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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Migration von Verträgen aus einem Legacy-Vertragsmanagementsystem nach SAP ECC

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000058216veröffentlicht 05.03.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 450 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotsvergleichspreis50 %
  • Leistungspunkte gemäß Bewertungsmatrix50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Deutsche Bundesbank löst im Rahmen eines Großprojektes ein altes Vertragsmanagementsystem ab, der Bestand von 4500 Verträgen ist in SAP ECC zu migrieren. Die Verträge sind in die drei Gruppen IT-Verträge & Energieverträge, Dienstleistungen und Technische An-lagen unterteilt. Es sind alle Vertragsarten (EVB-IT, AMEV, Individualverträge usw.) vorhanden. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist die Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer auf dem Gebiet der Datenmigration (Migration von Verträgen aus einem Legacy-Vertragsmanagementsystem nach SAP ECC) nach entsprechendem Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung durch den Auftraggeber. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufes wird eine vollmanuelle Migration ausgeschrieben im Sinne eines Maximalbedarfs. Die Migration der Daten erfolgt teilautomatisiert. Die zur Migration vorgesehenen Daten werden nicht bereits in strukturierter Form bereitgestellt, sondern müssen aus dem Quellsystem mittels einer Export-funktionalität in Datenpaketen von maximal 4 Verträgen pro Anfrage extrahiert werden. Hierzu sind die Kopfdaten in einer und die Leistungs- und Bewegungsdaten in einer anderen Export-funktion zu extrahieren. Diese werden mittels Skripten konvertiert, validiert und sind anschließend manuell in SAP zu erfassen (Details unter "Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen").

Beschreibung des Loses

Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zur (teil-)manuellen Migration von Verträgen aus dem bestehenden IVM-System in das SAP ECC-System. Im Rahmen dieser Migration sollen nicht nur die Verträge übertragen, sondern auch zugehörige Bestellungen angelegt und abschließend validiert werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotsvergleichspreis50 %
Leistungspunkte gemäß Bewertungsmatrix50 %
Preis
AngebotsvergleichspreisAngebotsvergleichspreis gem. C4_Anlage 2_zum_EVB-IT-Dienstvertrag_Preisblatt
Qualität
Leistungspunkte gemäß BewertungsmatrixQualität gemessen an den im Rahmen der Konzeptbewertung gemäß C3_Anlage 3_zum_EVB-IT Dienstvertrag_Bewertungsmatrix erreichten Leistungspunkten. Maximal können 100 Leistungspunkte erreicht werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Nach der aktuellen Zeitplanung ist die Migration ab dem 2. Februar 2026 (Starttermin) vorgesehen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Vorbehaltlich etwaiger Anpassungen muss die Migration der Verträge innerhalb eines Zeitraums von 9 Wochen abgeschlossen sein. Die Rahmenvere … ganz lesenbis zu 2-mal: Nach der aktuellen Zeitplanung ist die Migration ab dem 2. Februar 2026 (Starttermin) vorgesehen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Vorbehaltlich etwaiger Anpassungen muss die Migration der Verträge innerhalb eines Zeitraums von 9 Wochen abgeschlossen sein. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Erteilung des Zuschlags und hat eine initiale Laufzeit von 6 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere drei (3) Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von vier (4) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Ver-tragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal zwei (2) Verlängerungen sind möglich. Die Rahmenvereinbarung endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 12 Monate nach der Erteilung des Zuschlags. Die Höchstmenge als maximale Anzahl an Personentagen (PT), die der Auftraggeber aus der Rahmenvereinbarung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf, beträgt 580 Personentage (PT). Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers aus dieser Vereinbarung aufgrund vorgenannter Mengenangaben besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MBVF# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Pos … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MBVF# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen rechtzeitig über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber/ Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
mindsquare AG, Bielefeld2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.08.2025

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