Neuentwicklung Grundwasserdatenbank Hessen
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2025-0062veröffentlicht 06.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 400 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 04.11.2025 – 03.11.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · WiesbadenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 12 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 400 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre04.11.2025 – 03.11.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Q1: Mitarbeiterprofile10 %
- Q2: Nachhaltiger Umgang mit Open-Source-Komponenten10 %
- Q3: Kriterienkatalog40 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 03.11.2027
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Neuentwicklung der Grundwasserdatenbank Hessen
Beschreibung des Loses
Die Entwicklung der aktuellen Fachanwendung "Grundwasserdatenbank Hessen (GruWaH)" samt Benutzeroberflächen begann in den 1990er Jahren. Die Verwaltung dieser Fachanwendung liegt beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 100, Absatz 1 ist die Überwachung der Gewässer (u. A. des Grundwassers) eine Aufgabe der Gewässeraufsicht. Im Hessischen Wassergesetz (HWG) sind die Gewässeraufsicht und die Zuständigkeiten geregelt. Nach § 67 Absatz 1 Satz 2 (HWG) ist das HLNUG verpflichtet, die für den Gewässerschutz erforderlichen quantitativen und qualitativen Daten zu erfassen, zu bewerten und fallweise zu veröffentlichen. Das HLNUG betreibt die GruWaH zur Speicherung, Verwaltung und Auswertung von hessenweit erhobenen Daten im Bereich Grundwassermenge und Grundwasserbeschaffenheit. Der fortlaufend steigende Bedarf für die Datenvorhaltung durch Novellierungen von Gesetzen, Regeln und Vorschriften führte seit der Inbetrieb-nahme 1997 zu sukzessiven Anpassungen.
Die GruWaH in ihrer aktuellen Form besteht aus einer Oracle Datenbankstruktur (GruWaH-DB) und einer Benutzeranwendung (GruWaH-Anwendung, kurz GruWaH) zum Speichern und Verwalten von Bauwerksstammdaten im Bereich Grund-wasser, zur Erfassung hydrogeologischer und hydrochemischer Daten des Grundwassers und Erstellung von Messkampagnen für die Grundwasser-Probenahme. Es gibt ca. 25 Anwender. Die bestehende GruWaH-Anwendung erreicht zunehmend technische Grenzen. Dies schränkt die Funktionalität für zukünftig anste-hende Aufgaben (z. B. durch die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung) zunehmend ein. Daher muss die GruWaH-Anwendung bis Ende 2027 durch eine neue, zeitgemäße Anwendung ersetzt werden. Für die Neuentwicklung erfolgt eine Unterscheidung zwischen essentiellen und weiteren gewünschten neuen Funktionen, die wie folgt zusammengefasst werden können.
Essentielle Funktionen: Die neue Anwendung zur hessischen Grundwasserdatenbank muss: •die Funktionalität der zurzeit verwendeten Anwendung, mit der gesetzlich vorgeschriebenen Datenvorhaltung, in vergleichbarer Form umfassen, •die Funktionalität zur Plausibilitätskontrolle der zurzeit verwendeten Anwendung in vergleichbarer Form übernehmen bzw. ertüchtigen und um zwingend erforderliche neue Funktionalitäten ergänzen, •neue Funktionalitäten zur Analyseprogrammverwaltung (Messkampagnenplanung) umfassen.
Weitere neue Funktionen: Die neue Anwendung zur hessischen Grundwasserdatenbank soll: •dem zukünftigen, bereits antizipierten Bedarf entsprechend, aktualisierte und neue Funktionalitäten und Oberflächen aufweisen (z. B. Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGZ), Düngeverordnung (DüV), Trendberechnungen), •die Möglichkeit haben, Funktionalitäten flexibel zu erweitern, damit auf sich verändernde Anforderungen, z. B. in Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, möglichst dynamisch und eigenständig reagiert werden kann (Baukastenprinzip).
Für diese Ausschreibung stehen aus dem Budget der Wasserrahmenrichtlinie Mittel in einer Höhe von 400.000 € zur Verfügung.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Q1: MitarbeiterprofileMitarbeiterprofile
- Qualität
- Q2: Nachhaltiger Umgang mit Open-Source-KomponentenNachhaltiger Umgang mit Open-Source-Komponenten
- Qualität
- Q3: KriterienkatalogKriterienkatalog
- Preis
- Gesamtangebotssumme
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.11.2025
- Vertragsende
- 03.11.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesenkürzer
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Angabe zur Bewertungsmethode: Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,4 + Qualitätspunkte Q1 × 0,1 + Qualitätspunkte Q2 × 0,1 + Qualitätspunkte Q3 × 0,4 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote a … ganz lesenkürzer
Angabe zur Bewertungsmethode: Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,4 + Qualitätspunkte Q1 × 0,1 + Qualitätspunkte Q2 × 0,1 + Qualitätspunkte Q3 × 0,4 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Preis Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den zu vergebenden Auftrag (Entwicklung und Bereitstellung der vollfunktionsfähigen Anwendung inkl. Wartung) für die gesamte Vertragslaufzeit ein maximaler Finanzrahmen von 400.000 Euro (brutto) zur Verfügung steht, der nicht überschritten werden darf. Angebote, die die zuvor genannten Kostenobergrenze überschreiten, werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. In der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" gilt die von dem Bieter im Preisblatt eingetragene Gesamtangebotssumme - sofern diese die Kostenobergrenze nicht überschreitet. Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (470 Punkte), die Angebo-te mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebots-preises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Die Nachkommastellen werden auf zwei Nachkommastellen ab- bzw. aufgerundet. Mitarbeiterprofile Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" erfolgt anhand der vom Bieter einge-reichten Mitarbeiterprofile. Diese werden im Hinblick auf die Fachexpertise und Qualifikation des einzusetzenden Teams und die somit zu erwartende qualitativ erfolgreiche Durchführung der Leistung bewertet. Der Bieter kann bis zu 470 Punkte erhalten, sofern das dem Nachweis der geforderten Qualifikation und Erfahrung zugrunde liegende Referenzprojekt des einzusetzenden Mitarbeiters innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurde. Nachhaltiger Umgang mit Open-Source Komponenten Ein nachhaltiger Umgang mit Open-Source Komponenten erhält eine besondere Berücksichtigung: Für die Veröffentlichung von mindestens einem Open-Source Projekt in den letzten 3 Jahren kann der Bieter 470 Punkte erhalten. Jeder Bieter hat sämtliche geforderten Angaben im Kriterienkatalog einzutragen (nur gelb markierte Felder). Änderungen sind unzulässig und führen zum Aus-schluss aus dem Vergabeverfahren. In dem Tabellenblatt "Ausschlusskriterien" des Kriterienkatalogs werden die Ausschlusskriterien gemäß der Leistungsbeschreibung abgefragt. Die Bieter haben die Fragen per Dropdown mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Ein "Nein" führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. Bei einer Beantwortung mit "Ja" erfolgt keine Bepunktung. In dem Tabellenblatt "Anforderungen" werden die Mindestanforderungen der Leis-tungsbeschreibung abgefragt, die je nach Erfüllungsgrad bewertet werden. Erfüllt das angebotene Produkt bereits die Anforderung, so werden 10 Punkte vergeben. Bedarf es einer Anpassung des angebotenen Produktes werden 5 Punkte verge-ben. Kann die Anforderung nicht umgesetzt werden ("Nein") wird die Mindestanfor-derung nicht erfüllt. Ein "Nein" führt zum zwingenden Ausschluss des Angebo-tes aus dem Vergabeverfahren. Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Spalte "E". Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus Zelle E59. Bei den Kriterien der Positionen A und B handelt es sich um reine Abfragen. Die Antworten fließen nicht in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Insgesamt kann der Bieter eine maximale Punktzahl in Höhe von 470 Punkten erreichen.- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus; insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbs-register angefordert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| KISTERS AG, Aachen Germany | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus Healthcare GmbH10 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- Hays AG3 Zuschläge
- Sopra Steria SE3 Zuschläge
- msg for banking AG3 Zuschläge
- AUREX GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.09.2025
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 16.09.2025 auf 23.09.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 16.09.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 27d231dc-99ac-4794-b64b-6eb4da8a026e.