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Entwicklungsleistungen DIMAG und Arcinsys (HLA)

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2026-0069veröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 16 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,32 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Erstellung Konzept60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    in 16 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    in 16 Tagen
  5. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 4 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Beschaffung von Entwicklungsleistungen für das OAIS-Langzeitarchiv DIMAG und Archivinformationssystem Arcinsys

Beschreibung des Loses

Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung auf Quellcodeebene auf Dauer und die Pflege der Systemlandschaft DIMAG und Arcinsys. Die Pflege umfasst im Einzelnen eine Bestandsaufnahme, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) und die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen).

Für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren wird ein geschätzter Gesamtaufwand von ca. 1.935 Personentagen (PT) zugrunde gelegt. Dieser verteilt sich auf die beiden Leistungskategorien "Pflege der Systemlandschaft" und "Weiterentwicklung der Systemlandschaft" wie folgt:  Pfege der Systemlandschaft: ca. 380 PT  Weiterentwicklung der Systemlandschaft: ca. 1555 PT

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Erstellung Konzept60 %
Preis40 %
Qualität
Erstellung KonzeptEs sind drei Fragen zu Beantworten

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht: •Art: Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware auf Quellcodeebene •Umfang: Jährlic … ganz lesenDarstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht: •Art: Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware auf Quellcodeebene •Umfang: Jährlicher Weiterentwicklungsaufwand von mindestens 120 Personentagen sowie jährlicher Pflegeaufwand von 50 Personentagen Unter Individualsoftware in diesem Sinne wird verstanden: Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse des Auftraggebers vom Auftragnehmer erstellt wurden. Unter Pflege in diesem Sinne wird verstanden: Wiederherstellung und Auf-rechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Individualsoftware. Unter Weiterentwicklung in diesem Sinne wird verstanden: Verbesserung bestehender Funktionen, Konzeption und Umsetzung neuer Funktionen, Einbindung externer Werkzeuge sowie Erstellung und Pflege automatisierter Tests. Von diesen drei (3) Referenzen muss mindestens eine (1) Referenz die Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware mit Einbindung einer Workflow Engine zur Modellierung und Ausführung von Geschäftsprozessen / Arbeitsabläufen beinhalten. Weiter muss von diesen drei (3) Referenzen mindestens eine (1) Referenz die Entwicklung von automatisierten Tests beinhalten. Ferner muss mindestens eine (1) der drei (3) Referenzen die Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware aus dem Themenbereich "digitale Archivierung" beinhalten. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Angaben zu Fachkräften Mindestanforderung: Der Bieter / Die Bietergemeinschaft verfügt über mindestens zwei (2) Entwickler / innen mit der nachfolgend beschriebenen Ausbildung sowie der nachfolgend beschriebenen Erfahrung, die während der Vertragslaufzeit zur Vertragserfüllung gegenüber dem Auftragg … ganz lesenAngaben zu Fachkräften Mindestanforderung: Der Bieter / Die Bietergemeinschaft verfügt über mindestens zwei (2) Entwickler / innen mit der nachfolgend beschriebenen Ausbildung sowie der nachfolgend beschriebenen Erfahrung, die während der Vertragslaufzeit zur Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzt werden können: •Hochschulstudium / Fachhochschulstudium der Informationswissenschaft der Informatik (Wissenschaft der Verarbeitung von Information) oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss / Fachhochschulabschluss oder über die berufliche Ausbildung zur Fachinformatikerin / zum Fachinformatiker, •Mindestens 3 Jahre Erfahrung ohne Unterbrechung in der JAVA-Web-Entwicklung.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im ausschreibungsgegenständlichen Tätigkeitsbereich "Pflege und Weiterentwicklung von Individualsoftware" in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag einmalig automatisch um ein weiteres Jahr (max. 60 Monate).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
23.11.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklärung_oeff_AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessisc … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklärung_oeff_AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Besachäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort herunterge-laden werden. Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen ganz oder teilweise durch die Te … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort herunterge-laden werden. Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssyste-men erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Be-leg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Ei-generklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bieter-gemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der ent-sprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftrag-nehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungser-klaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinba-rung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffent-lichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zu-schlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefor-dert wird Es werden die folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt: 1) Leistung (Konzepterstellung) 60 % 2) Preis 40 % Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl (wirtschaftlichstes Ange-bot), die nach der folgenden Formel errechnet wird Gesamtpunkte = Preispunkte x 40 % + Leistungspunkte x 60 % Die Bewertung des Preises erfolgt durch Punktevergabe. Es werden insgesamt ma-ximal 15 Punkte vergeben. Für die Berechnung der Preispunkte erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebots-preis die maximale Punktzahl von 15 Punkte, die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Ange-botspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Die Nachkommastellen werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch ab- bzw. aufgerundet. Die Preisberechnung erfolgt an-hand der folgenden Umrechnungsformel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax Pmin = Angebotspreis des günstigsten Angebots PAngebot = Angebotspreis des jeweils teureren Angebots Lmax = Maximal erreichbare Preispunktzahl 15 (für den niedrigsten Angebotspreis) Das Zuschlagskriterium "Leistung" wird mit einer Gewichtung von 60 % in die Gesamtbewertung einfließen. Die Bewertung des Ko …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6354b69c-419a-4d20-956e-3b4a4bf05b5c.