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vergebenEU-weitLieferleistungen

Modularer Rechenzentrumscontainer für einen Rechencluster für die Systemanalyse mit Kühlung und USV mit einer maximalen Serverleistung von 100 kW

Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen I50/42364192veröffentlicht 29.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 549 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
310 Tsd. €
Laufzeit
3 Monate07.06.2025 – 30.09.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Jülich, 52425
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2025
    vor 17 Monaten
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    22.112.024 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 726395 Monaten

Beschreibung

Das Bestandsgebäude des Instituts für Klima- und Energiesysteme (ICE-2) des Forschungszentrums Jülich benötigt eine Erweiterung der Serverkapazitäten. Damit die Serverkapazitäten gewährleistet werden kann, soll ein Servercontainer errichtet werden.

Die Aufstellfläche befindet sich auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich. Das Gelände ist zugangsbeschränkt, eine frühzeitige Anmeldung des eingeplanten Personals ist somit erforderlich.

Die Aufstellfläche befindet sich in der Nähe des Gebäudes, als Betonplatte. Dieses ist nach vorheriger Absprache zwischen AN und AG mit LKW und Kran bis zum Aufstellort anfahrbar. Die Aufstellfläche ist im Wesentlichen plan und bei Aufstellung der Module lediglich geringfügig durch einen geeigneten Unterbau auszugleichen. Material, Geräte und Maschinen, welche für die Aufstellung und Räumung der Module benötigt werden, sind vom AN zu stellen.

Medienanbindung (Elektro, Datenleitungen, Wärme, Wasser, Regenwasser) wird bauseits bis zum Aufstellort verlegt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Siehe Vergabeunterlagen.Preisbewertung

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
VAwS-Sachverständiger nach §62 WHG weitere Details gem Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflicht … ganz lesenbankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
07.06.2025
Vertragsende
30.09.2025
Dauer
3 Monate
Verlängerung
• Optionale Erweiterung Stromversorgung: Leistung in Ausbaustufe 2: ca. 70 kW, mindestens 5 min Überbrückungszeit, Leistung bei Ausbaustufe 3: ca. 100 kW, mindestens 5 min Überbrückungszeit (LV Ziffer 04) • Optionale Erweiterung Racks: Ausbaustufe 2: 4 IT-Racks, 19 Zoll, 42 HE (LV Ziffer 07) • Optio … ganz lesen• Optionale Erweiterung Stromversorgung: Leistung in Ausbaustufe 2: ca. 70 kW, mindestens 5 min Überbrückungszeit, Leistung bei Ausbaustufe 3: ca. 100 kW, mindestens 5 min Überbrückungszeit (LV Ziffer 04) • Optionale Erweiterung Racks: Ausbaustufe 2: 4 IT-Racks, 19 Zoll, 42 HE (LV Ziffer 07) • Optionale Erweiterung Klimatisierung: Leistung in Ausbaustufe 2: ca. 70 kW Kälteleistung; Leistung bei Ausbaustufe 3: ca. 100 kW Kälteleistung (LV Ziffer 02)
Optionen
Optionale Erweiterungen gem LV
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
22.112.024 Tage
Angebotsöffnung
07.05.2025, 23:59 Uhr. Jülich, 52425
Sicherheiten
verlangt: Die Bürgschaft ist in Höhe der Anzahlungssumme zzgl. der jeweils gültigen MWST zu leisten. Die Bürgschaft/ ist gem. VOL/B, § 18, Abs. 3 - 7 zu erstellen. (Auszug aus der VOL/B, Stand 2009) Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetz … ganz lesenverlangt: Die Bürgschaft ist in Höhe der Anzahlungssumme zzgl. der jeweils gültigen MWST zu leisten. Die Bürgschaft/ ist gem. VOL/B, § 18, Abs. 3 - 7 zu erstellen. (Auszug aus der VOL/B, Stand 2009) Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat. Die Bürgschaft ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben (§ 770, 771 BGB); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter den Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die Anzahlungsbürgschaft wird nach ordnungsgemäßer Lieferung zurück gesendet und ist schriftlich zurückzufordern. Details zur Höhe der Anzahlung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 442 (Bauerzeugnisse) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

205vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
310.042 €Zuschlagswert im Median
198.487 € – 619.624 €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens14 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.05.2025
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 17.04.2025
  5. BekanntmachungFrist 28.02.2025
  6. BekanntmachungFrist 12.02.2025
  7. Vergabebekanntmachung
  8. Vergabebekanntmachung
  9. Vergabebekanntmachung
  10. BekanntmachungFrist 21.10.2024
  11. BekanntmachungFrist 14.10.2024
  12. BekanntmachungFrist 10.10.2024
  13. BekanntmachungFrist 05.08.2024
  14. BekanntmachungFrist 07.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4143eb0b-9120-411d-8aca-ac3b2c52c388.