie mindestens 3 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektvolumen“. Es wurden nachvollziehbaren Angaben zu den Fragestellungen der Kriteriengruppe „Projektbeschreibung“ gemacht. (Mittlere Punktzahl = 17 Punkte) Hoher Zielerfüllungsgrad = Die Referenz erfüllt mindestens 15 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektinhalt“ sowie mindestens 4 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektvolumen“. Es wurden nachvollziehbaren Angaben zu den Fragestellungen der Kriteriengruppe „Projektbeschreibung“ gemacht. (Maximalpunktzahl = 30 Punkte) Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden. Maximal können so bis zu 90 Punkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines A …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber (SWR) schließt den Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 72 Monate. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevors … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2a9c455-466a-4a3c-929d-9acce3ed3a79.