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Neuentwicklung Grundwasserdatenbank Hessen

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0062veröffentlicht 14.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 417 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 14.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
400 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre21.10.2025 – 20.10.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65203, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Q1: Mitarbeiterprofile10 %
  • Q2: Nachhaltiger Umgang mit Open-Source-Komponenten10 %
  • Q3: Kriterienkatalog40 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 14 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 20.10.2027
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Neuentwicklung der Grundwasserdatenbank Hessen

Beschreibung des Loses

Die Entwicklung der aktuellen Fachanwendung "Grundwasserdatenbank Hessen (GruWaH)" samt Benutzeroberflächen begann in den 1990er Jahren. Die Verwaltung dieser Fachanwendung liegt beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 100, Absatz 1 ist die Überwachung der Gewässer (u. A. des Grundwassers) eine Aufgabe der Gewässeraufsicht. Im Hessischen Wassergesetz (HWG) sind die Gewässeraufsicht und die Zuständigkeiten geregelt. Nach § 67 Absatz 1 Satz 2 (HWG) ist das HLNUG verpflichtet, die für den Gewässerschutz erforderlichen quantitativen und qualitativen Daten zu erfassen, zu bewerten und fallweise zu veröffentlichen. Das HLNUG betreibt die GruWaH zur Speicherung, Verwaltung und Auswertung von hessenweit erhobenen Daten im Bereich Grundwassermenge und Grundwasserbeschaffenheit. Der fortlaufend steigende Bedarf für die Datenvorhaltung durch Novellierungen von Gesetzen, Regeln und Vorschriften führte seit der Inbetrieb-nahme 1997 zu sukzessiven Anpassungen.

Die GruWaH in ihrer aktuellen Form besteht aus einer Oracle Datenbankstruktur (GruWaH-DB) und einer Benutzeranwendung (GruWaH-Anwendung, kurz GruWaH) zum Speichern und Verwalten von Bauwerksstammdaten im Bereich Grund-wasser, zur Erfassung hydrogeologischer und hydrochemischer Daten des Grundwassers und Erstellung von Messkampagnen für die Grundwasser-Probenahme. Es gibt ca. 25 Anwender. Die bestehende GruWaH-Anwendung erreicht zunehmend technische Grenzen. Dies schränkt die Funktionalität für zukünftig anste-hende Aufgaben (z. B. durch die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung) zunehmend ein. Daher muss die GruWaH-Anwendung bis Ende 2027 durch eine neue, zeitgemäße Anwendung ersetzt werden. Für die Neuentwicklung erfolgt eine Unterscheidung zwischen essentiellen und weiteren gewünschten neuen Funktionen, die wie folgt zusammengefasst werden können.

Essentielle Funktionen: Die neue Anwendung zur hessischen Grundwasserdatenbank muss: •die Funktionalität der zurzeit verwendeten Anwendung, mit der gesetzlich vorgeschriebenen Datenvorhaltung, in vergleichbarer Form umfassen, •die Funktionalität zur Plausibilitätskontrolle der zurzeit verwendeten Anwendung in vergleichbarer Form übernehmen bzw. ertüchtigen und um zwingend erforderliche neue Funktionalitäten ergänzen, •neue Funktionalitäten zur Analyseprogrammverwaltung (Messkampagnenplanung) umfassen.

Weitere neue Funktionen: Die neue Anwendung zur hessischen Grundwasserdatenbank soll: •dem zukünftigen, bereits antizipierten Bedarf entsprechend, aktualisierte und neue Funktionalitäten und Oberflächen aufweisen (z. B. Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGZ), Düngeverordnung (DüV), Trendberechnungen), •die Möglichkeit haben, Funktionalitäten flexibel zu erweitern, damit auf sich verändernde Anforderungen, z. B. in Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, möglichst dynamisch und eigenständig reagiert werden kann (Baukastenprinzip).

Für diese Ausschreibung stehen aus dem Budget der Wasserrahmenrichtlinie Mittel in einer Höhe von 400.000 € zur Verfügung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Q1: Mitarbeiterprofile10 %
Q2: Nachhaltiger Umgang mit Open-Source-Komponenten10 %
Q3: Kriterienkatalog40 %
Preis40 %
Qualität
Q1: MitarbeiterprofileMitarbeiterprofile
Qualität
Q2: Nachhaltiger Umgang mit Open-Source-KomponentenNachhaltiger Umgang mit Open-Source-Komponenten
Qualität
Q3: KriterienkatalogKriterienkatalog
Preis
Gesamtangebotssumme

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der Eignung sind die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an Erfahrungen, Tätigkeiten und Themengebieten durch mindestens eine einzelne Referenz oder durch die summierte Darstellung mehrerer Referenzprojekte zu bele-gen. Die beschriebenen Leistungen (Referenzen) müssen dabei jeweils i … ganz lesenZum Nachweis der Eignung sind die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an Erfahrungen, Tätigkeiten und Themengebieten durch mindestens eine einzelne Referenz oder durch die summierte Darstellung mehrerer Referenzprojekte zu bele-gen. Die beschriebenen Leistungen (Referenzen) müssen dabei jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: "Ablauf der Angebotsfrist") erbracht worden sein: Art: • Verwendung von Oracle mit SQL. • (Weiter-)Entwicklung von Datenbanksystemen zur datenschutzkonformen Vorhaltung von Umweltdaten. • Erstellung von Oberflächen für komplexe Datenbankabfragen inklusive Exportfunktion. • Migration von Umweltdaten(banken). • Konfiguration von webbasierten Anwendungen. Sofern mehrere Referenzen eingereicht werden, ist kenntlich zu machen, welche Referenz welcher Anforderung an die "Art" zugeordnet werden soll. Eine Mehrfachzuordnung zu verschiedenen Kriterien ist zulässig, sofern die inhaltliche Eignung entsprechend belegt wird. Wird jedoch eine Anforderung an die Art (Erfahrungen, Tätigkeiten und Themengebiete) in Summe aller Referenzen nicht mindestens einmal nachgewiesen (Mindestanforderung), so gilt die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters als nicht nachgewiesen. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.10.2025
Vertragsende
20.10.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
16.09.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessi … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzt (HVTG) vom 12.07.2021, /(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf die Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angabe zur Bewertungsmethode: Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,4 + Qualitätspunkte Q1 × 0,1 + Qualitätspunkte Q2 × 0,1 + Qualitätspunkte Q3 × 0,4 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote a … ganz lesenAngabe zur Bewertungsmethode: Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,4 + Qualitätspunkte Q1 × 0,1 + Qualitätspunkte Q2 × 0,1 + Qualitätspunkte Q3 × 0,4 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Preis Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den zu vergebenden Auftrag (Entwicklung und Bereitstellung der vollfunktionsfähigen Anwendung inkl. Wartung) für die gesamte Vertragslaufzeit ein maximaler Finanzrahmen von 400.000 Euro (brutto) zur Verfügung steht, der nicht überschritten werden darf. Angebote, die die zuvor genannten Kostenobergrenze überschreiten, werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. In der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" gilt die von dem Bieter im Preisblatt eingetragene Gesamtangebotssumme - sofern diese die Kostenobergrenze nicht überschreitet. Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (470 Punkte), die Angebo-te mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebots-preises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Die Nachkommastellen werden auf zwei Nachkommastellen ab- bzw. aufgerundet. Mitarbeiterprofile Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" erfolgt anhand der vom Bieter einge-reichten Mitarbeiterprofile. Diese werden im Hinblick auf die Fachexpertise und Qualifikation des einzusetzenden Teams und die somit zu erwartende qualitativ erfolgreiche Durchführung der Leistung bewertet. Der Bieter kann bis zu 470 Punkte erhalten, sofern das dem Nachweis der geforderten Qualifikation und Erfahrung zugrunde liegende Referenzprojekt des einzusetzenden Mitarbeiters innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurde. Nachhaltiger Umgang mit Open-Source Komponenten Ein nachhaltiger Umgang mit Open-Source Komponenten erhält eine besondere Berücksichtigung: Für die Veröffentlichung von mindestens einem Open-Source Projekt in den letzten 3 Jahren kann der Bieter 470 Punkte erhalten. Jeder Bieter hat sämtliche geforderten Angaben im Kriterienkatalog einzutragen (nur gelb markierte Felder). Änderungen sind unzulässig und führen zum Aus-schluss aus dem Vergabeverfahren. In dem Tabellenblatt "Ausschlusskriterien" des Kriterienkatalogs werden die Ausschlusskriterien gemäß der Leistungsbeschreibung abgefragt. Die Bieter haben die Fragen per Dropdown mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Ein "Nein" führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. Bei einer Beantwortung mit "Ja" erfolgt keine Bepunktung. In dem Tabellenblatt "Anforderungen" werden die Mindestanforderungen der Leis-tungsbeschreibung abgefragt, die je nach Erfüllungsgrad bewertet werden. Erfüllt das angebotene Produkt bereits die Anforderung, so werden 10 Punkte vergeben. Bedarf es einer Anpassung des angebotenen Produktes werden 5 Punkte verge-ben. Kann die Anforderung nicht umgesetzt werden ("Nein") wird die Mindestanfor-derung nicht erfüllt. Ein "Nein" führt zum zwingenden Ausschluss des Angebo-tes aus dem Vergabeverfahren. Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Spalte "E". Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus Zelle E59. Bei den Kriterien der Positionen A und B handelt es sich um reine Abfragen. Die Antworten fließen nicht in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Insgesamt kann der Bieter eine maximale Punktzahl in Höhe von 470 Punkten erreichen.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus; insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbs-register angefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.09.2025
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 16.09.2025 auf 23.09.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 16.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fdf6112c-ee93-4396-9244-bd3bf7f1f0e6.