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offenEU-weitDienstleistungen

Terminvermittlung in der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse · Saarbrücken, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen AOK26021-990veröffentlicht 28.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 18 Tagen · Fragen bis 19.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
567 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahrbis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
    in 11 Tagen
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 18 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    Vergabeplattform DTVP
    in 18 Tagen
  6. Bindefrist endet
    35 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Einrichtung und der Betrieb eines administrativen Arztterminservices für die rund 1,26 Millionen Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Der Auftragnehmer unterstützt die Versicherten bei der Suche nach und Vereinbarung von Haus- und Facharztterminen im Inland. Die Nutzung des Services ist für die Versicherten freiwillig und unentgeltlich.

Beschreibung des Loses

Der Leistungsumfang umfasst die Entgegennahme der Terminanfragen, die Prüfung der Nutzungsberechtigung, die Aufnahme und Abstimmung der Suchkriterien, die Recherche geeigneter Arztpraxen, die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung sowie die Ergebnisübermittlung und die vereinbarte Terminerinnerung. Neben erstmaligen Terminvereinbarungen sind auch das Vorziehen und Verschieben bestehender Termine umfasst. Die Versicherten können eine bestimmte Arztpraxis vorgeben oder den Auftragnehmer mit der Ermittlung einer geeigneten Praxis beauftragen. Berücksichtigt werden ausschließlich Praxen, die zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter berechtigt sind. Die freie Arztwahl und eine anbieterneutrale Auswahl sind sicherzustellen. Die hausärztliche Terminvermittlung erfolgt ergänzend bei fehlender hausärztlicher Anbindung, nach erfolglosen eigenen Kontaktversuchen oder wenn die eigenständige Terminvereinbarung aufgrund persönlicher Einschränkungen wesentlich erschwert ist. Nicht Gegenstand des Auftrags sind insbesondere medizinische oder therapeutische Beratungs- und Behandlungsleistungen, Diagnosestellungen, Telemedizin sowie die Vermittlung von Terminen bei Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Psychiaterinnen und Psychiatern. Der Zugang erfolgt telefonisch sowie über ein gesichertes dynamisches Online-Kontaktformular auf einer vom Auftragnehmer bereitgestellten und betriebenen Landingpage. Diese wird aus den digitalen Angeboten der Auftraggeberin, insbesondere der Online-Geschäftsstelle und/oder der AOK-App, verlinkt. Der Auftragnehmer stellt die erforderliche technische Infrastruktur einschließlich Hosting und Servicerufnummer bereit und gewährleistet die vereinbarten Anforderungen an Barrierefreiheit, Datenschutz, Informationssicherheit und Verfügbarkeit. Eine automatische Übertragung von Versichertenstamm- oder Anmeldedaten aus den Systemen der Auftraggeberin ist nicht vorgesehen. Die telefonischen Servicezeiten sind montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage sowie gleichzeitige Feiertage in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Digitale Anfragen können rund um die Uhr übermittelt werden. Zum Leistungsumfang gehören ferner Qualitätssicherung, Beschwerdemanagement und ein quartalsweises, aggregiertes und anonymisiertes Reporting mit getrennten Monatswerten. Als Kalkulationsgrundlage werden jährlich rund 12.500 Anfragen erwartet. Eine Mindestabnahme oder ein bestimmtes Fallvolumen wird nicht zugesagt. Die Vergütung besteht aus einer einmaligen Einrichtungspauschale und einer festen Fallpauschale je erfolgreich abgeschlossenem und nach den Vergabeunterlagen abrechenbarem Vermittlungsfall. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) und den weiteren Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% Gewichtung. Der Gesamtwertungspreis wird wie folgt berechnet: Gesamtwertungspreis = einmaliger Einrichtungspreis + ([12.500] × Preis je Inanspruchnahme x [70%]). In den Gesamtwertungspreis wird die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nicht einbezogen.

Eignung7 von 7 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren: Auf Anforderung sind ein Personal-, Qualitäts-, Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept sowie geeignete Nachweise der technischen Betriebsfähigkeit vorzulegen. Medizinische Beratungsqualifikationen werden nicht verlangt.
Allgemeiner Jahresumsatz
Angabe allgemeiner Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Spezifischer Jahresumsatz
Angabe spezifischer Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit der zu vergebenen Leistung (Terminservice) vergleichbar ist. Das anbietende Unternehmen muss in jedem dieser Geschäftsjahre mindestens einen Jahresumsatz von mindestens … ganz lesenAngabe spezifischer Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit der zu vergebenen Leistung (Terminservice) vergleichbar ist. Das anbietende Unternehmen muss in jedem dieser Geschäftsjahre mindestens einen Jahresumsatz von mindestens 250.000 EUR netto erreicht haben. Bei kürzerer Geschäftstätigkeit sind Angaben für den verfügbaren Zeitraum ausreichend, sofern die Leistungsfähigkeit anderweitig nachgewiesen wird.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine vorhandene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden pro Person: 2.000.000,00 EUR Sachschäden: 1.000.000,00 EUR Vermögensschäden: 500.000,00 EUR Datenschutz- und Cyberversicherung: 1.000.000,00 EUR We … ganz lesenEigenerklärung über eine vorhandene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden pro Person: 2.000.000,00 EUR Sachschäden: 1.000.000,00 EUR Vermögensschäden: 500.000,00 EUR Datenschutz- und Cyberversicherung: 1.000.000,00 EUR Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2027 und wird für die Laufzeit von einem Jahr (bis zum 31.12.2027) geschlossen.Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern einer der Vertragsparteien den Vertrag nicht spätestens … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2027 und wird für die Laufzeit von einem Jahr (bis zum 31.12.2027) geschlossen.Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern einer der Vertragsparteien den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten bis zum 30.09.2027 in Textform kündigt. Der Vertrag endet aber spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
35 Tage
Angebotsöffnung
26.11.2026, 12:01 Uhr. Vergabeplattform DTVP. Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur a … ganz lesenLeistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 55113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Besteht Gleichstand, entscheidet ein dokumentiertes Losverfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, Erläuterungen zur Kalkulation anzufordern, wenn die angebotenen Preise im Verhältnis zu Art, Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen ungewöhnlich niedrig erscheinen. Es wird kein Zus … ganz lesenBesteht Gleichstand, entscheidet ein dokumentiertes Losverfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, Erläuterungen zur Kalkulation anzufordern, wenn die angebotenen Preise im Verhältnis zu Art, Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen ungewöhnlich niedrig erscheinen. Es wird kein Zuschlag auf ein Angebot erteilt, das Preise beinhaltet, die in einem offenbaren Missverhältnis zu Art, Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen stehen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXM19F# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXM19F# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Schanzenberg 10, 66117 Saarbrücken
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle@rps.aok.de

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e3f7f80-a86e-4a2b-a60f-c96296f94234.