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Replikation der Studie Diskriminierungserfahrungen in Deutschland

Antidiskriminierungstelle des Bundes · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ads_2024_008veröffentlicht 06.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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  • Preis30 %
  • Qualität Angebot/Konzept70 %

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Replikation der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ zu vergeben.

Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

Beschreibung des Loses

Mit der Studie "Diskriminierungserfahrungen in Deutschland" aus dem Jahr 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die bislang größte empirische Erfassung von Diskriminierungserfahrungen in Deutschland durchgeführt (Beigang et al. 2017). Die Ergebnisse dieser Befragung haben geprägt, wie in Deutschland über Diskriminierung gesprochen wird. Dies gilt beispielsweise für die Verbreitung und das Reaktionsverhalten auf Diskriminierungserfahrungen. Die Studie wird bis heute in Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit immer wieder zitiert. Auch in den von Diskriminierung betroffenen Communities hatte sie eine starke Wirkung, da die Communities wesentliche Akteur*innen waren, um die Studie zu verbreiten und hinterher auch von diesen Daten profitiert haben. Aus diesem Grund plant die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zehn Jahre nach der Durchführung der ersten Studie "Diskriminierungserfahrungen in Deutschland", diese Studie zu replizieren und erneut durchzuführen. Die Studie bestand aus einer Bevölkerungsbefragung und einer Betroffenenbefragung. Während die Bevölkerungsbefragung Informationen darüber generierte, wie häufig bestimmte Diskriminierungen in der Gesamtbevölkerung vorkommen, konnte mit der Betroffenenbefragung diese Zahlen mit genaueren Beschreibungen dieser Erfahrungen füllen. Die Bevölkerungsbefragung erfolgte über Telefoninterviews, während die Betroffenenbefragung als Online- und Papierfragebogen bereitstand und mit einer passiven Stichprobenziehung durch die verschiedenen Communities verbreitet wurde. Ziel der Neuauflage der Studie soll es sein, mehr über Diskriminierung zu erfahren und neues Wissen zu generieren. So geht es darum, die Vielgestaltigkeit von Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen und zu zeigen, wie Diskriminierungserfahrungen sich innerhalb von verschiedenen Communities ähneln und unterscheiden. Weiterhin sollen übergreifende Muster im gesellschaftlichen Umgang mit Diskriminierung sowohl von Seiten der Betroffenen als auch von Seiten der Zuschauenden und Verursachenden aufgedeckt werden. Darüber hinaus ist das Ziel dieser Studie, die verschiedenen Communities, die von Diskriminierung betroffen sind, darin zu stärken, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Dafür sollen ihnen Daten und Zahlen zur Verfügung gestellt werden, die die Diskriminierungssituation besser verständlich machen. Zugleich möchte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihre Kontakte in die Zivilgesellschaft durch diese Studie stärken. Die in der Studie erhobenen Daten und Informationen sollen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den politischen Raum kommuniziert werden, um bestehende Diskriminierungsrisiken und Schwierigkeiten, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen, zu bekämpfen. Die Studie besteht aus vier Modulen.

– Das erste Modul ist das Community-Engagement-Modul. Dieses ist in der gesamten Studie durchgehend von zentraler Bedeutung. Der Erfolg der Studie ist nur möglich, wenn die verschiedenen von Diskriminierung betroffenen Communities aktiv an ihr partizipieren, ihr Wissen einbringen, sie verbreiten und unterstützen. – Das zweite Modul ist eine Betroffenenbefragung, die ähnlich wie in der Studie von 2015 dazu dienen soll, ein genaues Bild über Diskriminierungserfahrungen zu erstellen. – Das dritte Modul ist eine Bevölkerungsbefragung, mit der die Verbreitung bestimmter Diskriminierungserfahrungen in der Gesamtbevölkerung gemessen werden soll. – Das vierte Modul ist die Berichtslegung mit dem Abschlussbericht in dessen Rahmen die Ergebnisse veröffentlicht und in den Forschungsstand eingeordnet werden sollen Die beiden Befragungsmodule unterteilen sich jeweils in die Fragebogenerstellung, die Durchführung der Erhebung sowie deren Auswertung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualität Angebot/Konzept70 %
Kosten
Preis30
Qualität
Qualität Angebot/Konzept70

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die … ganz lesena. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. e. Fragen sind bis zum 06.01.2025 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. g. Angebote können nur auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IMAP GmbH, Düsseldorf–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
10117 Berlin
Kontakt
zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Auskünfte
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Zentrale Vergabestelle des BMFSFJzentrale-beschaffung@bafza.bund.de

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193.230 € – 687.135 €mittlere Hälfte, 101 Werte

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