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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Call-Center

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Kusel, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen AOK031375-990veröffentlicht 01.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 947 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kusel66869, Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    Ende der Bindefrist: 28.06.2024
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Telefondienstleistungen (Inbound und Outbound) eines Call-Centers für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.

Beschreibung des Loses

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schreibt einen Vertrag über Inbound-und Outbound - Telefonie aus. Der telefonische Service (Inbound-Telefonie) wird einerseits durch Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und andererseits durch einen externen Dienstleister erbracht. Im Rahmen von Outbound-Kampagnen werden Bestands- und Firmenkunden sowie Interessenten kontaktiert. Outbound: geschätztes Anrufvolumen pro Jahr: 10.000 für Fremdversicherte, fremdversicherte Berufsstarter, Sonstige Telefonate i.d.R. ohne Terminvereinbarung (Fremdversicherte) geschätztes Anrufvolumen pro Jahr: 100.000 für Bestandskunden/Haltezielkunden, AOK-Berufsstarter, Sonstige Telefonate i.d.R. ohne Terminvereinbarung (Bestandskunden) Inbound: geschätztes Anrufvolumen pro Jahr: 100.000 für eingehende Kundengespräche einschließlich Nachbearbeitungszeit Sonderleistungen: - Einholung Einwilligung zur Kontaktaufnahme (EWE) per One-Way-Voice-Recording bzw. Two-Way-Voice-Recording - E-Mail-Versand an Kunden/Interessenten - SMS-Versand an Kunden/Interessenten - Betreuung Kanäle wie z.B. Chat außerhalb der Servicezeiten im 24/7-Service - Letter-Shop, Versand von Unterlagen an Kunden/Interessenten (Porto übernimmt Auftraggeberin) - Projektbetreuungspauschale - Statistik und Reporting, zusätzliche vom Auftraggeber angeforderte Sonderauswertungen - Nachschulungen der CC-Kundenberater (ca. alle drei Monate, insbesondere bei Produktneueinführungen der Auftraggeberin)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 60

Eignung14 von 14 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage 13 der Vergabeunterlagen): Angabe von drei Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge 3 Projekte im GKV-Umfeld umfasst, die im Zeitraum vom März 2021 bis Februar 2024 durchgeführt wurden. Mit Angabe der Firma/Behörde, der Branche, der Organisationseinheit, der An … ganz lesenEigenerklärung zu Referenzen (Anlage 13 der Vergabeunterlagen): Angabe von drei Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge 3 Projekte im GKV-Umfeld umfasst, die im Zeitraum vom März 2021 bis Februar 2024 durchgeführt wurden. Mit Angabe der Firma/Behörde, der Branche, der Organisationseinheit, der Anschrift und Telefonnummer, der Anzahl der betreuten Beschäftigten, der Anzahl der Standorte, des Betreuungszeitraumes und einer Beschreibung der Leistung. Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad müssen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein (siehe Leistungsbeschreibung Anlage 2) Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind: - Jede Referenz umfasst ein Projekt im GKV-Umfeld - in diesem Projekt muss der persönliche Ansprechpartner (Projektleitung) eine sozialversicherungsrechtliche Ausbildung und/oder mehrjährige Erfahrung in der Sozialversicherung vorweisen - fremdsprachige Callcenter-Agenten mit den entsprechenden Kenntnissen und Fremdsprachen waren im Einsatz - die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung (siehe Anforderungen und Punkt C der Anlage 2) müssen in den Referenzen ebenfalls dargelegt werden. - die Anzahl der im Projekt eingesetzten Mitarbeiter mit Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten Outbound: Aus der Referenz müssen für den Outbound Tätigkeiten mit folgenden Arbeitsschritten ersichtlich sein: - Es erfolgt in jedem Entscheiderkontakt ein Stammdatenabgleich, ggf. erforderliche Änderungen werden erfasst. - Die Übermittlung der Gesprächsergebnisse in das CRM (oscare(R)) erfolgt über die Datenschnittstelle bzw. per verschlüsselter Mail an den definierten Empfänger. - Durchführung von im Jahresverlauf wechselnden Kampagnen bei diversen Zielgruppen mit dem Ziel der Kundenbindung bzw. vertrieblichen Zielen incl. der Terminvereinbarung. - Aus den Referenzen muss ein Stammteam für die Durchführung der Inbound- und Outboundkontakten von mindestens 20 Mitarbeitern hervorgehen. - Inbound: - Eine ganztägige Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit (auch außerhalb der Servicezeiten und an Feiertagen) muss aus den Referenzen hervorgehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Kriterium
(1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, oder abgeschlossen wird, mit mindestens folgenden Deckungssummen: Sachschäden (500.000 EUR) und Vermögensschäden inkl. Datenschutzverletzungen (1.000.000 EUR). (Anlage 14 der Vergabeunterlagen) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Kriterium
Datenschutzbestimmungen: Vorlage des (a) Anhangs A der Datenschutzbestimmungen mit Benennung eines Datenschutzbeauftragten, eines IT-Verantwortlichen, und eines IT-Sicherheitsbeauftragten des Bieters/Auftragsverarbeiters (Anlage 6a der Vergabeunterlagen) (b) Anhangs B der Datenschutzbestimmungen mi … ganz lesenDatenschutzbestimmungen: Vorlage des (a) Anhangs A der Datenschutzbestimmungen mit Benennung eines Datenschutzbeauftragten, eines IT-Verantwortlichen, und eines IT-Sicherheitsbeauftragten des Bieters/Auftragsverarbeiters (Anlage 6a der Vergabeunterlagen) (b) Anhangs B der Datenschutzbestimmungen mit Benennung der Standorte, der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters (Anlage 6b der Vergabeunterlagen); (c) Anhangs C der Datenschutzbestimmungen: Erläuterungen über technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit (Anlage 6c der Vergabeunterlagen) (d) Anhangs D der Datenschutzbestimmungen: Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit oder Vorlage eines vom Bieter verwendeten Musters einer Verpflichtungserklärung, die mindestens dem als Anhang D beigefügten Muster der Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses entsprechen (Anlage 6d der Vergabeunterlagen) (e) Anhangs E der Datenschutzbestimmungen: Übersicht über die Unterauftragnehmer (Anlage 6e der Vergabeunterlagen) (f) Anhangs F der Datenschutzbestimmungen: Übersicht über die Wartungsfirmen (Anlage 6f der Vergabeunterlagen) (g) Anhangs G der Datenschutzbestimmungen: Übersicht über die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten (Anlage 6g der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Outbound-Telefonie: Erklärung über ein Gesamtkontaktvolumen der vorgesehenen Einheit in den letzten 12 Monaten von mindestens 100.000 Nettokontakten (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) Inbound-Telefonie: Erklärung über ein Gesamtkontaktvolumen der vorgesehenen Einheit in den letzten 12 Monaten von mindestens 100.000 Kontakten (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Vorlage eines Zertifikates über die ISO9001-Zertifizierung (oder vergleichbar) Die Vergleichbarkeit ist vom Bieter nachzuweisen) - Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Erklärung über die Projektleitung: Der persönliche Ansprechpartner (Projektleitung) verfügt über eine sozialversicherungsrechtliche Ausbildung und/oder mehrjähriger Erfahrung in der Sozialversicherung. Kommen für die Projektleitung grundsätzlich mehrere Mitarbeiter in Frage, sind diese inkl. der Qu … ganz lesenErklärung über die Projektleitung: Der persönliche Ansprechpartner (Projektleitung) verfügt über eine sozialversicherungsrechtliche Ausbildung und/oder mehrjähriger Erfahrung in der Sozialversicherung. Kommen für die Projektleitung grundsätzlich mehrere Mitarbeiter in Frage, sind diese inkl. der Qualifikation zu benennen. Jeder mögliche Projektleiter hat alle Eignungskriterien zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise sind beizufügen (z.B. Lebenslauf etc.) - (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Erklärung über die für den Einsatz erforderlichen Callcenter- Berater: Die Berater verfügen über mindestens 6 Monaten Callcenter-Erfahrung und mindestens 50% hiervon haben mindestens 12 Monate Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten aus dem Themenfeld Sozialversicherung. Schriftliche Bestätigung durch den Bieter ist ausreichend (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Erklärung, dass die mit der Telefonie betrauten Callcenter-Berater fließend Deutsch (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen C2) sprechen. Neben der Ansprache in Deutsch, ist die Ansprache in Englisch sicherzustellen. Mindestens 20% der eingesetzten Callcenter-Berater sprechen Eng … ganz lesenErklärung, dass die mit der Telefonie betrauten Callcenter-Berater fließend Deutsch (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen C2) sprechen. Neben der Ansprache in Deutsch, ist die Ansprache in Englisch sicherzustellen. Mindestens 20% der eingesetzten Callcenter-Berater sprechen Englisch auf Sprachniveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen. Schriftliche Bestätigung durch den Bieter ist ausreichend (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Erklärung, dass mit Vorlaufzeit von einem Monat auf Wunsch der Auftraggeberin auch die Kundenbetreuung in weiteren Sprachen sichergestellt wird. Schriftliche Bestätigung durch den Bieter ist ausreichend (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Erklärung über die vom Bieter m Einsatz befindliche Technik, nach dem heutigen Standard sichere und zukunftsfähige IT- und TK-Technik zur Steuerung In- und Outbound-Telefonie sowie zur elektronischen Datenübertragung. Erklärung über die Anzahl der eigenen oder betriebsfremden (Unterauftragnehmer) … ganz lesenErklärung über die vom Bieter m Einsatz befindliche Technik, nach dem heutigen Standard sichere und zukunftsfähige IT- und TK-Technik zur Steuerung In- und Outbound-Telefonie sowie zur elektronischen Datenübertragung. Erklärung über die Anzahl der eigenen oder betriebsfremden (Unterauftragnehmer) IT-Experten (mit den geforderten Kenntnissen), die zur Verfügung stehen um die technischen Anforderungen hinsichtlich Kampagnenaufbau, - steuerung, Datenaustausch und eigene Datenerfassung umzusetzen und um auf kurzfristige Anforderungen zu reagieren. Angab der Anzahl, wie viel Personal für die Umsetzung der technischen Anforderungen -insbesondere PHP, HTML- und C#-Programmierung - verfügbar ist. Darstellung, wie die technische Qualitätssicherung der erforderlichen Datenrücklieferungen im Regelbetrieb und insbesondere bei neuen Kampagnen und -änderungen sichergestellt wird. Gefordert wird eine technische Lösung zur Qualitätssicherung, ein manuelles oder halbmanuelles Verfahren zur Qualitätssicherung ist nicht ausreichend. (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Erklärung, dass der Bieter ab dem Zeitpunkt der Umsetzung des TI-Messengers bei der Auftraggeberin in der Lage ist, den Sofortnachrichtendienst inner- und außerhalb der Servicezeiten zu unterstützen (geplant ist die Einführung spätestens zum 15.1.2025) Erklärung, dass der Bieter im Falle der Einfü … ganz lesenErklärung, dass der Bieter ab dem Zeitpunkt der Umsetzung des TI-Messengers bei der Auftraggeberin in der Lage ist, den Sofortnachrichtendienst inner- und außerhalb der Servicezeiten zu unterstützen (geplant ist die Einführung spätestens zum 15.1.2025) Erklärung, dass der Bieter im Falle der Einführung weiterer Kommunikationsformen wie z.B. Chat, Video-Chat, Co-Browsing spätestens drei Monate nach der Einführung in der Lage ist, ebenfalls die jeweilige Kommunikationsform inner- und außerhalb der Servicezeiten zu unterstützen. Schriftliche Bestätigung durch den Bieter ist ausreichend (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Angabe der Kooperationen mit GKV-Unternehmen in den letzten fünf Jahren. Folgende Angaben sind zu tätigen: - Firma / Behörde; - Beginn / Ende der Umsetzung; - Thema.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.07. eines Jahres gekündigt wird. Spätestens zum 31.07.2028 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
04.04.2024, 12:01 Uhr. Ende der Bindefrist: 28.06.2024. Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur a … ganz lesenLeistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des LTTG´s des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 55123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXHBM5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenom … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDXHBM5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Vogelsang 3, 66869 Kusel
Kontakt
vergabestelle@rps.aok.de

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.04.2024

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