Beschaffung von Festnetzanschlüssen Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet für das Land Hessen
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2026-0067veröffentlicht 14.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 7,47 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 11.05.2027 – 10.05.2029
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 7,47 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 9 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre11.05.2027 – 10.05.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 24 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrin 5 Tagen
- Vertragsbeginnin 6 MonatenLaufzeit bis 10.05.2029
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Beschaffung von Festnetzanschlüssen "Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet" für das Land Hessen
Beschreibung des Loses
Die HZD schließt für die Dienststellen des Landes Hessen, Hochschulen und Universitäten sowie die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO) eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Festnetzanschlüssen für die Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet. Dazu gehören: • Bereitstellung von redundanten zentralen SIP-Trunks (bis zu 8.000 Sprachkanälen) • Bereitstellung von dezentralen All-IP-Anschlüssen (Anlagenanschlüsse und Standardsprachanschlüsse) • Bereitstellung von Breitbandanschlüssen mit Internet • Telefonverbindungen (Flatrate)
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungKriterienkatalog und Teststellung
- Preis
- Preisblatt
Eignung7 von 7 angegeben
- Umweltmanagementmaßnahmen
- Bitte beschreiben Sie Ihr Umweltmanagement. Die Beschreibung umfasst insbesondere: - Umweltpolitik, Umweltziele und Verantwortlichkeiten - Messung und regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung Nachweise eines Umweltmanagementsystems (z. B. EMAS, DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig) können beigefügt werden.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderungen: Der Bewerber kann mindestens zwei nachweisbare Referenzprojekte nennen, welche jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen: - Ein zentraler SIP-Trunk mit 4.000 Kanälen - 150 Breitbandanschlüsse mit bis zu 10.000 Mbit/s - 500 Telefonie-Anschlüssen - ein Volumen von 50 Million … ganz lesenkürzer
Mindestanforderungen: Der Bewerber kann mindestens zwei nachweisbare Referenzprojekte nennen, welche jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen: - Ein zentraler SIP-Trunk mit 4.000 Kanälen - 150 Breitbandanschlüsse mit bis zu 10.000 Mbit/s - 500 Telefonie-Anschlüssen - ein Volumen von 50 Millionen Sprachminuten im Jahr Hierzu füllt der Bewerber das beiliegende Dokument "Referenzen" aus. Bewertung: Bewertet werden die zwei besten der unter E.A.4 benannten Referenzprojekte hinsichtlich ihrer Ausprägung und Komplexität im Vergleich zum ausgeschriebenen Auftrag. Werden mehr als zwei Referenzen eingereicht, fließen nur die zwei am besten bewerteten Referenzen in die Wertung ein. Idealerweise stammen beide Referenzen von einem öffentlichen Auftraggeber, und mindestens eine Referenz betrifft ein Netz mindestens auf Landesebene (Land oder Bund, z. B. Landesnetz). Bewertungsaspekte sind insbesondere: - Anzahl der angebundenen Standorte und deren Bandbreiten - Anzahl der Telefonie-Anschlüsse bzw. SIP-Trunk-Kanäle - jährliches Sprachminutenvolumen - Leistungsumfang (Aufbau, Migration, Betrieb) Eine Stufe ist erreicht, wenn alle dort genannten Merkmale erfüllt sind. Die Feinabstufung innerhalb der Punktespanne erfolgt im Vergleich der Bewerber untereinander.- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Mindestanforderung: Der Bewerber betreibt ein Security Operations Center (SOC) oder bedient sich eines SOC durch einen vertraglich gebundenen Dienstleister. Der Bewerber fügt zum Nachweis eine Eigenerklärung bei.
- Informationssicherheit
Mindestanforderung: Der Bewerber erfüllt mindestens die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einen vergleichbaren Standard zum Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und fügt einen Nachweis oder zumindest eine Eigenerklärung der entsprechenden Zertifizierung seinem A … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Der Bewerber erfüllt mindestens die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einen vergleichbaren Standard zum Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und fügt einen Nachweis oder zumindest eine Eigenerklärung der entsprechenden Zertifizierung seinem Angebot bei. Das Zertifikat darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgelaufen sein. Der Bewerber erfüllt die Anforderungen des Katalogs von Sicherheitsanforderungen der Bundesnetzagentur nach $167 TKG in der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung und fügt zum Nachweis eine Eigenerklärung bei. Bewertung: Bewertet wird die Art der unter E.A.1 nachgewiesenen Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird höher bewertet als eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 ohne IT-Grundschutz. Zusätzlich wird bewertet, inwieweit der Geltungsbereich (Scope) des Zertifikats die ausgeschriebenen Leistungen abdeckt. Das Zertifikat inkl. Angabe des Geltungsbereichs ist beizufügen; ein Verweis auf den Nachweis zu E.A.1 genügt. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.05.2027
- Vertragsende
- 10.05.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 9.000.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verga … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 9.000.000,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich d … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bewerber hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Bewerberauswahl Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind der Datei "Eignung" Blatt "B-Kriterien" zu entnehmen. Teilnahmeanträge, die weniger als 50% der Punkte erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Sofern mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, werden die drei Unternehmen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet das Los über den/die als dritten auszuwählende/n Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Wirtschaftlichkeitsprüfung Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste endgültige Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der "erweiterten Richtwertmethode" nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018), abrufbar im Internet unter https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach der erweiterten Richtwertmethode (Ziffer 4.2.4 der UfAB 2018) findet auf Basis der festgestellten Leistungspunkte (L) und der feststehenden Angebotspreise (P) statt. Aufgrund der Kennzahl (Z) wird zunächst eine Reihenfolge der Angebote hergestellt. Anhand eines festgelegten Schwankungsbereichs - im vorliegenden Fall mit 10 % definiert - werden die nah beieinanderliegenden Angebote hinsichtlich eines Entscheidungskriteriums - im vorliegenden Fall die Leistung - bewertet. Angebote, deren Kennzahl (Z) außerhalb des definierten Schwankungsbereichs liegt, scheiden aus dem Vergabeverfahren aus. Den Zuschlag erhält somit dasjenige Angebot, das innerhalb des festgelegten Schwankungsbereiches von 10 % die höchste Leistungspunktzahl aufweist. Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums Leistung identisch ist, wird als weiteres Entscheidungskriterium der Gesamtpreis festg …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea30e5ba-d790-4471-8636-a5d2a1259e88.