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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

RV Marketing-Druckdienstleistungen

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Kusel, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen AOK033218-383veröffentlicht 03.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 172 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Donnersbergkreis.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 19 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
566 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kusel66869, Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • 30% Qualität30 %
  • 70% Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt die Leistung zur Produktion von Marketing-Drucksachen einschließlich der Bereitstellung eines online-Abrufsystems in Form eines "Offenen Verfahrens" als Rahmenvertrag aus.

Beschreibung des Loses

Aktuell plant die Auftraggeberin mit folgenden Produktgruppen für Druckerzeugnisse, welche über einen individualisierten Onlineshop bestellt werden können: Pos. 1 Broschüren DIN A4 Pos. 2 Broschüren DIN A5 Pos. 3 Flyer DIN A5 / DIN A6 (170 g/m²) Pos. 4 Flyer DIN lang (120 g/m²) Pos. 5 Flyer DIN lang (150 g/m²) Pos. 6 Flyer Visitenkartenformat (350 g/m²) Pos. 7 Falzflyer in versch. Formaten/Falzarten Pos. 8 Moderationskarte DIN A5 Pos. 9 Postkarte DIN A6 Pos.10 Plakate Pos. 11 Infoblatt DIN A4 Pos. 12 Trennblatt DIN A4 Pos. 13 Durchschreibesatz DIN A4 (2-fach) Pos. 14 Selfmailer DIN lang Pos. 15 Seminarblock Pos. 16 Urkunde Pos. 17 Aufkleber Pos. 18 Roll-Up-Banner (inkl. Pos. 18a - Roll-Up-System) Der Auftragnehmer fertigt die Druckerzeugnisse an und liefert sie inkl. Verpackung in der gewünschten Mengeneinheit an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Soweit Zusatzleistungen/-Artikel benötigt werden, kann es zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang zu weiteren Bestellungen von Druckerzeugnissen kommen. Einzuplanen ist hier ein jährlicher Wert für diese Kleinmengen von maximal 10 % des Auftragswertes. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. (s. auch Anlage 2 der Vergabeunterlagen)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

30% Qualität30 %
70% Preis70 %
Qualität
30% Qualität30% Qualität Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Maximal können 40 Punkte erreicht werden, welche der Höchstpunktzahl von 30 Punkten für die Qualitätsbewertung entspricht. Die tatsächlich erreichten Punktwerte werden zur Höchstpunktzahl rechnerisch ins Verhältnis gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet. Die Qualitätsbewertung findet im Rahmen einer Teststellung statt. Dazu ist ein Onlineshop (Demoversion) einzurichten, welcher nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 2, Pkt. 5 ff) zu konfigurieren ist. Folgende Kriterien fließen im Rahmen der Teststellung in der Qualitätsbewertung ein: 1. Aufbau bzw. Optik des Onlineshops 2. Benutzerfreundlichkeit des Onlineshops Hins. des Aufbaus bzw. der Optik des Onlineshops wird bewertet: Anmeldemaske Benutzeroberfläche Schaltflächen (s. auch Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
Preis
70% Preis70% Preis Kriterium für die Bewertung ist ausschließlich die rechnerisch überprüfte Angebotssumme für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte (wertungsrelevanter Angebotspreis gesamt netto (EUR) gem. Anlage 4). Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der niedrigste Preis erhält die Bewertung 70 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht bis zum 29.02.2028 bzw. 28.02.2029 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wurde. Spätestens zum 30.06.2030 endet der Vertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Sollte der von … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht bis zum 29.02.2028 bzw. 28.02.2029 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wurde. Spätestens zum 30.06.2030 endet der Vertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Sollte der von der Auftraggeberin kalkulierten Höchstbetrag (in EUR) erreicht werden, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Optionen
Soweit Zusatzleistungen/-Artikel benötigt werden, kann es zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang zu weiteren Bestellungen von Druckerzeugnissen kommen. Einzuplanen ist hier ein jährlicher Wert für diese Kleinmengen von maximal 10 % des Auftragswertes. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. So … ganz lesenSoweit Zusatzleistungen/-Artikel benötigt werden, kann es zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang zu weiteren Bestellungen von Druckerzeugnissen kommen. Einzuplanen ist hier ein jährlicher Wert für diese Kleinmengen von maximal 10 % des Auftragswertes. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Soweit Zusatzleistungen erforderlich werden, erfolgt deren Vergütung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listen- bzw. Katalogpreise des Auftragnehmers. Diese sind der Auftraggeberin offenzulegen. Auf dieser Grundlage können Abschläge vereinbart werden. Eine gesonderte Bewertung der Preise dieser Zusatzleistungen im Rahmen der Angebotswertung erfolgt nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 55113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die im Einzelpreisblatt (Anlage 4) angegebenen Mengen bzw. Stückzahlen sind geschätzte Bedarfswerte auf Grundlage der Umsätze der vergangenen Jahre. Sie dienen ausschließlich der Angebotswertung sowie der Sicherstellung einer einheitlichen Kalkulations- und Vergleichsbasis für alle Bieter. Eine verb … ganz lesenDie im Einzelpreisblatt (Anlage 4) angegebenen Mengen bzw. Stückzahlen sind geschätzte Bedarfswerte auf Grundlage der Umsätze der vergangenen Jahre. Sie dienen ausschließlich der Angebotswertung sowie der Sicherstellung einer einheitlichen Kalkulations- und Vergleichsbasis für alle Bieter. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin hinsichtlich der im Einzelpreisblatt aufgeführten Mengen besteht nicht. Der tatsächliche Bedarf kann von den angegebenen Mengen sowohl nach oben als auch nach unten abweich
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMX86# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMX86# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
sourc-e GmbH, Köln3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 220 (Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.05.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.05.2026 auf 19.05.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae384218-b3b1-4569-b7af-d1ac63301fde.