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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Erwerbungsdienstleistungen Kunst

Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 1-0452/33/84-2026veröffentlicht 11.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 10 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01069, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen:20 %
  • Fachliche Expertise und Qualifikationen im Bereich der kunstwissenschaftlichen Literaturversorgung, u. a. Auswahlverfahren für Ansichten20 %
  • Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer Erwerbungsprozesse20 %
  • Literatur, die der Buchpreisbindung unterliegt: Anwendung des "Gesetzes über die Preisbindung der Bücher" in seiner aktuell geltenden Fassung, insbesondere Ausschöpfung der vom Gesetz vorgesehenen Rabattmöglichkeiten und Leistungen10 %
  • Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen:30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    in 10 Tagen
  4. Bindefrist endet
    35 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 45 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    in 59 Tagen

Beschreibung

Die SLUB Dresden schreibt "Erwerbungsdienstleistungen Kunst" für fünf Jahre aus.

Gegenstand nach CPV

  • 92000000Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
  • 92500000Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Verlags-/ Publikationsorte in Deutschland, Schweiz, Österreich

siehe Vergabeunterlagen

5 Jahre–
2
Verlags-/ Publikationsorte in Westeuropa / romanischer Sprachraum

siehe Vergabeunterlagen

5 Jahre–
3
Verlags-/ Publikationsorte in Nordeuropa / angloamerikanischer Raum

siehe Vergabeunterlagen

5 Jahre–
4
Verlags-/ Publikationsorte in Osteuropa

siehe Vergabeunterlagen

5 Jahre–
5
Außereuropäische Verlags-/ Publikationsorte

siehe Vergabunterlagen

5 Jahre–
6
Literatur zur Kunstgeschichte der Antike bis klassische Moderne (Kunst vor 1945)

siehe Vergabeunterlagen

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen:20 %
Fachliche Expertise und Qualifikationen im Bereich der kunstwissenschaftlichen Literaturversorgung, u. a. Auswahlverfahren für Ansichten20 %
Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer Erwerbungsprozesse20 %
Literatur, die der Buchpreisbindung unterliegt: Anwendung des "Gesetzes über die Preisbindung der Bücher" in seiner aktuell geltenden Fassung, insbesondere Ausschöpfung der vom Gesetz vorgesehenen Rabattmöglichkeiten und Leistungen10 %
Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen:30 %
Qualität
Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen:Umfang, Qualität
Qualität
Fachliche Expertise und Qualifikationen im Bereich der kunstwissenschaftlichen Literaturversorgung, u. a. Auswahlverfahren für AnsichtenExpertise, Qualifikation
Qualität
Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer ErwerbungsprozesseExpertise, Qualifikation
Kosten
Literatur, die der Buchpreisbindung unterliegt: Anwendung des "Gesetzes über die Preisbindung der Bücher" in seiner aktuell geltenden Fassung, insbesondere Ausschöpfung der vom Gesetz vorgesehenen Rabattmöglichkeiten und LeistungenRabatte
Kosten
Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen:Rabatte

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
0 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
35 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
Art
Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft, Bildung
Anschrift
Zellescher Weg 18, 01069 Dresden
Kontakt
ausschreibung@slub-dresden.de

Bei uns erfasst

14Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 920 (Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f8ec252-6dac-41ee-94dc-cdd3ab33dafd.