Rahmenvereinbarung Standardmöbel
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse · Saarbrücken, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen AOK26020-990veröffentlicht 23.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,02 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,02 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66117, Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Lieferzeit, Service,Garantie59 %
- Recyclingfähigkeit, Umweltzertifikate11 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 14 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 10 Tagenan AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 17 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrin 17 TagenVergabeplattform DTVP
- Bindefrist endetin 3 Monaten69 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle, die Montage/Aufstellung von Standardmöbeln aus den Programmen, die den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) entsprechen.
Beschreibung des Loses
Die Auftraggeberin kann - aufgrund umfangreicher geplanter Umstrukturierungen (Projektstatus) innerhalb der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Gesamtmengen benennen. Das geschätzte Gesamtvolumen beläuft sich bei derzeitiger Schätzung auf ca. 4.016.451 Euro netto. Der Höchstwert der Ausschreibung Standardmöbel wird auf 4.819.742 Euro netto festgelegt. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine Projektausschreibung, die einen Zeitraum von voraussichtlich 4 Jahren umfasst. Gegenstand der Ausschreibung sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Artikel: elektrisch höhenverstellbarer Schreibtische Beratertische FlyBys / Tischpaneele Apothekerschränke Besprechungstisch/Konferenztisch Rechteckform Besprechungstisch Stehhöhe/Hochtisch Esstische Schranksysteme allgemein Flügeltürschränke Garderobenschränke Lockerschränke Regale Regalwand Raumtrenner Sideboards Staffeltische / Klapptische Netbox Tischpaneele zur freien Aufstellung Tischbrücke Pflanzenaufsatz Trennwandsysteme Wandabsorber Staketenwand mit Bank und Pflanzkasten Box Einsitzer Quiet-Box (2-Sitzer bis 4-Sitzer) Weitergehende Angaben zu Art, Umfang, Ausführung und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) und dem Preisblatt (Anlage 4) zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet (bis 2 Nachkommastellen).
- Qualität
- Lieferzeit, Service,GarantieGewichtung (Punkte, genau) 59Beim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (59) aus der Summe der Kriterien - Lieferzeit (5 Punkte), - Service [Konzept/Fallstudie 1] (25 Punkte), - Service [Konzept/Fallstudie 2] (25 Punkte) - Garantie (4 Punkte) gebildet.
- Qualität
- Recyclingfähigkeit, UmweltzertifikateGewichtung (Punkte, genau) 11Bei diesem Kriterium wird die Nachhaltigkeit in Form der Recyclingfähigkeit und Umweltzertifikate in Bezug auf das angebotene Produkt bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 11 Punkte. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus der Summe der Kriterien - Recyclingfähigkeit (maximal 5 Punkte), - Zertifikate Nachhaltigkeit (maximal 6 Punkte), gebildet. In Bezug auf die Nachhaltigkeit werden folgende Zertifikate für die Standardmöbel abgefragt und bepunktet. Die Zertifikate sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen, vergleichbare Zertifikate können vom Bieter ebenfalls eingereicht werden (die Vergleichbarkeit zum geforderten Zertifikat muss vom Bieter nachgewiesen werden). FEMB-Level 3 QUALITY OFFICE PEFC-Zertifikat
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine vorhandenene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden pro Person: 2.000.000,00 EUR Sachschäden: 2.000.000,00 EUR Vermögensschäden inkl. Datenschutz: 1.000.000,00 EUR Weiterhin erklärt der Bieter, das … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über eine vorhandenene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden pro Person: 2.000.000,00 EUR Sachschäden: 2.000.000,00 EUR Vermögensschäden inkl. Datenschutz: 1.000.000,00 EUR Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen. (Anlage 17 der Vergabeunterlagen)- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Erklärung, dass ein "Quality Office Consultant" (oder gleichwertig/vergleichbar) vorhanden ist. (Eigenerklärung zur Eignung Anlage 8) Darüberhaus ist das Zertifikat des benannten "Quality Office Consultants" einzureichen.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Erklärung, dass das Unternehmen unternehmensbezogene Management-, Qualitäts-, Umwelt- und Organisationssysteme eingeführt hat und aufrechterhält, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen oder diesen gleichwertig sind ISO 9001 (oder gleichwertig/vergleichbar) (Anlage 8 Eigenerklä … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass das Unternehmen unternehmensbezogene Management-, Qualitäts-, Umwelt- und Organisationssysteme eingeführt hat und aufrechterhält, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen oder diesen gleichwertig sind ISO 9001 (oder gleichwertig/vergleichbar) (Anlage 8 Eigenerklärung zur Eignung) Erklärung, dass der Auftraggeberin auf deren Anforderung die entsprechenden Zertifikate, Bescheinigungen oder sonstigen geeigneten Nachweise zur Bestätigung der benannten Anforderung innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist vorgelegt werden. Sofern anstelle der ausdrücklich benannten Zertifizierungen gleichwertige oder vergleichbare Nachweise geltend gemacht werden, obliegt es dem Bieter, die Gleichwertigkeit oder Vergleich-barkeit dieser Nachweise zu belegen.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Erklärung, dass das Unternehmen unternehmensbezogene Management-, Qualitäts-, Umwelt- und Organisationssysteme eingeführt hat und aufrechterhält, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen oder diesen gleichwertig sind: ISO14001 (oder gleichwertig/vergleichbar) (Anlage 8 Eigenerkl … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass das Unternehmen unternehmensbezogene Management-, Qualitäts-, Umwelt- und Organisationssysteme eingeführt hat und aufrechterhält, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen oder diesen gleichwertig sind: ISO14001 (oder gleichwertig/vergleichbar) (Anlage 8 Eigenerklärung zur Eignung) Erklärung, dass der Auftraggeberin auf deren Anforderung die entsprechenden Zertifikate, Bescheinigungen oder sonstigen geeigneten Nachweise zur Bestätigung der benannten Anforderung innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist vorgelegt werden. Sofern anstelle der ausdrücklich benannten Zertifizierungen gleichwertige oder vergleichbare Nachweise geltend gemacht werden, obliegt es dem Bieter, die Gleichwertigkeit oder Vergleich-barkeit dieser Nachweise zu belegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht bis zum 30.06. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens nach Ablauf von 48 Monaten oder bei Erreichen des Höchstwertes endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
- Optionen
Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Standardmöbel, nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung, in einer produktbezogenen Ausschreibung fortführend auszuschreibe … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Standardmöbel, nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung, in einer produktbezogenen Ausschreibung fortführend auszuschreiben. Bei den im Preisblatt (Anlage 4) angegebenen Standardmöbel handelt es sich um Beispielvorgaben zur Bepreisung. Zusätzlich ist ein Prozentsatz als Rabatt auf alle Produkte der Produktgruppe Standardmöbel des Herstellers einzutragen, um auch weitere Standardmöbel des Herstellers bei Bedarf bestellen zu können- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 69 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.11.2026, 12:01 Uhr. Vergabeplattform DTVP. Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur a … ganz lesenkürzer
Leistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 11 der Vergabeunterlagen).- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 55113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur Bewertung der Qualität sich nachfolgende Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen: Konzept zu Fallstudie 1 Konzept zu Fallstudie 2 Angaben zu Lieferzeit, Garantie, Nachhaltigkeit (Umweltzertifikate) , s. Anlage 3 der Vergabeunterlagen Die Konzepte werden nach Zuschlagserteilung Be … ganz lesenkürzer
Zur Bewertung der Qualität sich nachfolgende Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen: Konzept zu Fallstudie 1 Konzept zu Fallstudie 2 Angaben zu Lieferzeit, Garantie, Nachhaltigkeit (Umweltzertifikate) , s. Anlage 3 der Vergabeunterlagen Die Konzepte werden nach Zuschlagserteilung Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Der feste Ansprechpartner für die Auftraggeberin ist lt. Anlage 2 Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 und 2.3 namentlich in den Konzepten zu benennen und ebenfalls Bestandteil der Rahmenvereinbarung.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMW02# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMW02# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Schanzenberg 10, 66117 Saarbrücken
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
rps.aok.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eaddc083-9a89-4d42-bbac-d9ad90c80e16.