2026-44-BAU-EU-X Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsleistungen für die Haustechnik (Heizung, Sanitär, Lüftung, Kälte) am SWR-Standort Mainz
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-44-BAU-EU-Xveröffentlicht 27.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 11.01.2027 – 10.01.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre11.01.2027 – 10.01.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 12 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 30 Tagennur elektronisch über it-vergabe.eu
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrin 30 Tagen
- Vertragsbeginnin 2 MonatenLaufzeit bis 10.01.2031
- Bindefrist endetin 3 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, für seine Liegenschaft am Standort Mainz eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Wartungs-, Reparatur- und Notdienstleistungen für die haustechnischen Anlagen der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte (HLSK) abzuschließen. Die haustechnischen Anlagen stellen eine wesentliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Gebäudebetriebs sowie die Sicherstellung der betrieblichen Abläufe am Standort Mainz dar. Ziel der Ausschreibung ist die dauerhafte Gewährleistung der Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der vorhandenen technischen Anlagen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der nachfolgenden drei Leistungsbereiche: 1. Wartungsleistungen Regelmäßige, planmäßige und fachgerechte Durchführung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Wartungsleistungen an den vorhandenen haustechnischen Anlagen. Hierzu gehören insbesondere die erforderlichen Prüfungen, Funktionskontrollen und Wartungsmaßnahmen einschließlich der Dokumentation der durchgeführten Arbeiten. 2. Reparatur- und Instandsetzungsleistungen Bedarfsabhängige Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsleistungen zur Behebung festgestellter Mängel und Störungen sowie zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen. Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich nach gesonderter Freigabe durch den Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise beziehungsweise Stundenverrechnungssätze. 3. Notdienstbereitschaft und Notdiensteinsätze Vorhaltung und Organisation eines Notdienstes zur Entgegennahme und Bearbeitung dringender technischer Störungen außerhalb der regulären Betriebszeiten. Die Notdienstbereitschaft ist insbesondere werktags von 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr, an Wochenenden von Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr sowie an Feiertagen ganztägig sicherzustellen. Bei einem als Notfall eingestuften Ereignis muss qualifiziertes Fachpersonal spätestens innerhalb von 60 Minuten nach Eingang der Störungsmeldung am betroffenen Leistungsort eintreffen. Die Vorhaltung der Notdienstbereitschaft wird über eine gesonderte Bereitschaftspauschale vergütet. Tatsächliche Notdiensteinsätze werden nach den vereinbarten Stundenverrechnungssätzen und Zuschlägen abgerechnet. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen darüber hinaus die Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber, eine transparente Wartungsplanung, die Nachverfolgung von Störungsmeldungen sowie die nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher durchgeführter Leistungen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer. Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten abzuschließen. Dem Auftraggeber wird das einseitige Recht eingeräumt, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate. Die konkreten Leistungsanforderungen, Anlagen, Wartungsintervalle, Mengenansätze, Ausführungsbedingungen, Preispositionen und Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 02) einschließlich der zugehörigen Vorbemerkungen sowie den weiteren Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen kalkulatorischen Mengen und Wertungsansätze dienen der einheitlichen Angebotskalkulation und Preiswertung. Sie begründen keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf bestimmter Mengen, soweit keine verbindlichen Mindestabnahmemengen ausdrücklich vereinbart sind.
Beschreibung des Loses
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Durchführung regelmäßiger Wartungsleistungen, bedarfsabhängiger Reparatur- und Instandsetzungsleistungen sowie die Vorhaltung und Durchführung eines Notdienstes für die haustechnischen Anlagen der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte am SWR-Standort Mainz. Die regelmäßigen Wartungsleistungen umfassen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen und Wartungspositionen einschließlich der erforderlichen Prüfungen, Funktionskontrollen und Dokumentationen. Reparatur- und Instandsetzungsleistungen werden nach Bedarf und grundsätzlich nach gesonderter Freigabe durch den Auftraggeber beauftragt. Für dringende technische Störungen ist eine Notdienstbereitschaft während der vertraglich festgelegten Zeiten sicherzustellen. Bei als Notfall eingestuften Störungen ist eine maximale Eintreffzeit von 60 Minuten am betroffenen Leistungsort einzuhalten. Die detaillierten Leistungsumfänge, Anlagen, Mengen, Wartungsintervalle, Leistungspositionen und Abrechnungsmodalitäten sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 02) und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten ab wirksamer Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 24 Monate verlängern. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 48 Monate.
Gegenstand nach CPV
- 50700000Reparatur und Wartung von Einrichtungen in GebäudenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis / KostenDie Preisbewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter im Leistungsverzeichnis angegebenen Nettoeinheitspreise und Pauschalen sowie der vom Auftraggeber vorgegebenen Mengen und Wertungsansätze. Berücksichtigt werden insbesondere die Preise für regelmäßige Wartungsleistungen, die Stundenverrechnungssätze für Reparatur- und Instandsetzungsleistungen, die Pauschalen für die Notdienstbereitschaft sowie die Stundenverrechnungssätze und Zuschläge für tatsächliche Notdiensteinsätze. Aus den maßgeblichen Positionsgesamtpreisen des Leistungsverzeichnisses wird für jedes wertbare Angebot eine Gesamtwertungssumme ermittelt. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält 80 Preispunkte. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet: P = 80 × (Amin / Ai) Dabei bezeichnet Amin die niedrigste Gesamtwertungssumme aller wertbaren Angebote und Ai die Gesamtwertungssumme des jeweils zu bewertenden Angebots. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Kapitel 6.4.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium-Zahl: 80
- Qualität
- Service- und AusführungsaspekteBewertet werden die vom Bieter verbindlich angebotenen organisatorischen und qualitativen Maßnahmen zur Sicherstellung einer zuverlässigen, transparenten und fachgerechten Durchführung der Wartungs-, Reparatur- und Notdienstleistungen. Die Qualitätsbewertung umfasst fünf Unterkriterien mit jeweils maximal vier Punkten: B1 – Organisation des Personaleinsatzes und der Vertretung (max. 4 Punkte) Bewertet werden die verbindlich angebotenen organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung. Hierzu gehören insbesondere die Benennung einer zentralen Ansprechfunktion, eine geregelte Vertretung, die Übergabe offener Vorgänge sowie die Koordination und Priorisierung gleichzeitig anfallender Aufgaben. B2 – Wartungsplanung und Termintransparenz (max. 4 Punkte) Bewertet werden die angebotenen Maßnahmen zur Planung, Aktualisierung und Nachverfolgung der Wartungstermine. Berücksichtigt werden insbesondere die verbindliche Wartungsterminplanung, ein digitaler Wartungsjahresplan, die Information über Terminänderungen sowie die digitale Bereitstellung des aktuellen Erledigungsstatus je Anlage. B3 – Organisation und Nachverfolgung der Störungsbearbeitung (max. 4 Punkte) Bewertet werden die organisatorischen Maßnahmen zur Annahme, Weiterleitung, Bearbeitung und Nachverfolgung von Störungsmeldungen. Berücksichtigt werden insbesondere geregelte Zuständigkeiten, Eskalationswege, die Überwachung offener Vorgänge sowie eine vollständige Dokumentation des Störungsverlaufs. B4 – Wartungs- und Störungsdokumentation (max. 4 Punkte) Bewertet werden die angebotenen Dokumentationsfunktionen und die verbindlich zugesagten Bereitstellungszeiten für Wartungs- und Störungsberichte. Berücksichtigt werden insbesondere strukturierte digitale Berichte, eindeutige Anlagenzuordnungen, digitale Zeitstempel, Materialnachweise und eine nachvollziehbare Mängelverfolgung. B5 – Telefonische Erstreaktion (max. 4 Punkte) Bewertet wird die verbindlich zugesagte maximale Zeit bis zur qualifizierten telefonischen Rückmeldung nach Eingang einer Störungsmeldung. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Stufen: • Maximal 30 Minuten: 1 Punkt • Maximal 20 Minuten: 2 Punkte • Maximal 10 Minuten: 3 Punkte • Maximal 5 Minuten: 4 Punkte Bei fehlender bewertbarer Angabe oder fehlendem geforderten Nachweis werden 0 Punkte vergeben. Die vertraglich vorgeschriebene maximale Eintreffzeit von 60 Minuten am Leistungsort bei einem Notfall bleibt unabhängig von der erreichten Punktzahl verbindlich. Die Bewertung sämtlicher Qualitätsunterkriterien erfolgt anhand der in Kapitel 6.4.1 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen beschriebenen Bewertungsstufen und Nachweise. Die in den Kriterien B1 bis B5 erreichten Punkte werden addiert. Insgesamt können maximal 20 Qualitätspunkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Addition der Preis- und Qualitätspunkte. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Bereich der Service- und Ausführungsaspekte den Zuschlag. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium – Zahl: 20
Eignung13 von 13 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB ist die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
- Eintragung in das Handelsregister
- A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein Nachweis vorzulegen, dass der Bieter nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist ein Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Registerauszug einzureichen, der nicht älter als ein Jahr sein darf.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
A3.1 – Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: • Personen- und Sachschäden: mindestens 3.000.000 EUR je Schadensereignis und mindestens 6.000.000 EUR Jahreshöchstersatzleistung. • Vermögensschäden: mindestens 1.000.000 EUR je Schadensereignis u … ganz lesenkürzer
A3.1 – Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: • Personen- und Sachschäden: mindestens 3.000.000 EUR je Schadensereignis und mindestens 6.000.000 EUR Jahreshöchstersatzleistung. • Vermögensschäden: mindestens 1.000.000 EUR je Schadensereignis und mindestens 2.000.000 EUR Jahreshöchstersatzleistung. Alternativ ist eine verbindliche Eigenerklärung zulässig, dass im Auftragsfall gegebenenfalls bestehende Unterdeckungen an die geforderten Deckungssummen angepasst werden und der entsprechende Versicherungsnachweis vor Abschluss des ersten Einzelauftrags vorgelegt wird.- Finanzkennzahlen
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre, soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Sofern keine entsprechende Veröffentlichungspflicht be … ganz lesenkürzer
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre, soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Sofern keine entsprechende Veröffentlichungspflicht besteht, ist eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre einzureichen. Mindestanforderung ist der Nachweis einer im Durchschnitt positiven Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
A3.3 – Vorlage eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei, beispielsweise Creditreform oder CRIF Bürgel, oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Nachweis darf zum Zeitpu … ganz lesenkürzer
A3.3 – Vorlage eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei, beispielsweise Creditreform oder CRIF Bürgel, oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Mindestanforderung ist eine mindestens „mittlere Bonität“. Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- A4.1 – Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- A4.2 – Vorlage eines aktuellen Schulungsnachweises für die Wartung beziehungsweise Prüfung von Brandschutzklappen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- A4.3 – Vorlage eines Schulungs- oder Qualifikationsnachweises des ausführenden Personals für die Hygiene von raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022. Mindestanforderung ist der Qualifikationsnachweis der Kategorie B.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- A4.4 – Vorlage eines Schulungs- oder Qualifikationsnachweises des ausführenden Personals zur Trinkwasserhygiene, insbesondere nach VDI 6023. Mindestanforderung ist der Qualifikationsnachweis der Kategorie B.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- A4.5 – Nachweis der Zusatzqualifikation als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach DGUV Grundsatz 303-001. Die Qualifikationen müssen für die zur Leistungserbringung vorgesehenen Tätigkeiten und das entsprechend eingesetzte Personal nachgewiesen werden.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Soweit Bieter zur Erfüllung der Eignungsanforderungen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen oder Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen lassen, sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise gemäß den Verfahrens- und Vertragsunterlagen sowie den Regelungen der §§ 36 … ganz lesenkürzer
Soweit Bieter zur Erfüllung der Eignungsanforderungen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen oder Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen lassen, sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise gemäß den Verfahrens- und Vertragsunterlagen sowie den Regelungen der §§ 36 und 47 VgV vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere die in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Erklärungen zur Eignungsleihe, Verpflichtungserklärungen und gegebenenfalls Haftungserklärungen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.01.2027
- Vertragsende
- 10.01.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Grundlaufzeit 24 Monate Einmalige Verlängerung um weitere 24 Monate bis max. 10.01.2031 (in Summe max. 48 Monate)
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- 08.12.2026, 12:01 Uhr. Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nich … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die gesetzlichen Ausnahmen und ergänzenden Regelungen, insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB, bleiben unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1. Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben, als auch die Beteiligung entsprechender Unternehmen an der Auftragsausführung, soweit die Voraussetzungen des Ar … ganz lesenkürzer
1. Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben, als auch die Beteiligung entsprechender Unternehmen an der Auftragsausführung, soweit die Voraussetzungen des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfüllt sind. Zum Nachweis der Einhaltung dieser Vorgaben ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Anlage 09) mit dem Angebot einzureichen. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass die für die Auftragsausführung einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestentgelt und zur Tariftreue einzuhalten sind. Die nach den Vergabeunterlagen erforderlichen Verpflichtungserklärungen sind einzureichen. 3. Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe im Rahmen einer freiwilligen Ortsbesichtigung mit den örtlichen Gegebenheiten, den vorhandenen technischen Anlagen sowie den Zugangs- und Arbeitsbedingungen am SWR-Standort Mainz vertraut zu machen. Die Ortsbesichtigung ist keine Teilnahmevoraussetzung. Termine können nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Ansprechpartner sind Herr Zenke (Mark.Zenke@swr.de) und Herr Landua (Rene.Landua@swr.de). 4. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung der Bieterfragen und Bieterrundschreiben erfolgen elektronisch über die Internetseite des Auftraggebers. Die Bieter sind gehalten, sich während des Vergabeverfahrens regelmäßig über veröffentlichte Änderungen und Ergänzungen zu informieren.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- einkauf-bau@
swr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gassert GmbH2 Zuschläge
- Siemens AG SI2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9cc3f0ff-7c66-4405-8719-dd04bf0d6168.