Erwerbungsdienstleistungen Kunst
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 1-0452/33/84-2026veröffentlicht 11.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Dresden01069, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen:20 %
- Fachliche Expertise und Qualifikationen im Bereich der kunstwissenschaftlichen Literaturversorgung, u. a. Auswahlverfahren für Ansichten20 %
- Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer Erwerbungsprozesse20 %
- Literatur, die der Buchpreisbindung unterliegt: Anwendung des "Gesetzes über die Preisbindung der Bücher" in seiner aktuell geltenden Fassung, insbesondere Ausschöpfung der vom Gesetz vorgesehenen Rabattmöglichkeiten und Leistungen10 %
- Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen:30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 23 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 08:00 Uhrin 10 Tagenüber evergabe.sachsen.de
- Bindefrist endetin 45 Tagen35 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 59 TagenLaufzeit bis 31.12.2031
Beschreibung
Die SLUB Dresden schreibt "Erwerbungsdienstleistungen Kunst" für fünf Jahre aus.
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Verlags-/ Publikationsorte in Deutschland, Schweiz, Österreich siehe Vergabeunterlagen | 5 Jahre | – |
| 2 | Verlags-/ Publikationsorte in Westeuropa / romanischer Sprachraum siehe Vergabeunterlagen | 5 Jahre | – |
| 3 | Verlags-/ Publikationsorte in Nordeuropa / angloamerikanischer Raum siehe Vergabeunterlagen | 5 Jahre | – |
| 4 | Verlags-/ Publikationsorte in Osteuropa siehe Vergabeunterlagen | 5 Jahre | – |
| 5 | Außereuropäische Verlags-/ Publikationsorte siehe Vergabunterlagen | 5 Jahre | – |
| 6 | Literatur zur Kunstgeschichte der Antike bis klassische Moderne (Kunst vor 1945) siehe Vergabeunterlagen | 5 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen:Umfang, Qualität
- Qualität
- Fachliche Expertise und Qualifikationen im Bereich der kunstwissenschaftlichen Literaturversorgung, u. a. Auswahlverfahren für AnsichtenExpertise, Qualifikation
- Qualität
- Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer ErwerbungsprozesseExpertise, Qualifikation
- Kosten
- Literatur, die der Buchpreisbindung unterliegt: Anwendung des "Gesetzes über die Preisbindung der Bücher" in seiner aktuell geltenden Fassung, insbesondere Ausschöpfung der vom Gesetz vorgesehenen Rabattmöglichkeiten und LeistungenRabatte
- Kosten
- Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen:Rabatte
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 0 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 35 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
- Art
- Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft, Bildung
- Anschrift
- Zellescher Weg 18, 01069 Dresden
- Website
- slub-dresden.de
- Kontakt
- ausschreibung@
slub-dresden.de
Bei uns erfasst
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- Digitalisierung LDP23.03.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f8ec252-6dac-41ee-94dc-cdd3ab33dafd.