Replikation der Studie Diskriminierungserfahrungen in Deutschland
Antidiskriminierungstelle des Bundes · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ads_2024_007veröffentlicht 20.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 21 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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bereits erreicht · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 21 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Gesamtpreis30 %
- Qualität Konzept70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Replikation der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Beschreibung des Loses
Mit der Studie "Diskriminierungserfahrungen in Deutschland" aus dem Jahr 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die bislang größte empirische Erfassung von Diskriminierungserfahrungen in Deutschland durchgeführt (Beigang et al. 2017). Die Ergebnisse dieser Befragung haben geprägt, wie in Deutschland über Diskriminierung gesprochen wird. Dies gilt beispielsweise für die Verbreitung und das Reaktionsverhalten auf Diskriminierungserfahrungen. Die Studie wird bis heute in Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit immer wieder zitiert. Auch in den von Diskriminierung betroffenen Communities hatte sie eine starke Wirkung, da die Communities wesentliche Akteur*innen waren, um die Studie zu verbreiten und hinterher auch von diesen Daten profitiert haben. Aus diesem Grund plant die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zehn Jahre nach der Durchführung der ersten Studie "Diskriminierungserfahrungen in Deutschland", diese Studie zu replizieren und erneut durchzuführen. Die Studie bestand aus einer Bevölkerungsbefragung und einer Betroffenenbefragung. Während die Bevölkerungsbefragung Informationen darüber generierte, wie häufig bestimmte Diskriminierungen in der Gesamtbevölkerung vorkommen, konnte mit der Betroffenenbefragung diese Zahlen mit genaueren Beschreibungen dieser Erfahrungen füllen. Die Bevölkerungsbefragung erfolgte über Telefoninterviews, während die Betroffenenbefragung als Online- und Papierfragebogen bereitstand und mit einer passiven Stichprobenziehung durch die verschiedenen Communities verbreitet wurde. Ziel der Neuauflage der Studie soll es sein, mehr über Diskriminierung zu erfahren und neues Wissen zu generieren. So geht es darum, die Vielgestaltigkeit von Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen und zu zeigen, wie Diskriminierungserfahrungen sich innerhalb von verschiedenen Communities ähneln und unterscheiden. Weiterhin sollen übergreifende Muster im gesellschaftlichen Umgang mit Diskriminierung sowohl von Seiten der Betroffenen als auch von Seiten der Zuschauenden und Verursachenden aufgedeckt werden. Darüber hinaus ist das Ziel dieser Studie, die verschiedenen Communities, die von Diskriminierung betroffen sind, darin zu stärken, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Dafür sollen ihnen Daten und Zahlen zur Verfügung gestellt werden, die die Diskriminierungssituation besser verständlich machen. Zugleich möchte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihre Kontakte in die Zivilgesellschaft durch diese Studie stärken. Die in der Studie erhobenen Daten und Informationen sollen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den politischen Raum kommuniziert werden, um bestehende Diskriminierungsrisiken und Schwierigkeiten, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen, zu bekämpfen. Die Studie besteht aus vier Modulen: - Das erste Modul ist das Community-Engagement-Modul. - Das zweite Modul ist eine Betroffenenbefragung. - Das dritte Modul ist eine Bevölkerungsbefragung. - Das vierte Modul ist die Berichtslegung mit dem Abschlussbericht.
Die beiden Befragungsmodule unterteilen sich jeweils in die Fragebogenerstellung, die Durchführung der Erhebung sowie deren Auswertung.
Gegenstand nach CPV
- 71241000Durchführbarkeitsstudie, Beratung, AnalyseHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Gesamtpreis30
- Qualität
- Qualität Konzept70
- Beschreibung
- Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend. Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 21 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die … ganz lesenkürzer
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. e. Fragen sind bis zum 23.09.202412:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. g. Angebote können nur auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10117 Berlin
- Kontakt
- zentrale-beschaffung@
bafza.bund.de - Auskünfte
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Zentrale Vergabestelle des BMFSFJzentrale-beschaffung@
bafza.bund.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH43 Zuschläge
- INROS LACKNER SE9 Zuschläge
- Werner & Balci GmbH8 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft7 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Architektur-, Ingenieur- und planungsbezogene Leistungen–Frist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50d97f78-ee2d-48af-b0bf-d076dad056cc.