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Video- und Audiodolmetschen für Aufgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) durch saarländische Behörden ab 2027

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (Saarland) · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2026-I-099veröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Verfügbarkeit von Zusatzsprachen15 %
  • Reaktionszeit15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterportal.pd-g.e-va.eu
    in 19 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    in 19 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 55 Tagen
  6. Bindefrist endet
    65 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

m Zuge der Reform zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sollen künftig Dolmetscherleistungen im Land zur Verfügung gestellt werden. Um diese Leistung rasch verfügbar zu machen und auf schnell und professionelle Weise die Kommunikation mit Personen, die über keine oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnis verfügen zu ermöglichen, soll eine IT-Anwendung zum „Video- und Audiodolmetschens“ eingeführt werden.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung der IT-Leistung „Video- und Audiodolmetschen“ nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis70 %
Verfügbarkeit von Zusatzsprachen15 %
Reaktionszeit15 %
Preis
Gewertet wird der im Preisblatt berechnete Wertungspreis (netto). Dieser basiert auf den Angaben der Einheitspreise pro Minute. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte erhält. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte.
Qualität
Verfügbarkeit von ZusatzsprachenEs wird die Verfügbarkeit von den in Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung benannten Zusatzsprachen bewertet. Die Verfügbarkeit hat nach den Bestimmungen für Zusatzsprachen der Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Zusatzsprachen die nicht unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen zur Verfügung stehen, werden als nicht verfügbar gewertet. Eine Bewertung von 0 Punkten in diesem Kriterium führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Bewertungsmaßstab: Die Bewertung erfolgt anhand des nachfolgend aufgeführten Bewertungsmaßstabes, wobei 15 Punkte die Maximalpunktzahl und 0 die Minimalpunktzahl darstellen. Die gemäß der nachfolgenden Skala erreichten Punkte werden mit einem Gewichtungsfaktor von 1,5 multipliziert. - 10 Punkte: Die Verfügbarkeit von 12 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 9 Punkte: Die Verfügbarkeit von 11 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 8 Punkte: Die Verfügbarkeit von 10 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 7 Punkte: Die Verfügbarkeit von 9 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 6 Punkte: Die Verfügbarkeit von 8 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 5 Punkte: Die Verfügbarkeit von 7 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 4 Punkte: Die Verfügbarkeit von 6 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 3 Punkte: Die Verfügbarkeit von 5 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 2 Punkte: Die Verfügbarkeit von 4 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 1 Punkte: Die Verfügbarkeit von 3 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 0 Punkte: Die Verfügbarkeit von nur 2 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung
Qualität
ReaktionszeitEs wird die zugesicherte Reaktionszeit des Bieters (und späteren Auftragnehmers) von den in Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung benannten Pflichtsprachen bei einem Abruf durch den Auftraggeber bewertet. Wird die geforderte maximale Wartezeit von 15 Minuten unterschritten wird das Angebot gemäß dem Bewertungsmaßstab bewertet. Die Reaktionszeit definiert sich dabei als Zeitraum zwischen dem Eingang des Abrufs beim Auftragnehmer und dem Verbindungsaufbau zur Erbringung der Dolmetscherleistungen. Eine Bewertung von 0 Punkten in diesem Kriterium führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Jedoch führt die Überschreitung der maximalen Wartezeit von 15 Minuten zum Ausschluss aus dem Verfahren. Bewertungsmaßstab: Die Bewertung erfolgt anhand des nachfolgend aufgeführten Bewertungsmaßstabes. Für jede Pflichtsprache und Zusatzsprache wird für die Wartezeit innerhalb und außerhalb des Tagesdienstes jeweils eine Punktzahl wie folgt vergeben: Pflichtsprachen, Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes: -10 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes ≤ 4 min: - 5 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes > 4 min ≤ 10 min: - 0 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes > 10 min ≤ 15 min Pflichtsprachen, Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes: - 5 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes ≤ 30 min - 3 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes > 30 min ≤ 60 min - 1 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes > 60 min; nicht verfügbar - 0 Punkte: außerhalb des Tagesdienstes nicht verfügbar Zusatzsprachen, Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes: - 5 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes ≤ 4 min - 3 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes > 4 min ≤ 30 min: - 1 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes > 1 h ≤ 48 h - 0 Punkte: innerhalb des Tagesdienstes nicht verfügbar Zusatzsprachen, Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes: - 5 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes ≤ 30 min - 3 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes > 30 min ≤ 60 min - 1 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes > 60 min; nicht verfügbar - 0 Punkte: außerhalb des Tagesdienstes nicht verfügbar Somit können maximal 435 Punkte erreicht werden: Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 15/435 multipliziert und auf 2 Nachkommastellen gerundet.

Eignung11 von 11 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Abgabe einer Eigenerklärung vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.1). Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Abgabe einer Eigenerklärung vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.2 und Ziffer 1.3). Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Abgabe einer Eigenerklärung vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.4). Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Abgabe einer Eigenerklärung, dass alle Dolmetscher:innen, die im Auftrag des Bieters tätig sind, den Berufskodex gemäß Anlage B2 einhalten. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2) Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.1), Im Fall einer … ganz lesenAbgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bewerbergemeinschaft selbst vorhanden sein. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
Spezifischer Jahresumsatz
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Tätigkeitsbezogene Umsätze sind solche, die mit Dolmetscherleistungen erzielt wurden. (Nachzuweisen durc … ganz lesenAbgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Tätigkeitsbezogene Umsätze sind solche, die mit Dolmetscherleistungen erzielt wurden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.2). Die Umsatzerlöse Gesamtumsatz/tätigkeitsbezogene Umsätze müssen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 800.000 € netto pro Geschäftsjahr betragen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Abgabe einer Eigenerklärung über eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Kontext von Dolmetscherleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - Projektbeginn und -ende nicht l … ganz lesenAbgabe einer Eigenerklärung über eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Kontext von Dolmetscherleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - Projektbeginn und -ende nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegend - Themengebiet: Video- und Audiodolmetscherleistungen - Umfang: mind. 2.000 Stunden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument des Bieters). Es ist mindestens eine vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter weist durch Vorlage einer Zertifizierung nach, dass er über ein nach ISO/IEC 27001:2022 bzw. der inhaltsgleichen deutschen Fassung DIN EN ISO/IEC 27001:2024-01 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt. (Nachzuweisen durch Abgabe eines Zertifikats als Anlage B7 Anhang zu Ziffer 10) Die Abgabe des Nachweises ist eine Mindestanforderung.
Informationssicherheit
Der Bieter erfüllt die Anforderungen des NIS 2-Umsetzungsrechtsakts der EU (2024/2690). Diese beinhalten unter anderem die Umsetzung von Risiko- und Notfallmanagementmaßnahmen. (Nachzuweisen durch Abgabe eines Konzeptes als Anlage B7 Ziffer 11) Die Abgabe des Nachweises ist eine Mindestanforderung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Für den Auftraggeber besteht die Option einer dreimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.pd-g.e-va.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
65 Tage
Angebotsöffnung
26.11.2026, 13:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlands beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einl … ganz lesenDer Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst##Besonders auch geeignet für:startup#
Hinweis
Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
Franz-Josef-Röder-Straße 21, 66119 Saarbrücken
Kontakt
vergabe@pd-g.de
Auskünfte
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (Saarland)vergabe@pd-g.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e535450e-1b63-4802-a64b-e1a7e1774b4f.