Technische Durchführung der Veranstaltungsreihe SWR 1 Pop & Poesie in Concert
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-A/P 02/2025veröffentlicht 07.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 650 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- 01.09.2025 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 650 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate01.09.2025 – …, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 59 %, Leistung und Qualität 41 %.
- Preis59 %
- Qualität41 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,4 Punkte |
| 25 % teurer | −11,8 Punkte |
| 50 % teurer | −19,7 Punkte |
| 100 % teurer | −29,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über it-vergabe.eu
- Bindefrist endetvor 17 Monaten4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) sucht einen Dienstleister für die technische Durchführung der Veranstaltungsreihe SWR 1 Pop & Poesie in Concert.
Beschreibung des Loses
Abgewickelt werden bis zu 15 Termine jährlich an verschiedenen Veranstaltungsorten in Baden-Württemberg. Leistungsinhalt sind neben den Veranstaltungen auch Generalproben und die Erarbeitung von Proben neuer Shows. Der Dienstleister stellt die Technik zur Miete sowie das für die Bedienung benötigte Personal. Weitere Informationen zur Leistung sind ab Kapitel 5 der Verfahrensunterlagen aufgeführt. Die inhaltliche Konzeption der Show, die Steuerung und Verantwortung vor Ort sind nicht Leistungsinhalt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 5959
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 4141
Eignung9 von 9 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten … ganz lesenkürzer
Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung im Bewerbungsbogen auszufüllen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Mindestsummen Sach- und Personenschäden 3 Mio. € je Schadensereignis
- Finanzkennzahlen
- Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. (nicht älter als 12 Monate, ab Bekanntmachungsdatum). Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren, einzutragen im Angebotsschreiben. Mindestumsatz im Schnitt 200.000 € netto pro Jahr
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Drei Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größenordnung aus den vergangenen drei Jahren mit folgenden Angaben: • Angabe des Auftraggebers, ggf. inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer • Datum und Dauer des Auftrags • Auftragsvolumen • Erfüllungsort(e) • Detaillierte Beschreibung des Auftragsinhalts inkl. der eingesetzten Technik • Einsatz von Nachunternehmern
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um weitere 12 Monate, wenn dieser nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevors … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesenkürzer
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 70190 Stuttgart
- Kontakt
- vergabe-ap@
swr.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9aa9d26f-089b-4f0e-a3a7-3379f1eb3757.