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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 15/2024veröffentlicht 09.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort. Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises erteilt. Erfüllung der Leistung (allgemein).Gewichtung (dezimal, genau) 1Werden alle A-Kriterien der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts Notebooks“ in „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ wird der Gesamt-Angebotspreis errechnet. Dieser bezieht sich auf die geplante Abnahmemenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-Angebotspreis erhält den Zuschlag, sofern das Angebot alle Anforderungen der vorausgegangenen Prüfungsstufen erfüllt. Sollten zwei oder mehrere Angebote den gleichen Angebotspreis ausweisen, entscheidet das Los. Die geforderten Leistungen mit allen relevanten Grundlagen und Anforderungen sind in diesem Dokument sowie der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführt. Der Bieter muss alle in der Farbe „hell-grau“ formatierten Zellen ausfüllen. Die ausgefüllte Anlage 12 muss mit dem Angebot eingereicht werden. Der Bieter muss im Leistungsblatt Allgemein die geforderten Angaben machen bzw. die geforderten Leistungen ohne Einschränkungen bestätigen. Die für die Bestätigung der Leistung relevanten Tabellenblätter „Leistungsblatt Notebook/Convertible/Mobile Workstation“ in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ müssen vom Bieter ausgefüllt werden. Das für die Ermittlung des Angebotspreises relevante Tabellenblatt „Preisblatt Notebooks“ in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ muss vom Bieter vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht werden. Bei der Preiskalkulation / Erstellung des Preisblattes ist zu beachten: - Nebenkosten werden nicht erstattet. - Reisekosten werden nicht erstattet. - Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Die Gesamt- Angebotssumme ohne die gesetzliche Umsatzsteuer entspricht dem Angebotspreis. Dieser Angebotspreis muss in die „Anlage 01 – Angebotsschreiben“ übernommen und eingetragen werden. Für die Abrechnung und die Bezahlung gegenüber dem Auftraggeber gilt die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die im „Preisblatt Notebooks“ der Anlage 12 aufgeführten Stückzahlen dienen aus-schließlich der Bildung und Normierung des Angebotspreises und begründen keine Abnahmeverpflichtung über die in Kapitel 5.3 angegebenen Mengen hinaus.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfung … ganz lesenDie ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

171vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (207 Lose mit Angabe)
352.665 €Zuschlagswert im Median
136.574 € – 646.220 €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f2874a6-b8fe-4213-9f44-c4b1d79c2a27.