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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für 4 Jahre JUPHORIA - Next Generation Cloud Speicher für 4 Jahre inkl. optionaler Mengenerhöhung und optionaler Wartungsverlängerung

Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen I10/42356284veröffentlicht 12.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 754 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,31 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.12.2024 – 30.11.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Jülich, 52425
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 23 Monaten
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    22.112.024 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 726389 Monaten

Beschreibung

The Public Procurer, Forschungszentrum Jülich GmbH, intends to contract the acquisition, delivery, installation, maintenance and support of hardware and software for a new Ceph software defined storage solution utilizing NVMe and HDD technology. The storage solution, named JUPHORIA, will provide the backend storage for the OpenStack Infrastructure-as-a-Service environment “JSC Cloud” and is the successor of the current generation cloud storage JUSTCOM.

Beschreibung des Loses

The Public Procurer Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) intends to contract the acquisition, delivery, installation and hardware and software maintenance of a new high-capacity archival solution utilizing tape technology. The contracted solution will be installed in an existing Jülich Supercomputing Centre (JSC) datacenter. It is supposed to provide backup and archive functionality to the ExaSTORE storage system which is utilizing IBM Storage Scale. Both, ExaTAPE1 and ExaSTORE support Europes first exascale supercomputer JUPITER, and have to be integrated into an existing IBM Spectrum Protect setup used for JUST6 and the existing 3 tape libraries at JSC.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Zuschlagskriterium Preis pro Kapazität Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Details siehe Specs Dokument Zuschlagskriterium Gelieferte Bandbreite Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben Bandbreite in GB/s: maximale Bandbreite = 10 Punkte. Details siehe Specs DokumentKapazität HDD Kapazität NVMe Bandbreite HDD Bandbreite NVMe
Qualität
Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. 0 = nicht erfüllt bzw. ungenügend; 2 = Anforderungen werden in Ansätzen aufgegriffen 5 = Anforderungen werden aufgegriffen, aber nicht weiter detaillier 8 = Anforderungen werden erfüllt, jedoch mit Abstrichen in der Detaillierung; 10 = zur vollsten Zufriedenheit abgedeckt Die Addition je Gruppe wird mit der Gewichtung ins Verhältnis gesetzt.Gewichtung (Punkte, genau) 25Hardware System Design, Netzwerk, System Performance Scaling Softwarefunktionen, Systemsoftware Integration ins Rechenzentren, Anforderungen an die Infrastruktur Wartung, Support und Dienstleistungen, Installation, Lizenzen

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
siehe Vergabeunterlagen von dem wirtschaftlichsten Bieter wird ggf. ein Dokument auf Basis des Musters zur „sog. Selbstauskunft“ des Transparenzregisters (verfügbar unter transparenzregister.de -> Downloads -> Antrag auf Einsichtnahme: Nachweis bei Antragstellung als Mitglied der Öffentlichkeit) eingeholt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflicht … ganz lesenbankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Laufzeit und Umfang7 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
30.11.2028
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es besteht die Möglichkeit einer optionalen Erhöhung des Abrufvolumens um weitere 500.000 EUR, die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen, Dokument "Specs" definiert. Eine optionale Verlängerung der Wartung für Jahr 6 und 7 gem. „Spec“ ist ebenso Teil des Rahmenvertrages.
Optionen
Es besteht dieEs besteht die Möglichkeit einer optionalen Erhöhung des Abrufvolumens um weitere 500.000 EUR, die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen, Dokument "Specs" definiert. Eine optionale Verlängerung der Wartung für Jahr 6 und 7 gem. „Spec“ ist ebenso Teil des Rahmenvertrages. Möglichke … ganz lesenEs besteht dieEs besteht die Möglichkeit einer optionalen Erhöhung des Abrufvolumens um weitere 500.000 EUR, die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen, Dokument "Specs" definiert. Eine optionale Verlängerung der Wartung für Jahr 6 und 7 gem. „Spec“ ist ebenso Teil des Rahmenvertrages. Möglichkeit einer optionalen Erhöhung des Abrufvolumens um weitere 500.000 EUR, die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen, Dokument "Specs" definiert.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.310.000 €

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
22.112.024 Tage
Angebotsöffnung
14.10.2024, 23:59 Uhr. Jülich, 52425
Sicherheiten
verlangt: Die Bürgschaft ist in Höhe der Anzahlungssumme zzgl. der jeweils gültigen MWST zu leisten. Die Bürgschaft/ ist gem. VOL/B, § 18, Abs. 3 - 7 zu erstellen. (Auszug aus der VOL/B, Stand 2009) Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetz … ganz lesenverlangt: Die Bürgschaft ist in Höhe der Anzahlungssumme zzgl. der jeweils gültigen MWST zu leisten. Die Bürgschaft/ ist gem. VOL/B, § 18, Abs. 3 - 7 zu erstellen. (Auszug aus der VOL/B, Stand 2009) Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat. Die Bürgschaft ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben (§ 770, 771 BGB); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter den Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die Anzahlungsbürgschaft wird nach ordnungsgemäßer Lieferung zurück gesendet und ist schriftlich zurückzufordern. Gemäß "Specs" Ziffer 2.5 wird der erster Lieferabruf für das 1. Quartal 2025 im Jahr 2024 unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung erfolgen. Dieser Abruf wird durch Bankbürgschaften gemäß VOL/B in Höhe von 50% des Auftragswerts zuzüglich Mehrwertsteuer abgesichert.

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

421vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (353 Lose mit Angabe)
378.753 €Zuschlagswert im Median
157.478 € – 918.643 €mittlere Hälfte, 70 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens14 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 07.05.2025
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 17.04.2025
  5. BekanntmachungFrist 28.02.2025
  6. BekanntmachungFrist 12.02.2025
  7. Vergabebekanntmachung
  8. Vergabebekanntmachung
  9. Vergabebekanntmachung
  10. BekanntmachungFrist 21.10.2024
  11. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.10.2024
  12. BekanntmachungFrist 10.10.2024
  13. BekanntmachungFrist 05.08.2024
  14. BekanntmachungFrist 07.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0f99020d-88af-43a4-a206-254b5195b818.