Sanctioned Party List (SPL) - Software für 3 Jahre mit der zweimaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate zu den gleichen Konditionen
Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR) · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen I60/42362026veröffentlicht 14.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 27.11.2024 – 26.11.2029
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre27.11.2024 – 26.11.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24148, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Die Bewertung findet anhand eines Gremiums statt. Es werden 0-10 Punkte vergeben, der Mittelwert der Bewertungen wird gebildet und mit der Gewichtung ins Verhältnis gesetzt.50 %
- Qualitätsbewertung Lösungskonzept, Listenpakete im Standard, Schnittstellen, Support und Dokumentation, SLA (bei Nichtlieferung)50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 25 Monaten52425 Jülich
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 26.11.2029
- Heute
- Bindefrist endetin 332499 Monaten10.122.024 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Exportkontrolle werden die meisten Zentren durch eine geeignete Software zur Sanktionslistenprüfung unterstützt. Die Beschaffung einer entsprechenden Software ist im Rahmen dieses Projektes angestrebt. Ziel ist es, einen Tool-Unterstützten Prozess zur strukturierten Risikoüberprüfung von Geschäftspartnern (Kreditoren, Debitoren, Banken, Kooperationspartner), ggf. Beschäftigten der Forschungseinrichtung sowie sonstigen Personen (z.B. Bewerbende) umzusetzen. Dafür soll eine Software zur Sanktionslistenprüfung angeschafft werden, die auch im Rahmen des Vertragsmanagementprozesses und für wirtschaftliche Prüfungen verwendet würde.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Bewertung findet anhand eines Gremiums statt. Es werden 0-10 Punkte vergeben, der Mittelwert der Bewertungen wird gebildet und mit der Gewichtung ins Verhältnis gesetzt.Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Qualitätsbewertung Lösungskonzept, Listenpakete im Standard, Schnittstellen, Support und Dokumentation, SLA (bei Nichtlieferung)
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- • Positive Eigenerklärung bzgl. der Sanktionen der EU ggü. Russland • Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben • Im Fall einer Bietergemeinschaft: Mindestens 1 Referenz zu einem erfolgreich durchgeführten Projekt in dieser Bietergemeinschaft • soweit erforderlich: Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern nach § 47 Abs. 1 VgV
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
bankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflicht … ganz lesenkürzer
bankruptcy, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 27.11.2024
- Vertragsende
- 26.11.2029
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption zu den gleichen Konditionen um jeweils 12 Monate. Die Verlängerungsoption wird durch das Forschungszentrum Jülich GmbH spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit kommuniziert.
- Optionen
- Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption zu den gleichen Konditionen um jeweils 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 10.122.024 Tage
- Angebotsöffnung
- 21.10.2024, 23:59 Uhr. 52425 Jülich. Die Angebotsbewertung erfolgt durch die beteiligten Organisationen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenkürzer
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR)
- Anschrift
- Wilhelm-Johnen-Str., 52428 Jülich
- Website
- fz-juelich.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens14 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 07.05.2025
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 17.04.2025
- BekanntmachungFrist 28.02.2025
- BekanntmachungFrist 12.02.2025
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.10.2024
- BekanntmachungFrist 14.10.2024
- BekanntmachungFrist 10.10.2024
- BekanntmachungFrist 05.08.2024
- BekanntmachungFrist 07.08.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52108f66-81e4-4be1-8cc2-5b6a8068bfdb.