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„Servicepersonal für den Empfang inklusive Kassen- und Aufsichtsdiensten bei der Augustusburg/Scharfenstein/ Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH“

Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwald Schlossbetriebe gGmbH · Augustusburg/Sachsen, Sachsen

Aktenzeichen ASL-01/2026veröffentlicht 30.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 25 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.02.2027 – 31.01.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 Punkten25 %
  • Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 Punkten25 %
  • Prozentanteil 50 mit maximal 60,00 Punkten50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    in 25 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    elektronisch über eVergabe
    in 25 Tagen
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2030
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Vertragsgegenstand: Der Auftragnehmer übernimmt in den Einrichtungen Schloss Augustusburg, Schloss 1, 09573 Augustusburg, Burg Scharfenstein, Schlossberg 1, 09430 Drebach/ OT Scharfenstein und Schloss & Park Lichtenwalde, Schlossallee 1, 09577 Niederwiesa/ OT Lichtenwalde in Zusammenarbeit und zur Unterstützung der schlosseigenen Mitarbeiter den Empfang inkl. Kassierung und/oder Aufsichtsdienste sowie weiterer Tätigkeiten vor Ort. Der Bedarf ergibt sich zum einem aus den Angaben zu den Kalkulationsgrundlagen im Zuschlagskriterium "Kriterium 3 Honorar/Preis" sowie aus der ausführlichen Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlage unter dem Titel "2 Beschreibung der Leistung und Vertragsunterlagen" auf dem Seiten 19 ff. Über den dort noch genauer beschriebenen Leistungen hinaus, sind zusätzliche Leistungsabrufe möglich. Diese werden durch den Auftraggeber zum 15. des Vormonats dem Auftragnehmer angezeigt, die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz. Über den Vertragszeitraum kann es zu temporären Anpassungen von Öffnungszeiten durch eigene organisatorische oder externe Einflüsse (u.a. gesetzliche Regelungen, Pandemien, …) kommen. Diese werden dem Auftragnehmer umgehend angezeigt. Pausen sind einzuhalten. Die Ablösung in der Pause erfolgt durch eigenes eingesetztes Personal oder in Abstimmung mit dem vom Auftraggeber eingesetzten Personal. In Objekten ohne Ablösemöglichkeit ist eine Unterbrechung der Tätigkeit (vor allem in der Wintersaison im Schloss Lichtenwalde) möglich. Das eingesetzte Personal muss an allen 3 Einsatzorten einsetzbar sein. Die Hauptaufgaben/Unterstützungsleistungen, welche der Auftragnehmer zu erfüllen hat, sind auf den Seiten 33 der Vergabeunterlage näher beschrieben.Der Auftragnehmer ist als Dienstleister für den Auftraggeber tätig und ist für die personelle Sicherstellung verantwortlich. Er setzt vorrangig sein eigenes Personal ein. Subunternehmen sind nur in Absprache mit dem Auftraggeber einzusetzen. Die Organisation läuft hierbei vollständig über den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur zuverlässiges, geeignetes und der deutschen Sprache (mindestens Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Niveau C1) und der Fremdsprache Englisch (mindestens Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Niveau B1) mächtiges Personal zu beschäftigen. Arbeitskräfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind nicht einzusetzen. Alle eingesetzten Mitarbeiter benötigen eine Ersthelferbescheinigung. Die Nachweise des Personals sind vor dem Einsatz bei der Leiterin Verwaltung oder dem Leiter Gästeservice & Verkauf vorzulegen. Die eingesetzten Arbeitskräfte dürfen vom Auftragnehmer nur beschäftigt werden, sofern sie gültige Arbeitspapiere besitzen und über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich hiervon rechtzeitig zu vergewissern. Die eingesetzten Arbeitskräfte müssen ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorweisen können. Die Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsarbeit des eingesetzten Personals wird vorausgesetzt. Ein bestehender Führerschein ist wünschenswert, um die Flexibilität der Einsatzorte oder kurzfristige Verschiebungen sowie die Öffnungszeiten zu gewährleisten. Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Absicherung während der Öffnungszeiten der ASL gGmbH gemäß Anforderung. Grundsätzlich hat das eingesetzte Personal in allen Fällen mit dem Publikum einen freundlichen und zuvorkommenden Umgang zu pflegen. Die gilt besonders im Konfliktfall. Kundenorientiertes und sicheres Auftreten sowie ein gepflegtes Erscheinungsbild des eingesetzten Personals sind notwendig. Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Haus- und Museumsordnung, die Schlüsselordnung und sonstige Sicherheitsvorschriften in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Die Dienstkleidung (Polo-Shirts, Hemden, Weste) wird vom Auftraggeber im notwendigen Umfang bereitgestellt. Darüberhinausgehende Dienstkleidung muss zweckmäßig, einheitlich, sauber, unbeschädigt und gepflegt sein sowie über den Auftragnehmer für seine Mitarbeiter organisiert werden. Das Personal ist verpflichtet, die Dienstkleidung während des gesamten Dienstes zu tragen. Auf dem Arbeitsweg ist die Dienstkleidung nicht zu tragen. Diese muss folgende Anforderungen entsprechen: Herrenbekleidung: stilvoll für Gästeempfang bestehend aus schwarzer Hose (Businessstil), passenden Socken und Schuhen, Damenbekleidung: stilvoll für Gästeempfang bestehend aus schwarzer Hose oder Rock (Businessstil), passenden Socken/Strumpfhose und Schuhen. Der Auftragnehmer benennt der ASL gGmbH einen Einsatzleiter, der für die Organisation und Kontrolle der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich ist. Eine Kombination Einsatzleitung und Objekteinsatz in den Einrichtungen ist wünschenswert. Die Kontaktdaten des Einsatzleiters mit Mobiltelefon-, Dienstnummer und E-Mail-Adresse sind zwingend erforderlich. Auf Seiten der ASL gGmbH wird der Leiter Gästeservice & Verkauf als zuständiger Ansprechpartner benannt. Aufgrund von möglicherweise auftretenden Notfällen während der Vertragslaufzeit, erwartet der Auftraggeber das persönliche Erscheinen des Einsatzleiters (bzw. seines Vertreters). Der Leistungsort muss von der Adresse des Auftragnehmers/seiner Niederlassung mit einer Interventionszeit von höchstens 2 Stunden erreichbar sein. Es wird vorausgesetzt, dass der Einsatzleiter an allen notwendigen Beratungen und Absprachen in Abstimmung mit dem Leiter Gästeservice & Verkauf teilnimmt. Der Auftragnehmer hat alle im Rahmen des Vertrages eingesetzten Arbeitskräfte schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dies betrifft alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsausführung zugänglich gemacht werden. Hinsichtlich der weiteren vertraglichen Bestimmungen (Laufzeit, Kündigung, Preisgleitklausel, Leistungsänderungen usw.) wird auf die Seiten 33 ff. der Vergabeunterlage verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 Punkten25 %
Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 Punkten25 %
Prozentanteil 50 mit maximal 60,00 Punkten50 %
Qualität
Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 PunktenKriterium 1 - Personalkonzept (25,00 %): Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Personalkonzept“. Der Bieter wird aufgefordert, ein Personalkonzept vorzulegen. Die nachfolgenden Punkte sollen mit Blick auf das Leistungsverzeichnis der Leistungsbeschreibung sowie den beabsichtigten vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält, erläutert werden. Die Erläuterungen sollen den Auftraggeber davon überzeugen, dass der Bieter in der Lage ist, die zu vergebende Leistung optimal vollumfänglich zu erbringen. - Darstellung des Personaleinsatzes und eine Erläuterung, wie und in welcher Reaktionszeit der Bieter kurzfristige Personalausfälle kompensiert und kurzfristig verstärkten Personalbedarf (z.B. „Lange Nacht der Museen“, Sonderausstellungen etc.) abdeckt. - Darstellung der eingesetzten Mitarbeiter und deren Qualifikation in Hinblick auf die Anforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung für die einzelnen Tätigkeiten im Rahmen eines Organigramms, konkret bezogen auf den zu vergebenden Auftrag. Die Mitarbeiter sind namentlich zu benennen. - Darstellung des angedachten Sicherheits- und Notfallkonzepts, konkret bezogen auf den zu vergebenden Auftrag. Wie reagieren Sie in unseren Objekten während der Ausübung Ihrer Tätigkeit angemessen auf Notfälle? - Vorstellung der vorgesehenen Dienstbekleidung mit Bildmaterial. Zu erläutern ist die Funktionalität, die Haltbarkeit, der Tragekomfort sowie der Gesamteindruck in Hinblick auf das Leistungsverzeichnis. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal 12 Seiten DIN A4 zu beschränken. Für die Fotopräsentation der Bilder sollte eine weitere DIN A4 Seite genügen. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Qualität
Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 PunktenKriterium 2 - Qualitätsmanagement (25,00 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Qualitätsmanagement“. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise des Bieters machen, wie er gewährleistet, dass die gewünschten qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Leistung durch das vom Bieter eingesetzte Personal optimal umgesetzt werden. Dafür sollen die Bieter anhand eines Referenzprojekts ihrer Wahl aus der Referenzliste (Formblatt 3) darlegen, wie das Qualitätsmanagement, insbesondere unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte, konkret auf den zu vergebenden Auftrag beim Auftraggeber durchgeführt wird bzw. auch im Referenzobjekt umgesetzt wurde. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Wie stellt der Bieter sicher, dass das konkret für den Einsatz vorgesehene Personal über die erforderlichen Kenntnisse für die gewünschte touristische Auskunftserteilung (Orts- und Regionalkenntnisse, Verkehrsanbindungen) verfügt? - Wie gewährleistet der Bieter, dass das konkret für den Einsatz vorgesehene Personal gegenüber Besuchern deeskalierend, höflich, gastfreundlich (insbesondere auch gegenüber Besuchern aus dem Ausland) und dem kulturhistorischen Umfeld der Objekte entsprechend angemessen auftritt? - Wie gewährleistet der Bieter, dass das konkret für den Einsatz vorgesehene Personal nachweisbar die geforderten Kenntnisse in der deutschen Sprache mindestens im Niveau C1 und in der Fremdsprache Englisch, Niveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), verfügt? - Darstellung des möglichen Ablaufs der Einarbeitungszeit für die Kassierungs- und Aufsichtstätigkeiten. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal 12 Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kosten
Prozentanteil 50 mit maximal 60,00 PunktenKriterium 3 - Honorar / Preis (50,0%): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter bzw. Kalkulationsgrundlagen berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Schloss Augustusburg: Zeiten April – Oktober: Montag bis Sonntag von 10:00 – max. 18:00 Uhr, November – März: Montag bis Sonntag von 10:00 – max. 17:00 Uhr. Volumen: Museen/Aufsichten: - April – Oktober: ca. 520 Stunden/Monat, - Montag bis Freitag i.d.R. 2 Mitarbeiter täglich, - Samstag und Sonntag i.d.R. 3 Mitarbeiter täglich. - November – März: ca. 300 Stunden/Monat: Montag bis Freitag i.d.R. 1 Mitarbeiter täglich, Samstag und Sonntag 2 Mitarbeiter täglich, in den sächsischen Ferien ein Mitarbeiter zusätzlich. Vermietungen/ Veranstaltungen: - weitere 15 Tagdienste (verteilt im Jahr), - bis zu 15 Veranstaltungsdienste (kompletter Tag) zum jährlichen Wintertreffen am 2.Samstag im Januar. Burg Scharfenstein: Zeiten: April – Oktober: Dienstag bis Sonntag, an Feiertagen und sächs. Ferien auch montags von 10:00 – max. 18:00 Uhr, November – März: Samstag, Sonntag, Feiertag, sächs. Ferien von 10:00 – max. 17:00 Uhr. Volumen: Museen/Aufsichten: - März – November: i.d.R. keine Stunden, - Dezember – Februar: ca. 350 Stunden, i.d.R. 2 Mitarbeiter täglich. Vermietungen/Veranstaltungen: weitere 5 Tagdienste (verteilt im Jahr). Schloss & Park Lichtenwalde: Zeiten: April – Oktober: Schloss Dienstag bis Sonntag, an Feiertagen und sächs. Ferien auch montags von 10:00 – max. 18:00 Uhr Hinweis: Park ist auch montags geöffnet. November – März: Samstag, Sonntag, Feiertag, sächs. Ferien von 10:00 – max. 17:00 Uhr, Hinweis: Park ist in der Wintersaison geschlossen. Volumen: Museen/Aufsichten: - April – Oktober: ca. 490 Stunden, i.d.R. 2 Mitarbeiter täglich, - November – März: ca. 100 Stunden, i.d.R. 1 Mitarbeiter täglich, Vermietungen/Veranstaltungen: - 28.08. – 31.10. - Montag – Freitag i.d.R. 2 Tagdienste zusätzlich, - Samstag – Sonntag i.d.R. 6 Tagdienste zusätzlich. Maßgeblich ist der Mittel-Stundenverrechnungssatz [=PuPreis], dessen Berechnung wie folgt (s. Formblatt 4) vorzunehmen ist: Stundenverrechnungssatz/Einsatz/Gewicht*/ Kosten [€/h] Brutto: A: Mitarbeiter/werktags/83,0 %; Mitarbeiter/Sonntag/14,0 %; Mitarbeiter/ Feiertag/3,0 %; B Einsatzleiter/Werktags/100,0 %. *Durchschnitt Werktage je Monat: 25,7 Tage = 83 % / Durchschnitt Sonntage je Monat: 4,3 Tage = 14 % / Durchschnitt Feiertag je Monat: 0,9 Tage = 3 %. Berechnung: 1.) Berechnung Durchschnitt Mitarbeiter: Awerktags x 0,83 + ASonntag x 0,14 + AFeiertag x 0,03 = ØA, 2.) Gewichtung ØA zu B: 90:10, 3.) Berechnung Mittelpreis: ØA x 0,90 + B x 0,10 = PUPreis. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 60 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 5,0 (entspricht der Gewichtung von 50,0 %) ein. Das Formblatt 4 - Preisblatt ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird der geprüfte Mittel-Stundenverrechnungssatz [=PuPreis] (s. Formblatt 4). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Mittel-Stundenverrechnungsatz [=PuPreis]. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Mittel-Stundenverrechnungsatzes [=PuPreis]. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bieter hat zum Ausschluss schwerer Verfehlungen einen Gewerbezentralregisterauszug vorzulegen. Der Auszug darf nicht vor dem 01.04.2026 ausgestellt sein
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung des Bieters, dass für das eingesetzte Personal einfache Führungszeugnisse ohne für die auszuübende Tätigkeit relevante Einträge (Vermögensdelikte, Delikte gegen Leib und Leben) vorgelegt werden können.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung, dass alle Mitarbeiter, die im Rahmen des zu vergebenden Auftrags eingesetzt werden, einen Erste-Hilfe-Kurs-Kurs absolviert haben. Der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht vor dem 01.02.2026 absolviert worden sein. Auf gesonderte Anforderung sind die Bescheinigungen dem Auftraggeber vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung des Bieters mit Benennung des vorgesehenen Einsatzleiters und dessen Stellvertreter mit Kontaktdaten (Mobiltelefon-, Dienstnummer und E-Mailadresse) gemäß den zu tätigenden Angaben im Formblatt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,0 Mio. Euro für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. Euro für Sachschäden, mind. 8,0 Mio. Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und reiner Vermögensschaden sowie mind. 250 TSD Euro für Schlüssel- und Tra … ganz lesenDas Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,0 Mio. Euro für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. Euro für Sachschäden, mind. 8,0 Mio. Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und reiner Vermögensschaden sowie mind. 250 TSD Euro für Schlüssel- und Transponderverlust je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter muss nachweisen, dass er über ein etabliertes System zur Sicherung der Dienstleistungsqualität bei Sicherheits- und Aufsichtsdiensten verfügt. Hierfür ist ein gültiges Zertifikat nach DIN 77200-1 (Leistungsstufe 1 oder höher) für den Geltungsbereich „stationäre Sicherheitsdienstleistungen … ganz lesenDer Bieter muss nachweisen, dass er über ein etabliertes System zur Sicherung der Dienstleistungsqualität bei Sicherheits- und Aufsichtsdiensten verfügt. Hierfür ist ein gültiges Zertifikat nach DIN 77200-1 (Leistungsstufe 1 oder höher) für den Geltungsbereich „stationäre Sicherheitsdienstleistungen/Objektschutz“ oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen. Soweit der Bieter nicht über ein entsprechendes Zertifikat einer akkreditierten Stelle verfügt, werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Als gleichwertig werden Unterlagen (z. B. detaillierte Unternehmenshandbücher, Prozessbeschreibungen, Auditberichte) anerkannt, die zweifelsfrei belegen, dass das Unternehmen die organisatorischen, personellen und operativen Mindestanforderungen der DIN 77200-1 bei der Ausführung des Auftrags vollumfänglich einhält.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Der Bieter hat eine Referenzliste einzureichen. Anzugeben sind drei unterschiedliche Objekte, an denen der Bieter Dienstleistungen für den Empfang nebst Kassenaufsicht und die Aufsicht für Museen oder Ausstellungen erbracht hat. Die Referenzleistungen m … ganz lesenReferenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Der Bieter hat eine Referenzliste einzureichen. Anzugeben sind drei unterschiedliche Objekte, an denen der Bieter Dienstleistungen für den Empfang nebst Kassenaufsicht und die Aufsicht für Museen oder Ausstellungen erbracht hat. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: Ansprechpartner Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer), Konkrete Benennung des Objekts (Museum oder Ausstellung) an dem die Dienstleistung erbracht wurde, Konkrete kurze Beschreibung der Dienstleistung, Angabe des Zeitraums in dem die Dienstleistung erbracht wurde, Angabe der jährlichen Anzahl von Besuchern. Als Mindestanforderung gilt: - Alle drei Referenzen belegen jeweils die Erbringung einer Dienstleistung für den Empfang nebst Kassenaufsicht und die Aufsicht für Museen oder Ausstellungen, - Bezüglich aller drei Referenzen darf die Erbringung der Dienstleistung nicht vor dem 01.10.2023 beendet worden sein, - Die Dienstleistung muss bezüglicher aller drei Referenzen an einem Objekt erbracht worden sein, dass pro Jahr in den Jahren 2023, 2024 und 2025 mehr als 20.000 Besucher gezählt hat. Angebote, welche diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden, ohne dass eine Nachforderung erfolgt, von der weiteren Wertung ausgeschlossen; § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostituti … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2031, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.01.2030 kündigt. Nach Ablauf des ersten Optionszeitraums verlängert sich der Vertrag automati … ganz lesenIm Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2031, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.01.2030 kündigt. Nach Ablauf des ersten Optionszeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2032, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.01.2031 kündigt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
03.12.2026, 11:00 Uhr. elektronisch über eVergabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegen von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenEinlegen von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
Schloss 1, 09573 Augustusburg/Sachsen
Kontakt
service@asl-schloesser.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

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Für CPV 920 (Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a17de0-f878-497d-ac5b-9f6214153764.