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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für den Managed Security Service (MSS) "IT-Sicherheits-Systeme"

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 17/2024veröffentlicht 24.02.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 590 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,3 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,3 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.07.2025 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    vor 16 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt IT-Sicherheitssysteme, die das interne Netz vor Zugriffen aus dem Internet schützen sollen. Die Effizienz der Schutzmaßnahmen ist in erheblichem Maße von der Administration und Pflege der eingesetzten Systeme abhängig. Der dabei entstehende zeitliche Aufwand und die notwendigen fundierten produkt-spezifischen Kenntnisse sind mit internen IT – Ressourcen nicht abzudecken. Aus diesem Grund sollen die betroffenen Systeme innerhalb eines Managed Security Service an mehreren Tagen pro Woche durch Spezialisten betreut werden. Die Tätigkeit umfasst sowohl den klassischen Betriebserhalt als auch die typische Anwendungsbetreuung und das Monitoring. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Übernahme von Administrations-, Second Level Support- und Monitoringaufgaben durch qualifizierte Spezialisten für den Bereich Managed Security Service „IT-Sicherheitssysteme“ des Auftraggebers. Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren (Nicht Offenes Vergabeverfahren) ermittelt. In der ersten Stufe wird ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt mit dem Ziel, die Unternehmen auszuwählen, die nachweislich geeignet sind, über den Zeitraum der Rahmenvereinbarung Leistungen im Bereich Managed Security Service „IT-Sicherheitssysteme“ zu übernehmen. In der zweiten Stufe wird die Leistung im Wege eines nicht offenen Verfahrens gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 16 VgV ausgeschrieben.

Hauptmerkmale der Leistungen: *Der „Managed Security Service“ umfasst den klassischen Betriebserhalt (24/7), die Anwendungsbetreuung und das Monitoring von IT-Sicherheits-Systemen sowohl in der Cloud als auch on-Prem. Als IT-Sicherheits-Systeme gelten Produkte/Produktkomponenten im Kontext: • Firewall - zum Schutz von Netzwerkgrenzen (in der Cloud und im Hausnetz) • SD-Wan - zur sicheren, flexiblen Anbindung der Außenstudios • VPN – zur sicheren Einwahl von Mitarbeitern in das SWR-LAN • SWG – zur Absicherung von Traffic, der über das Internet geführt wird Die Leistungen sind vorzugsweise Remote, bei Bedarf aber auch Vor Ort an den drei Hauptstandorten Mainz, Stuttgart und Baden-Baden zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt ein Betriebsteam für die Betreuung von bis zu 38 IT-Sicherheitssystemen zur Verfügung.

Stundensatz für optional abrufbare Personentage: Bei Einsätzen, die nicht pauschal, sondern nach Stunden abgerechnet werden, erfassen die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeitszeit selbstständig auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Arbeitsnachweis (Dienstleistungsnachweis) mit Leistungsbeginn, Leistungsende, ggf. Einsatzort und einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit. Die Arbeitsnachweise sind jeweils unmittelbar und spätestens 8 Tage vor Rechnungsstellung unterschrieben zur Prüfung beim Auftraggeber vorzulegen.

Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 48 Monate abgeschlossen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Teilnahmewettbewerb im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.2 Auswahl der geeigneten Unternehmen: Die fünf Teilnehmer mit der höchsten erreichten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Gleichstand auf den ersten fünf Rängen entscheidet das Los. Die Prüfung der Angebote wird zunächst nach den im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 4.2 dargestellten, formalen Kriterien vorgenommen. Die Angebote, die alle formalen Kriterien erfüllen, werden hinsichtlich der Erfüllung der „A-Kriterien“ in der Leistungsbeschreibung überprüft. Angebote, die eines der „A-Kriterien“ nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Aus allen verbleibenden Angeboten ermittelt der Auftraggeber jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage, Kapitel 4.3. Für jedes Angebot wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag (§127 GWB, §58 Abs. 2 VgV). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden (gemäß §60 VgV). In den relevanten Angebotspreis, der zur Wertung der Angebote herangezogen wird, werden sämtliche optionalen Positionen inkludiert. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leis-tungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener führender Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag.

Eignung13 von 13 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
(A1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 07 – Teilnehmerauskunft Eigenerklärung Aus-schlussgründe - ausgefüllt beizulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspun … ganz lesen(A1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 07 – Teilnehmerauskunft Eigenerklärung Aus-schlussgründe - ausgefüllt beizulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
(A2.1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregi … ganz lesen(A2.1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Bei beabsichtigter Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jede … ganz lesenBei beabsichtigter Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bewerber / Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bewerber / Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), Anlage 06 - Eigenerklärung Russland Sanktionen -VO-2022-833“, muss vom Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 - Haftungserklärung“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist und sich für die zweite Stufe des EU-Verfahrens qualifiziert hat, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
(A3.1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis - Für Vermögensschäden … ganz lesen(A3.1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis - Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis - Mindestens 6.000.000,00 € Jahreshöchstersatzleistung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. oder -Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Finanzkennzahlen
(A3.2) und (B3.2) Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein (A3.2) u … ganz lesen(A3.2) und (B3.2) Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein (A3.2) und (B3.2). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“ Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bewerbers. (B3.2) Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein B3.2: Bewertungsgrundsatz für Punkt „A3.2 – Bonitätsnachweis Maximale Punktzahl für das Kriterium: 15 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Mittlere Bonität Befriedigender Zielerfüllungsgrad: 05 Punkte Gute Bonität Guter Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Sehr gute Bonität Sehr guter Zielerfüllungsgrad: 15 Punkte Höhere Bonität als „Sehr gut“ In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
(A4.1) und (B4.1) Der Nachweis von zwei abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen drei Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor (A4.1) und (B4.1): Hierzu ist je Referenz eine Anlage 8a und 8b - Referenztemplate vollständig au … ganz lesen(A4.1) und (B4.1) Der Nachweis von zwei abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen drei Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor (A4.1) und (B4.1): Hierzu ist je Referenz eine Anlage 8a und 8b - Referenztemplate vollständig ausgefüllt, je Referenz eine Anlage, dem Teilnahmeantrag beizulegen (Anlage 8a für die erste, Anlage 8b für die zweite Referenz). (B4.1) Bewertung der beiden eingereichten Referenzen. B4.1: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.1 – Referenzen Maximale Punktzahl für das Kriterium: 15 Punkte je Referenz, 30 insgesamt Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Alle A-Kriterien, 6 Kategorien Befriedigender Zielerfüllungsgrad: 05 Punkte Alle A-Kriterien, 7-8 Kategorien Guter Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Alle A-Kriterien, 9 Kategorien Sehr guter Zielerfüllungsgrad: 15 Punkte Alle A-Kriterien, 10 Kategorien In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
(A4.2) und (B4.2) Nachweis, dass der Teilnehmer über strategische Partnerschaften mit mindestens einem der folgenden Hersteller im Bereich Firewall verfügt (A4.2) und (B4.2): - Fortinet - Palo Alto (B4.2) Bewertung der Anzahl der Zertifizierungen. B4.2: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.2 – Zertifik … ganz lesen(A4.2) und (B4.2) Nachweis, dass der Teilnehmer über strategische Partnerschaften mit mindestens einem der folgenden Hersteller im Bereich Firewall verfügt (A4.2) und (B4.2): - Fortinet - Palo Alto (B4.2) Bewertung der Anzahl der Zertifizierungen. B4.2: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.2 – Zertifikate Firewall Maximale Punktzahl für das Kriterium 10 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Zertifikat eines Herstellers Vollständiger Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Zertifikate beider Hersteller Für die Feststellung der Eignung der Kriterien A4.2 bis A4.5 reicht der Nachweis von je mindestens einem Zertifikat. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
(A4.3) und (B4.3) Nachweis, dass der Teilnehmer über strategische Partnerschaften mit mindestens einem der folgenden Hersteller im Bereich Secure WEB Gateways verfügt (A4.3) und (B4.3): - Fortinet - Palo Alto - Ein weiterer Hersteller entweder aus dem Gartner-Quadranten „Magic Quadrant for Single-Ve … ganz lesen(A4.3) und (B4.3) Nachweis, dass der Teilnehmer über strategische Partnerschaften mit mindestens einem der folgenden Hersteller im Bereich Secure WEB Gateways verfügt (A4.3) und (B4.3): - Fortinet - Palo Alto - Ein weiterer Hersteller entweder aus dem Gartner-Quadranten „Magic Quadrant for Single-Vendor-SASE“ oder „Magic Quadrant for Security Service Edge“ (jeweils 2024) (B4.3) Bewertung der Anzahl der Zertifizierungen B4.3: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.3 – Secure WEB Gate Maximale Punktzahl für das Kriterium: 20 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Zertifikat eines Herstellers Befriedigender Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Zertifikate von zwei Herstellern Vollständiger Zielerfüllungsgrad: 20 Punkte Zertifikate von drei Herstellern Für die Feststellung der Eignung der Kriterien A4.2 bis A4.5 reicht der Nachweis von je mindestens einem Zertifikat. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
(A4.4) + (B4.4) Nachweis, dass der Teilnehmer über strategische Partnerschaften mit dem Hersteller „Cisco“ im Bereich Netzwerk (Wired / Wireless LAN) verfügt (A4.4), optimalerweise auch mit dem Hersteller „Arista“ (B4.4): (B4.4) Anzahl der Zertifizierungen B4.4: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.4 – … ganz lesen(A4.4) + (B4.4) Nachweis, dass der Teilnehmer über strategische Partnerschaften mit dem Hersteller „Cisco“ im Bereich Netzwerk (Wired / Wireless LAN) verfügt (A4.4), optimalerweise auch mit dem Hersteller „Arista“ (B4.4): (B4.4) Anzahl der Zertifizierungen B4.4: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.4 – Zertifikate Netzwerk Maximale Punktzahl für das Kriterium: 10 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Zertifikat des Herstellers „Cisco“ Vollständiger Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Zertifikat des Herstellers „Arista“ Für die Feststellung der Eignung der Kriterien A4.2 bis A4.5 reicht der Nachweis von je mindestens einem Zertifikat. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
(A4.5) + (B4.5) Nachweis, dass der Teilnehmer ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement gemäß ISO/IEC 27001 (A4.5), optimalerweise ISO/IEC 27018, einsetzt (B4.5) (B4.5) Anzahl der Zertifizierungen B4.5: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.5 – Informationssicherheitsmanagement Maximale Punk … ganz lesen(A4.5) + (B4.5) Nachweis, dass der Teilnehmer ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement gemäß ISO/IEC 27001 (A4.5), optimalerweise ISO/IEC 27018, einsetzt (B4.5) (B4.5) Anzahl der Zertifizierungen B4.5: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.5 – Informationssicherheitsmanagement Maximale Punktzahl für das Kriterium: 15 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte ISO/IEC 27001-zertifiziert Vollständiger Zielerfüllungsgrad: 15 Punkte ISO/IEC 27018-zertifiziert Für die Feststellung der Eignung der Kriterien A4.2 bis A4.5 reicht der Nachweis von je mindestens einem Zertifikat. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang6 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Optionen: Stundensatz für optional abrufbare Personentage: Bei Einsätzen, die nicht pauschal, sondern nach Stunden abgerechnet werden, erfassen die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeitszeit selbstständig auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Arbeitsnachweis (Dienstleistungsna … ganz lesenbis zu 2-mal: Optionen: Stundensatz für optional abrufbare Personentage: Bei Einsätzen, die nicht pauschal, sondern nach Stunden abgerechnet werden, erfassen die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeitszeit selbstständig auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Arbeitsnachweis (Dienstleistungsnachweis) mit Leistungsbeginn, Leistungsende, ggf. Einsatzort und einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit. Die Arbeitsnachweise sind jeweils unmittelbar und spätestens 8 Tage vor Rechnungsstellung unterschrieben zur Prüfung beim Auftraggeber vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 48 Monate abgeschlossen.
Optionen
Optionen: Stundensatz für optional abrufbare Personentage: Bei Einsätzen, die nicht pauschal, sondern nach Stunden abgerechnet werden, erfassen die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeitszeit selbstständig auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Arbeitsnachweis (Dienstleistungsnachweis) mit Le … ganz lesenOptionen: Stundensatz für optional abrufbare Personentage: Bei Einsätzen, die nicht pauschal, sondern nach Stunden abgerechnet werden, erfassen die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeitszeit selbstständig auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Arbeitsnachweis (Dienstleistungsnachweis) mit Leistungsbeginn, Leistungsende, ggf. Einsatzort und einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit. Die Arbeitsnachweise sind jeweils unmittelbar und spätestens 8 Tage vor Rechnungsstellung unterschrieben zur Prüfung beim Auftraggeber vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 48 Monate abgeschlossen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.300.000 €

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevo … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fcdecaa3-e090-42bf-89e7-a10d76c611ec.