Video- und Audiodolmetschen für Aufgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) durch saarländische Behörden ab 2027
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (Saarland) · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2026-I-099veröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66119, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Verfügbarkeit von Zusatzsprachen15 %
- Reaktionszeit15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 13 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 19 Tagennur elektronisch über bieterportal.pd-g.e-va.eu
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrin 19 Tagen
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
- Bindefrist endetin 3 Monaten65 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
m Zuge der Reform zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sollen künftig Dolmetscherleistungen im Land zur Verfügung gestellt werden. Um diese Leistung rasch verfügbar zu machen und auf schnell und professionelle Weise die Kommunikation mit Personen, die über keine oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnis verfügen zu ermöglichen, soll eine IT-Anwendung zum „Video- und Audiodolmetschens“ eingeführt werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung der IT-Leistung „Video- und Audiodolmetschen“ nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer.
Gegenstand nach CPV
- 79540000DolmetscherdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewertet wird der im Preisblatt berechnete Wertungspreis (netto). Dieser basiert auf den Angaben der Einheitspreise pro Minute. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte erhält. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte.
- Qualität
- Verfügbarkeit von ZusatzsprachenEs wird die Verfügbarkeit von den in Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung benannten Zusatzsprachen bewertet. Die Verfügbarkeit hat nach den Bestimmungen für Zusatzsprachen der Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Zusatzsprachen die nicht unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen zur Verfügung stehen, werden als nicht verfügbar gewertet. Eine Bewertung von 0 Punkten in diesem Kriterium führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Bewertungsmaßstab: Die Bewertung erfolgt anhand des nachfolgend aufgeführten Bewertungsmaßstabes, wobei 15 Punkte die Maximalpunktzahl und 0 die Minimalpunktzahl darstellen. Die gemäß der nachfolgenden Skala erreichten Punkte werden mit einem Gewichtungsfaktor von 1,5 multipliziert. - 10 Punkte: Die Verfügbarkeit von 12 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 9 Punkte: Die Verfügbarkeit von 11 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 8 Punkte: Die Verfügbarkeit von 10 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 7 Punkte: Die Verfügbarkeit von 9 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 6 Punkte: Die Verfügbarkeit von 8 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 5 Punkte: Die Verfügbarkeit von 7 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 4 Punkte: Die Verfügbarkeit von 6 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 3 Punkte: Die Verfügbarkeit von 5 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 2 Punkte: Die Verfügbarkeit von 4 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 1 Punkte: Die Verfügbarkeit von 3 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung - 0 Punkte: Die Verfügbarkeit von nur 2 der möglichen Zusatzsprachen gemäß Leistungsbeschreibung
- Qualität
- ReaktionszeitEs wird die zugesicherte Reaktionszeit des Bieters (und späteren Auftragnehmers) von den in Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung benannten Pflichtsprachen bei einem Abruf durch den Auftraggeber bewertet. Wird die geforderte maximale Wartezeit von 15 Minuten unterschritten wird das Angebot gemäß dem Bewertungsmaßstab bewertet. Die Reaktionszeit definiert sich dabei als Zeitraum zwischen dem Eingang des Abrufs beim Auftragnehmer und dem Verbindungsaufbau zur Erbringung der Dolmetscherleistungen. Eine Bewertung von 0 Punkten in diesem Kriterium führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Jedoch führt die Überschreitung der maximalen Wartezeit von 15 Minuten zum Ausschluss aus dem Verfahren. Bewertungsmaßstab: Die Bewertung erfolgt anhand des nachfolgend aufgeführten Bewertungsmaßstabes. Für jede Pflichtsprache und Zusatzsprache wird für die Wartezeit innerhalb und außerhalb des Tagesdienstes jeweils eine Punktzahl wie folgt vergeben: Pflichtsprachen, Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes: -10 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes ≤ 4 min: - 5 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes > 4 min ≤ 10 min: - 0 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes > 10 min ≤ 15 min Pflichtsprachen, Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes: - 5 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes ≤ 30 min - 3 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes > 30 min ≤ 60 min - 1 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes > 60 min; nicht verfügbar - 0 Punkte: außerhalb des Tagesdienstes nicht verfügbar Zusatzsprachen, Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes: - 5 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes ≤ 4 min - 3 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes > 4 min ≤ 30 min: - 1 Punkte: Wartezeit innerhalb des Tagesdienstes > 1 h ≤ 48 h - 0 Punkte: innerhalb des Tagesdienstes nicht verfügbar Zusatzsprachen, Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes: - 5 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes ≤ 30 min - 3 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes > 30 min ≤ 60 min - 1 Punkte: Wartezeit außerhalb des Tagesdienstes > 60 min; nicht verfügbar - 0 Punkte: außerhalb des Tagesdienstes nicht verfügbar Somit können maximal 435 Punkte erreicht werden: Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 15/435 multipliziert und auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Eignung11 von 11 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Abgabe einer Eigenerklärung vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.1). Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Abgabe einer Eigenerklärung vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.2 und Ziffer 1.3). Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Abgabe einer Eigenerklärung vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.4). Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Abgabe einer Eigenerklärung, dass alle Dolmetscher:innen, die im Auftrag des Bieters tätig sind, den Berufskodex gemäß Anlage B2 einhalten. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2) Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.1), Im Fall einer … ganz lesenkürzer
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bewerbergemeinschaft selbst vorhanden sein. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr- Spezifischer Jahresumsatz
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Tätigkeitsbezogene Umsätze sind solche, die mit Dolmetscherleistungen erzielt wurden. (Nachzuweisen durc … ganz lesenkürzer
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Tätigkeitsbezogene Umsätze sind solche, die mit Dolmetscherleistungen erzielt wurden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.2). Die Umsatzerlöse Gesamtumsatz/tätigkeitsbezogene Umsätze müssen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 800.000 € netto pro Geschäftsjahr betragen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Abgabe einer Eigenerklärung über eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Kontext von Dolmetscherleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - Projektbeginn und -ende nicht l … ganz lesenkürzer
Abgabe einer Eigenerklärung über eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Kontext von Dolmetscherleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - Projektbeginn und -ende nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegend - Themengebiet: Video- und Audiodolmetscherleistungen - Umfang: mind. 2.000 Stunden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument des Bieters). Es ist mindestens eine vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Der Bieter weist durch Vorlage einer Zertifizierung nach, dass er über ein nach ISO/IEC 27001:2022 bzw. der inhaltsgleichen deutschen Fassung DIN EN ISO/IEC 27001:2024-01 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt. (Nachzuweisen durch Abgabe eines Zertifikats als Anlage B7 Anhang zu Ziffer 10) Die Abgabe des Nachweises ist eine Mindestanforderung.
- Informationssicherheit
- Der Bieter erfüllt die Anforderungen des NIS 2-Umsetzungsrechtsakts der EU (2024/2690). Diese beinhalten unter anderem die Umsetzung von Risiko- und Notfallmanagementmaßnahmen. (Nachzuweisen durch Abgabe eines Konzeptes als Anlage B7 Ziffer 11) Die Abgabe des Nachweises ist eine Mindestanforderung.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Für den Auftraggeber besteht die Option einer dreimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.pd-g.e-va.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.11.2026, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlands beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einl … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst##Besonders auch geeignet für:startup#
- Hinweis
- Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Anschrift
- Franz-Josef-Röder-Straße 21, 66119 Saarbrücken
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (Saarland)vergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Saarland (21 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e535450e-1b63-4802-a64b-e1a7e1774b4f.