1842-CM-Druckerstraßen
BWI GmbH · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 1842-CM-Druckerstraßenveröffentlicht 01.11.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabeplattform.bwi.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (277 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 2 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 27 Tagenüber vergabeplattform.bwi.de
- Bindefrist endetin 3 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die BWI GmbH erwägt folgende vier Rahmenverträge mit jeweils einem Vertragspartner über den Kauf der Hardware, Beschaffung von Verbrauchsmaterial, die Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen von Produktions-Druckern und Drucker-Zubehör im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV zu vergeben: Los 1: Kauf von Produktionsdruckern der Klasse 1, samt Zubehör, Instandhaltung und Instandsetzung, Verbrauchsmaterial, Supportleistungen Los 2: Kauf von Produktionsdruckern der Klasse 2, samt Zubehör, Instandhaltung und Instandsetzung, Verbrauchsmaterial, Supportleistungen Los 3: Kauf von Produktionsdruckern der Klasse 3, samt Zubehör, Instandhaltung und Instandsetzung, Verbrauchsmaterial, Supportleistungen Los 4: Kauf von Produktionsdruckern Color, samt Zubehör, Instandhaltung und Instandsetzung, Verbrauchsmaterial, Supportleistungen
Gegenstand nach CPV
- 30232100Drucker und PlotterHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 1842 Druckerstraßen, Druckerklasse 1, Los 1 Gegenstand des Loses 1 sind monochrome Produktionsdrucker | 24 Monate | – |
| 2 | 1842 Druckerstraßen, Druckerklasse 2, Los 2 Gegenstand des Loses 2 sind Color Produktionsdrucker | 24 Monate | – |
| 3 | 1842 Druckerstraßen, Druckerklasse 3, Los 3 Gegenstand des Loses 3 sind Monochrome Produktionsdrucker mit Endlospapierverarbeitung | 24 Monate | – |
| 4 | 1842 Druckerstraßen, Farbdrucker >130 S/min, Los 4 Gegenstand des Loses 4 sind Hochleistungs Color Produktionsdrucker. | 24 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Siehe Bewerbungsbedingungen
Eignung3 von 3 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Die Eignungskriterien sind in der vorliegenden Bekanntmachung nicht abschließend dargestellt. Alle Eignungskriterien sind unter folgendem Direktlink abrufbar: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a09f63bf13-54459a4a19d7d0e8
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Dieser Rahmenvertrag tritt nach erfolgter Zuschlagserteilung mit Wirkung zum 01.12.2027 in Kraft. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung - für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der Auftraggeber ist berechtigt, de … ganz lesenkürzer
Dieser Rahmenvertrag tritt nach erfolgter Zuschlagserteilung mit Wirkung zum 01.12.2027 in Kraft. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung - für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch ein-seitige Erklärung 2-malig in Textform um jeweils ein (1) Jahr zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zu-sammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabeplattform.bwi.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenkürzer
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- siehe Bewerbungsbedingungen
Eignung3 von 3 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Die Eignungskriterien sind in der vorliegenden Bekanntmachung nicht abschließend dargestellt. Alle Eignungskriterien sind unter folgendem Direktlink abrufbar: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a09f63bf13-54459a4a19d7d0e8
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Dieser Rahmenvertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung - für eine feste Laufzeit von (2) Jahren abgeschl … ganz lesenkürzer
Dieser Rahmenvertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung - für eine feste Laufzeit von (2) Jahren abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jewei-ligen Laufzeit durch einseitige Erklärung 2-malig in Textform um jeweils ein (1) Jahr zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenver-trages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabeplattform.bwi.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenkürzer
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- BWI GmbH
- Art
- Öffentliches Unternehmen, Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Karl-Legien-Str. 192, 53117 Bonn
- Website
- bwi.de
- Kontakt
- bwi.fp.publicprocurement@
bwi.de
Bei uns erfasst
- 2000282126 ANÜ Senior Service Manager (P9) Leipzig; Wilhelmshaven; München; Bonn, Mobil (40-80)01.11.2026 · 8 Angebote
- 2000282575 ANÜ Senior Project Manager (P9) Frankfurt a. Main, Bonn, Meckenheim, Köln, Nürnberg, München, Berlin, Leipzig, Rheinbach, Wilhemshaven, Hannover01.11.2026 · 8 Angebote
- 2000285920 ANÜ Project Manager Bonn01.11.2026 · 7 Angebote
- 2000285965 ANÜ Senior System Engineer Bonn, Frankfurt, München, Nürnberg, mobiles Arbeiten01.11.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACP IT Solutions GmbH4 Zuschläge
- CANCOM GmbH4 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG4 Zuschläge
- Converge Technology Solutions Germany GmbH4 Zuschläge
- H & G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH4 Zuschläge
- EduXpert GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Arbeitsplatzdrucker für SchulenStadt RheineFrist 12.01.2027
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab6032b5-b5d5-4365-bd6b-dd4bc556efcc.