Rahmenvertrag über die Lieferung von Flexera/Snowsoftware Maintenance und Data Intelligence Services
Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen I60/42410108veröffentlicht 14.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Jülich52428, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 20 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 15 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 15 TagenJülich, 52425
- Bindefrist endetin 43 Tagen28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Gesucht wird ein von Flexera-Snowsoftware autorisierter Fachhändler zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abwicklung des Bezuges von Flexera-Snowsoftware Maintenance und Verlängerung des Data Intelligence Services.
Gegenstand nach CPV
- 48100000Branchenspezifisches SoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Siehe Vergabeunterlagen.• Produktivumgebung: Snow Spend Optimizer-SAM: Inventory, License Manager, Virtualizatien Management Option Maintenance & Support • Produktivumgebung: Data Intelligence Service:Subscription • Testumgebung: Snow Spend Optimizer-SAM: Inventory, License Manager, Virtualizatien Management Option Maintenance & Support • Testumgebung: Data Intelligence Service:Subscription • Optional Schulungen Angebotspreis Laufzeit für 3 Jahre , Summe 60% Option, Verlängerung 2 Jahre, Summe 36% Option, Schulugen, Summe 4%
Eignung2 von 2 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
-Deutschsprachiger Support Der Bieter muss den technischen und administrativen Support vollständig in deutscher Sprache (Wort und Schrift) anbieten (Sprachlevel >=B2) -Schulungen in deutscher Sprache Es muss für das FZJ angepasste Snow Softwareschulungen in Deutsch (Sprachlevel B2) zur Verfügung … ganz lesenkürzer
-Deutschsprachiger Support Der Bieter muss den technischen und administrativen Support vollständig in deutscher Sprache (Wort und Schrift) anbieten (Sprachlevel >=B2) -Schulungen in deutscher Sprache Es muss für das FZJ angepasste Snow Softwareschulungen in Deutsch (Sprachlevel B2) zur Verfügung gestellt werden -Gute Erfahrung mit Flexera-Snowsoftware Der Bieter muss eine mindestens [3]-jährige Erfahrung in der Implementierung und Betreuung der Snowsoftware nachweisen. Der Nachweis ist durch Projekthistorien oder Zertifizierungen zu erbringen. -Erfahrung mit Kunden im öffentlichen Bereich Der Bieter muss Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Auftraggebern des öffentlichen Sektors (z.B. Behörden, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts) besitzen. Durch Referenzen über Projekte, die unter Berücksichtigung von EVB-IT-Verträgen oder spezifischen Sicherheitsanforderungen des Bundes/Landes durchgeführt wurden. -Unterstützung on-Premise Betrieb Der Nachweis von fundierten Kenntnissen im On-Premise-Betrieb (inkl. Wartung, Updates und Troubleshooting) ist durch die Einreichung von mindestens [3] entsprechenden Kundenreferenzen zu erbringen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Verlängerungsoption von zwei weiteren Jahren (01.01.2030 bis 31.12.2031)
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 975.000 €
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 28 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.11.2026, 10:00 Uhr. Jülich, 52425
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenkürzer
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
- Art
- Öffentliches Unternehmen, Bildung
- Anschrift
- Wilhelm-Johnen-Str., 52428 Jülich
- Website
- fz-juelich.de
- Kontakt
- einkauf@
fz-juelich.de
Bei uns erfasst
- CNC-Laseranlage01.11.2026 · 3 Angebote
- Mietcontaineranlagen mit 39 Modulen30.04.2026
- 6 Versuchscontainer in 2 Losen30.04.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 423f0353-d800-47ef-b911-e944ff414e10.