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Sanctioned Party List (SPL) - Software für 3 Jahre mit der zweimaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate zu den gleichen Konditionen

Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR) · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen I60/42362026veröffentlicht 14.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 746 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre27.11.2024 – 26.11.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24148, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Die Bewertung findet anhand eines Gremiums statt. Es werden 0-10 Punkte vergeben, der Mittelwert der Bewertungen wird gebildet und mit der Gewichtung ins Verhältnis gesetzt.50 %
  • Qualitätsbewertung Lösungskonzept, Listenpakete im Standard, Schnittstellen, Support und Dokumentation, SLA (bei Nichtlieferung)50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    52425 Jülich
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.11.2029
    vor 23 Monaten
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    10.122.024 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 332499 Monaten

Beschreibung

Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Exportkontrolle werden die meisten Zentren durch eine geeignete Software zur Sanktionslistenprüfung unterstützt. Die Beschaffung einer entsprechenden Software ist im Rahmen dieses Projektes angestrebt. Ziel ist es, einen Tool-Unterstützten Prozess zur strukturierten Risikoüberprüfung von Geschäftspartnern (Kreditoren, Debitoren, Banken, Kooperationspartner), ggf. Beschäftigten der Forschungseinrichtung sowie sonstigen Personen (z.B. Bewerbende) umzusetzen. Dafür soll eine Software zur Sanktionslistenprüfung angeschafft werden, die auch im Rahmen des Vertragsmanagementprozesses und für wirtschaftliche Prüfungen verwendet würde.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Die Bewertung findet anhand eines Gremiums statt. Es werden 0-10 Punkte vergeben, der Mittelwert der Bewertungen wird gebildet und mit der Gewichtung ins Verhältnis gesetzt.50 %
Qualitätsbewertung Lösungskonzept, Listenpakete im Standard, Schnittstellen, Support und Dokumentation, SLA (bei Nichtlieferung)50 %
Preis
Die Bewertung findet anhand eines Gremiums statt. Es werden 0-10 Punkte vergeben, der Mittelwert der Bewertungen wird gebildet und mit der Gewichtung ins Verhältnis gesetzt.Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Qualitätsbewertung Lösungskonzept, Listenpakete im Standard, Schnittstellen, Support und Dokumentation, SLA (bei Nichtlieferung)

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
• Positive Eigenerklärung bzgl. der Sanktionen der EU ggü. Russland • Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben • Im Fall einer Bietergemeinschaft: Mindestens 1 Referenz zu einem erfolgreich durchgeführten Projekt in dieser Bietergemeinschaft • soweit erforderlich: Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern nach § 47 Abs. 1 VgV
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflicht … ganz lesenbankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
27.11.2024
Vertragsende
26.11.2029
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption zu den gleichen Konditionen um jeweils 12 Monate. Die Verlängerungsoption wird durch das Forschungszentrum Jülich GmbH spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit kommuniziert.
Optionen
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption zu den gleichen Konditionen um jeweils 12 Monate
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
10.122.024 Tage
Angebotsöffnung
21.10.2024, 23:59 Uhr. 52425 Jülich. Die Angebotsbewertung erfolgt durch die beteiligten Organisationen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR)
Anschrift
Wilhelm-Johnen-Str., 52428 Jülich
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 487 (Dienstprogramme für Softwarepakete) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens14 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 07.05.2025
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 17.04.2025
  5. BekanntmachungFrist 28.02.2025
  6. BekanntmachungFrist 12.02.2025
  7. Vergabebekanntmachung
  8. Vergabebekanntmachung
  9. Vergabebekanntmachung
  10. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.10.2024
  11. BekanntmachungFrist 14.10.2024
  12. BekanntmachungFrist 10.10.2024
  13. BekanntmachungFrist 05.08.2024
  14. BekanntmachungFrist 07.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52108f66-81e4-4be1-8cc2-5b6a8068bfdb.