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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service in den Finanzierungsformen Kauf oder Leasing für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 1/2025veröffentlicht 26.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 376 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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gilt für alle 2 Lose · in 25 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
11,5 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.12.2025 – 30.11.2028
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 11 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.

Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern (Los 1) sowie der Finanzierungsform Leasing (Los 2) abzuschließen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayerischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -Hessischer Rundfunk (HR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Radio Bremen (RB) -Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) -Südwestrundfunk (SWR) -Westdeutscher Rundfunk (WDR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die jeweilige Rahmenvereinbarung sollen für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden Multifunktionsgeräte und Drucker, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarungen für Los 1 und Los 2 beginnen geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind in folgende zwei Lose aufgeteilt: -Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Druck- und Multifunktionsgeräten nebst Zubehör und Garantieleistungen sowie zugehöriger Betriebslogistik -Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Finanzierungsleasing von Multifunktionsgeräten und Druckern inkl. Garantieleistungen Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte - Garantieerweiterung auf 72, 84 und 96 Monate - 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2 Wichtig für den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung sind für dieses Vorhaben im Los 1 folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Druck- und Multifunktionsgeräte - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Verbrauchsbasiertes, transparentes Abrechnungsmodell für die Betriebslogistik - Kundenorientierte Prozesse der Betriebslogistik Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen für Los 1 sind in der „Leistungsteil B LOS 1“ in Kapitel 1.3 dargestellt. 1. Druckerklasse MFP Color A3 (gemäß LB1): Mindestabnahmemenge in Stück. (Mindestab.): 430 St.; Geplante Abnahmemenge in Stück (gpl. Abmenge.): 1.150 St.; optionale Höchstmenge in Stück (opt. Menge): 1.300 St.; Druckerklasse MFP Color A4 (gemäß LB2): Mindestab: 340 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Druckerklasse MFP schwarz A4 (gemäß LB3): Mindestab: 100 St.; gpl. Abmenge: 350 St.; opt. Menge: 400 St.; Druckerklasse Drucker schwarz A4 (gemäß LB4): Mindestab: 250 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16a Leistungs- und Preisblätter Los 1 aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber der Rahmenvereinbarung (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. In Los 2 soll der Zuschlag für den abzuschließenden Leasingvertrag an ein Unternehmen gehen, welches •in die Bestellung des Auftraggebers für die Rahmenvereinbarung / Bezugsberechtigten eintritt, •die Finanzierung von Druck- und Multifunktionsgeräten inkl. Garantieleistungen über die Laufzeit von 60, 72 und 84 Monaten und optionale monatsweise Verlängerungen bis maximal 12 Monate, •kundenorientierte und aufwandsarme Prozesse für das Leasing sowie •BSI konforme und zertifizierte Datenlöschung von Datenträgern der Multifunktionsgeräte und Drucker bei Rückgabe nachweislich und professionell anbieten kann. Die Abnahmemengen für Los 2 sind in der „Leistungsteil Teil B LOS 2 Leasing“ in Kapitel 1.3 dargestellt. Investitionsvolumen (netto): Mindestabnahmemenge: 2.000.000 €; geschätzte Abnahmemenge: 5.500.000 €; optionale Höchstmenge: 7.650.000 €

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Druck- und Multifunktionsgeräten für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern abzuschließen (Los1). An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayerischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -Hessischer Rundfunk (HR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Radio Bremen (RB) -Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) -Südwestrundfunk (SWR) -Westdeutscher Rundfunk (WDR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen. Die Rahmenvereinbarung für Los 1 beginnt geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind in Los 1: -Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Druck- und Multifunktionsgeräten nebst Zubehör und Garantieleistungen sowie zugehöriger Betriebslogistik Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte - Garantieerweiterung auf 72, 84 und 96 Monate - 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2 Wichtig für den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung sind für dieses Vorhaben im Los 1 folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Druck- und Multifunktionsgeräte - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Verbrauchsbasiertes, transparentes Abrechnungsmodell für die Betriebslogistik - Kundenorientierte Prozesse der Betriebslogistik Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen für Los 1 sind in der „Leistungsteil B LOS 1“ in Kapitel 1.3 dargestellt. 1. Druckerklasse MFP Color A3 (gemäß LB1): Mindestabnahmemenge in Stück. (Mindestab.): 430 St.; Geplante Abnahmemenge in Stück (gpl. Abmenge.): 1.150 St.; optionale Höchstmenge in Stück (opt. Menge): 1.300 St.; Druckerklasse MFP Color A4 (gemäß LB2): Mindestab: 340 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Druckerklasse MFP schwarz A4 (gemäß LB3): Mindestab: 100 St.; gpl. Abmenge: 350 St.; opt. Menge: 400 St.; Druckerklasse Drucker schwarz A4 (gemäß LB4): Mindestab: 250 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16a Leistungs- und Preisblätter Los 1 aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber der Rahmenvereinbarung (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.

3 Jahre11.500.000 €
2
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service in den Finanzierungsformen Kauf oder Leasing für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern abzuschließen (Los1). An dieser Rahmenvereinbarung gilt ebenso für Los 2 sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayerischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -Hessischer Rundfunk (HR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Radio Bremen (RB) -Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) -Südwestrundfunk (SWR) -Westdeutscher Rundfunk (WDR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden Multifunktionsgeräte und Drucker, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarung für Los 2 beginnt geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Finanzierungsleasing von Multifunktionsgeräten und Druckern inkl. Garantieleistungen Optionale Leistungen sind: - 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2 In Los 2 soll der Zuschlag für den abzuschließenden Leasingvertrag an ein Unternehmen gehen, welches •in die Bestellung des Auftraggebers für die Rahmenvereinbarung / Bezugsberechtigten eintritt, •die Finanzierung von Druck- und Multifunktionsgeräten inkl. Garantieleistungen über die Laufzeit von 60, 72 und 84 Monaten und optionale monatsweise Verlängerungen bis maximal 12 Monate, •kundenorientierte und aufwandsarme Prozesse für das Leasing sowie •BSI konforme und zertifizierte Datenlöschung von Datenträgern der Multifunktionsgeräte und Drucker bei Rückgabe nachweislich und professionell anbieten kann. Die Abnahmemengen für Los 2 sind in der „Leistungsteil Teil B LOS 2 Leasing“ in Kapitel 1.3 dargestellt. Investitionsvolumen (netto): Mindestabnahmemenge: 2.000.000 €; geschätzte Abnahmemenge: 5.500.000 €; optionale Höchstmenge: 7.650.000 €

3 Jahre7.500.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt.
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: -A-Kriterien: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. -B-Kriterien: B-Kriterien werden mi … ganz lesenDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: -A-Kriterien: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. -B-Kriterien: B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. -I- Kriterien: I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A- oder B-Kriterien einschränken). - Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. -> Wertung der Angebote: Anschließend an die Wertung der Leistung aus Kapitel 4.4.1 (Verfahrensunterlagen) erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte / Angebotspreis (gem. Kapitel 5.8 Verfahrensunterlagen); -> Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 6% liegen (im Bereich von Z-6% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktezahl den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1; - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte; - Garantieerweiterung auf 72, 84 und 96 Monate;
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
11.500.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in dem Dokument "LV Formaler Teil Los 1 & Los 2" im Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: •den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in dem Dokument "LV Formaler Teil Los 1 & Los 2" im Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: •den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, •Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, •Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, •der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Anlage 9 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Unterauftrag- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage 2 a und 2 b ) auszufüllen sowie abzugeben.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt.
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: -A-Kriterien: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. -B-Kriterien: B-Kriterien werden mi … ganz lesenDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: -A-Kriterien: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. -B-Kriterien: B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. -I- Kriterien: I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A- oder B-Kriterien einschränken). - Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. -> Wertung der Angebote: Anschließend an die Wertung der Leistung aus Kapitel 4.4.2 (Verfahrensunterlagen) erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise, in diesem Falle der Leasingrate. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Leasingrate-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Leasingrate-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte / Leasingrate (gem. Kapitel 5.12 Verfahrensunterlagen); -> Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 6% liegen (im Bereich von Z-6% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktezahl den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 2 - Leasinglaufzeit: optionale monatsweise Verlängerungen bis maximal 12 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
7.500.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in dem Dokument "LV Formaler Teil Los 1 & Los 2" im Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: •den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in dem Dokument "LV Formaler Teil Los 1 & Los 2" im Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: •den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, •Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, •Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, •der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Anlage 9 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Unterauftrag- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage 2 a und 2 b ) auszufüllen sowie abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Bechtle GmbH, Stuttgart2
2CHG-MERIDIAN AG, Weingarten1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

171vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (207 Lose mit Angabe)
352.665 €Zuschlagswert im Median
136.574 € – 646.220 €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.10.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 27.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37301274-3587-476d-a648-6d6dee6735c9.