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Gerätewagen Atemschutz

Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen I50-42368499veröffentlicht 15.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 632 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate30.04.2025 – 30.11.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Jülich, 52425
    vor 21 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 18 Monaten
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    30.042.025 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 986905 Monaten

Beschreibung

Gerätewagen Atemschutz (GW-A) Die genauen technischen Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Siehe Vergabeunterlagen.Erweiterte Richtwertmethode mit Schwankungsbereich von 10 % bei den Kosten. Die erweiterte Richtwertmethode basiert auf der einfachen Richtwertmethode. Das Angebot mit der größten Kennzahl dient hier allerdings als Ausgangswert (führendes Angebot), um innerhalb eines vom öffentlichen Auftraggeber definierten Schwankungsbereichs nach dem wirtschaftlichsten Angebot zu suchen. Neben dem Schwankungsbereich in Prozent muss auch ein Entscheidungskriterium (z.B. bester Preis, größte Leistungsstärke) zur Auswahl des optimalen Angebots vom öffentlichen Auftraggeber vorgegeben werden. Bei der erweiterten Richtwertmethode werden für die Zuschlagsentscheidung alle Angebote betrachtet, die innerhalb des Schwankungsbereichs liegen. Durch das Entscheidungskriterium, in diesem Fall die Kosten, wird entschieden, welches Angebot den Zuschlag erhält. Einfache Richtwertmethode: Z=L/P Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes Erweiterte Richtwertmethode: Mit Hilfe der einfachen Richtwertmethode wird für jeden Bieter die Kennzahl Z ermittelt. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet je nach vorheriger Festlegung unterhalb des Bestplatzierten, z.B. 10% darunter. Alle Angebote, die unterhalb des vorher definierten Schwankungsbereichs liegen, haben keine Chance mehr auf den Zuschlag. Alle Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs haben dagegen nunmehr die gleichen Chancen auf den Zuschlag. Es gewinnt das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und allein das Abschlusskriterium bestmöglich erfüllt.
Qualität
Siehe Vergabeunterlagen.Siehe Beschreibung des vorigen Kriteriums. Die Methode gilt für alle Bewertungskriterien.

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
siehe Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflicht … ganz lesenbankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.04.2025
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stoßfänger vorne verstärkt. Verstärkte Stabilisatoren an Vorder- und Hinterachse. Schnellstarteinrichtung für Druckluftbremssystem (z.B. Notlöseeinrichtung für die Feststellbremse auch ohne Werkzeug bzw. zusätzlicher, kleiner Druckbehälter), um das Fahrzeug in einer kritischen Situation aus der Ge … ganz lesenStoßfänger vorne verstärkt. Verstärkte Stabilisatoren an Vorder- und Hinterachse. Schnellstarteinrichtung für Druckluftbremssystem (z.B. Notlöseeinrichtung für die Feststellbremse auch ohne Werkzeug bzw. zusätzlicher, kleiner Druckbehälter), um das Fahrzeug in einer kritischen Situation aus der Gefahrensituation bewegen zu können. Frontscheibe beheizt. Lagerung und fachgerechter Anschluss eines (1) zusätzlichen Dräger X-Zone + zugehörige Messgeräte XAM 5600 vorzugsweise in G4. Lagerung und fachgerechter Anschluss eines (1) zusätzlichen Messgeräte XAM 5600 vorzugsweise in G4. Durchführung von und Übernahme der Kosten für eine 1-tägige Schulung der Maschinisten am Standort der Feuerwehr durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen drei (3) Monaten ab Zuschlagserteilung weitere Rollcontainer der Art gem. Pos. A 3.2.3a (siehe Leistungsbeschreibung) zu den dort angebotenen Konditionen zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30.042.025 Tage
Angebotsöffnung
12.02.2025, 23:59 Uhr. Jülich, 52425
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wilhelm-Johnen-Str., 52428 Jülich
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.221vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.413 Lose mit Angabe)
448.221 €Zuschlagswert im Median
267.055 € – 750.611 €mittlere Hälfte, 424 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens14 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 07.05.2025
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 17.04.2025
  5. BekanntmachungFrist 28.02.2025
  6. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.02.2025
  7. Vergabebekanntmachung
  8. Vergabebekanntmachung
  9. Vergabebekanntmachung
  10. BekanntmachungFrist 21.10.2024
  11. BekanntmachungFrist 14.10.2024
  12. BekanntmachungFrist 10.10.2024
  13. BekanntmachungFrist 05.08.2024
  14. BekanntmachungFrist 07.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 88a110a3-78c8-4781-a0ff-7c0a352fc007.