Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standard-Industrieservern im 19“ Format für den SWR und weitere Bezugsberechtigte

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 1/2024veröffentlicht 14.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 730 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 28 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
13,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 13,5 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre21.02.2025 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 21 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industriestandardserver im 19“ Format, die überwiegend in den Rechenzentren der einzelnen Rundfunkanstalten aber auch für andere Aufgaben eingesetzt werden. Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten müssen diese Server-Systeme sowohl für neue Aufgabenstellungen im Rahmen von Projekten einzelner Fachabteilungen, als auch zur Erneuerung im Rahmen von bestehenden Aufgabenstellungen einsetzen. Dabei wird die Strategie verfolgt, mit leistungsfähigen und skalierbaren Server-Systemen für die Plattformen Microsoft Windows, VMware ESXi und SUSE Linux Enterprise eine einheitliche Maschinenplattform zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Standardplattform können heute mehr als 95% aller Aufgabenstellungen gelöst werden. Mit dieser Vorgehensweise werden Administration, Sicherstellung des Regelbetriebs und Instandhaltung der zu betreuenden Maschinen in erheblichem Maße erleichtert. Die Serversysteme werden vom Auftraggeber und den Bezugsberechtigten in verschiedene Managementumgebungen eingebunden. Im Einzelnen sind dies: • Vollautomatische Softwareverteilung mit initialem Start über das Netzwerk. • Zentrale Auswertung aller hardwarenahen Systemmeldungen. • Zentraler Terminalzugriff über ein vorhandenes KVM-System. • Ferninitiierung eines Neustarts über eine separat zugängliche betriebssystemunabhängige IP-Schnittstelle. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Industrieservern im 19“ Format abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • ARD Sternpunkt, dieser vertreten durch den Hessischen Rundfunk • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • ARD - Hauptstadtstudio, dieses vertreten durch den Rundfunk Berlin Brandenburg • Informationsverarbeitungszentrum (IVZ), dieses vertreten durch den Rundfunk Berlin Brandenburg • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 21.02.2025. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: •Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standard-Industrie-Servern (x86) unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. Herstellergarantie von 60 Monaten und Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag. Optionale Leistungen sind: •Ergänzende Ausstattungsvarianten der Standard-Industrie-Server •Erweiterung der Herstellergarantie von 60 auf 72 oder 84 Monate •Herstellergarantie von 60, 72 und 84 Monaten inkl. Vor-Ort-Service mit verkürzter Reaktions- und Wiederherstellungszeit. Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: •Technische Leistungsmerkmale der Server •Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen •Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen sind in der „Leistungsbeschreibung Leistungsteil B“ in Kapitel 1.2 dargestellt. 1. Serverklasse 1HE AMD (gemäß LB1) jeweils in Stück (Stk.): Mindestabnahmemenge: 5; geplante Abnahmemenge: 30; optionale Höchstmenge: 35; 2. Serverklasse 1HE Intel (gemäß LB2) in Stk. Mindestabnahmemenge: 70; geplante Abnahmemenge: 400; optionale Höchstmenge: 440; 3. Serverklasse 2 HE AMD (gemäß LB3) in Stk. Mindestabnahmemenge: 15; geplante Abnahmemenge: 150; optionale Höchstmenge: 165; 4. Serverklasse 2 HE Intel (gemäß LB4) in Stk. Mindestabnahmemenge: 225; geplante Abnahmemenge: 900; optionale Höchstmenge: 1.000; 5.Serverklasse Low Budget (gemäß LB5) in Stk. Mindestabnahmemenge: 10; geplante Abnahmemenge: 130; optionale Höchstmenge: 150; Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16 Leistungs- und Preisblätter aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: A-Kriterien A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. B-Kriterien B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. I- Kriterien I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/((Gesamtkosten (gem. Formaler Teil A Kapitel 4.4.3) ) Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 8% liegen (im Bereich von Z-8% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktezahl den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
21.02.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate
Optionen
Optionale Leistungen sind: •Ergänzende Ausstattungsvarianten der Standard-Industrie-Server •Erweiterung der Herstellergarantie von 60 auf 72 oder 84 Monate •Herstellergarantie von 60, 72 und 84 Monaten inkl. Vor-Ort-Service mit verkürzter Reaktions- und Wiederherstellungszeit.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
13.500.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der im Formaler Teil A in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und … ganz lesenFristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der im Formaler Teil A in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage 10 „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Unterauftragsnehmer und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bechtle GmbH, Stuttgart3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (59 Lose mit Angabe)
1,15 Mio. €Zuschlagswert im Median
381.380 € – 2,06 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.10.2024 auf 07.11.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.10.2024 auf 31.10.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 24.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da65347a-b3e5-498d-bc9b-21654adefada.