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vergebenEU-weitLieferleistungen

Fertigung von drei ESS T-REX Detektorgehäusen gemäß Leistungsbeschreibung vom 13.01.2026

Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen I70-42395911veröffentlicht 24.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 234 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
400 Tsd. €
Laufzeit
19 Monate13.05.2026 – 16.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.12.2027
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Liefer- und Leistungsumfang - Beschaffung des Grundmaterials und der Nebenkomponenten in den geforderten Güten - Mechanische Fertigung gemäß techn. Zeichnungen - Vakuumgerechte Reinigung innen und außen (das Detektorgehäuse selbst wird innerhalbe einer Vakuumkammer platziert) - siehe beigelegte Reinigungsprozedur: ZEA-1-FB-402 - Eloxieren aller bearbeiteter Aluminiumbauteile (siehe Leistungsbeschreibung) - Montage des Detektorgehäuses in einem angegrenzten sauberen Bereich, abgetrennt von der zerspannten Fertigung - Dichtigkeitsprüfung (siehe Leistungsbeschreibung) - Vermessung aller in den technischen Zeichnungen vermerkten Prüfmaße und die Übermitllung der Messprotokolle nach Abschluss der zerspanenden Bearbeitung an den Auftraggeber - Die Abnahme erfolgt vor der Auslieferung durch den Auftraggeber vor Ort - Verpackung und Transport zum Forschungszentrum Jülich - Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung vom 13.01.2026

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
-Für die Angebotswertung in Bezug auf den Preis wird jeweils eine Punkteskala von 0 bis 75 Punkten festgelegt. Weitere Angaben: siehe Bewertungsmatrix
Qualität
-Kategorie Technik: (0 - 10 Punkte möglich) Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Dichtheitsprüfung mit betriebsinterner Ausrüstung im eigenen Betrieb. (Ausrüstung vorhanden und Umsetzung im eigenen Betrieb möglich. - 3 Punkte möglich) Der firmeneigene Maschinenpark ermöglicht eine zeitliche parallele Fräsbearbeitung von zwei Hauptkörpern (Pos. 01 "Body" 231-005157 Version: g) (Nachweis über zwei Zerspannungsmaschinen mit geeigneten Kapazitäten erfracht: - 7 Punkte möglich)
Qualität
Kategorie Referenzen: (0 - 15 Punkte möglich). Nachweis über die Fertigung von zwei aus Aluminium-Vollmaterial gefrästen, druckdichten Kammern (mind. 1 bar Differenzdruck), welche jeweils auf einer Fläche von mind. 200 cm² eine mit Restwandstärke von ≤ 5 mm aufweisen. Referenzen aus den letzten 7 Jahren werden berücksichtigt. Nachweis erbracht: (10 Punkte möglich) Nachweisliche Referenzen in den letzten 5 Jahren über die zerspanende Herstellung von Aluminiumbauteilen größer als 1000 x 300 x 300 mm, welche mind. ein Fertigmaß größer als 300 mm mit Toleranzen von ±0,05 mm oder feiner aufweisen. Anzahl der Referenzen: (5 Punkte möglich) Erläuterung: Eine Referenz wird mit einem Punkt bewertet, zwei Referenzen werden mit zwei Punkten bewertet, drei oder mehr Refernezen werden mit fünf Punkten bewertet. Keine Referenz wird mit null Punkten bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.05.2026
Vertragsende
16.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Laro NC-Technik GmbH, Illmensee–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wilhelm-Johnen-Str., 52428 Jülich
Kontakt
einkauf@fz-juelich.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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84vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (52 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98531b65-f50c-4522-ba15-342bd7f62477.