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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Anwendungsentwicklungsleistungen mit .NET, Java und verwandten Technologien in 5 Losen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2026-0036veröffentlicht 20.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 141 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Anwendungsentwicklungsleistungen mit .NET, Java und verwandten Technologien für die Landesverfahren Hessensin 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 2: Anwendungsentwicklung mit .NET, Java und verwandten Technologien für die Hessische Steuerverwaltungin 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 3: IT-Analyse- und Entwicklungsleistungen für IT-Projekte des Schulportals Hessenin 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 4: Projektmanagement- und Designleistungen für IT-Projekte des Schulportals Hessenin 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 5: Anwendungsentwicklung mit .NET, Java und verwandten Technologien für die Hessische Justizin 30 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
115,64 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
2 Jahre14.07.2026 – 13.07.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.07.2028
    vor 4 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Anwendungsentwicklungsleistungen mit .NET, Java und verwandten Technologien für die Landesverfahren Hessens

Die HZD unterstützt die hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungsanwendungen. Die HZD ist zugleich zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt entsprechende Vergabeverfahren durch. In der Vergangenheit ergaben sich zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - Entwicklungs- und Beratungsbedarfe in einzelnen Aufträgen zur Anwendungsentwicklung für unterschiedliche Themen und Fachgebiete im Rahmen der Digitalisierung des Landes Hessen. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD daher im vorliegenden Los 1 den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anwendungsentwicklung (.NET, Java und verwandte Technologien) an. Für die Unterstützung in der Anwendungsentwicklung wird entwicklungs- als auch fachübergreifendes Know-how benötigt. Der Auftragnehmer muss die gesamte Bandbreite der in diesem Kapitel aufgeführten Technologien und derer Nachfolgeprodukte abdecken. Angegebene Versionen von Technologien sind als Mindestanforderungen zu verstehen und beinhalten auch die jeweiligen Nachfolgeprodukte. Konkrete Bedarfe richten sich nach den anfordernden Projekten. Eine Prognose für die Verteilung auf die genannten Technologieschwerpunkte kann nicht erfolgen. Technologieumgebungen: (1) .NET Microsoft-Technologien im Enterprise-Umfeld •C# •Windows Presentation Foundation (WPF), Windows Forms, WinUI 3 •Windows Communication Foundation (WCF, CoreWCF) Webservices mit IIS •ASP.NET/ASP.NET Core, ASP.NET Core Blazor, ASP.NET WebForms, .NET MAUI, ASP.NET MVC/ASP.NET Core MVC, ASP.NET Web API/ASP.NET Core Web API, ASP.NET Security, Authentication •Universal Windows Platform (UWP) •VB.NET •ADO.NET •Object-Relational-Mapping (ORM) mit Entity Framework / Entity Framework Core (2) JAVA -Technologien im Enterprise-Umfeld •Java Platform, Enterprise Edition •Quarkus (ab Version 3) •Java Persistence API (z.B. mit Hibernate 5) •Java Spring •JAX-RS •WildFly, JBoss (EAP), Apache Tomcat •iText, jasper reports, Apache POI oder Apache Lucene •GUI-Frameworks Standard Widget Toolkit (SWT 3) oder Remote Application Platform (RAP 2) (3) Low Code Technologien •ServiceNow •OutSystems (4) Cloud Technologien •Microsoft Azure •Amazon AWS •Oracle OCI (5) Web (Frontend)-Entwicklungen •Angular (ab Version 15) inkl. Angular Material, PrimeNG, PrimeFaces •HTML 5 (Hypertext Markup Language) •TypeScript, JavaScript (inkl. Frameworks), jQuery •CSS 3, Sass (Syntactically Awesome Stylesheets) •Node.js •Selenium, Cypress (6) App-Entwicklung •Entwicklung von nativen Apps für iOS Endgeräte •Entwicklung von nativen Apps für Android Endgeräte •Progressive Web Apps (Service Worker, App Manifest etc.) •Ionic Framework (ab Version 8) •Apache Cordova / Ionic Capacitor (7) Begleitende Technologien •Technologien im KI - Umfeld (künstliche Intelligenz) •Linux (SUSE, Red Hat oder andere Derivate) •Entwicklungs-, Konfigurationsmanagement-, Versionsmanagement- und Testunterstützende Werkzeuge wie oEclipse oIntelliJ IDEA / WebStorm oVisual Studio (2022) oVisual Studio Code oAzure DevOps Server oGitLab (Git, CI/CD) oMaven 3 oNx oJIRA oJenkins oNexus •Datenbanken (Oracle, SQL Server oder funktional ähnliche Produkte) oNoSQL - Datenbanken oOracle (ab 11g) PL/SQL oMicrosoft SQL-Server (2016-2022) SQL für MS SQL Server MS SQL Server Reporting Services (2016-2022) SSIS (MS SQL Server Integration Services) Always Encrypted / Always Encrypted with Secure Enclaves Row Level Security oPostgreSQL oMaria DB •Scripting oPHP oWindows-PowerShell oVB •REST Web Services •GraphQL •XML (Extensible Markup Language) •Dependency Injection z.B. mit Unity Container •Model-View-ViewModel (MVVM) - Architekturmodell •Keycloak (Open ID Connect, OAuth2, SAML2) •Elastic Stack •FIDO2: WebAuthn & CTAP •Container-Technologien z.B. oKubernetes oPodman oDocker •gRPC •Kryptographie-Verfahren •Einbindung von Standardkomponenten wie oMicrosoft Office oSharePoint oMicrosoft Exchange oActive Directory Für den Abruf von Personal aus diesem Rahmenvertrag sind folgende Qualifikationsprofile vorgesehen: Lead Developer Senior Developer Lead Developer Unter dem Qualifikationsprofil "Lead Developer" wird eine entwicklungsspezifische Projektleitung verstanden, die die Ergebnis- und Kostenziele eines Softwareentwicklungsprojektes durch ein sehr hohes Maß an persönlicher Kompetenz, technischer Erfahrung und Expertise sicherstellt. Der "Lead Developer" agiert als Bindeglied zwischen den Stakeholdern und dem Entwicklungsteam und vertritt das Projekt nach außen. Hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung. Senior Developer Ein Senior-Developer ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software maßgeblich und führend mitarbeitet. Er ist Experte für Technologien in der Anwendungsentwicklung. Die detaillierte Beschreibung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Los 1.

2 Jahre45.760.000 €
2
Anwendungsentwicklung mit .NET, Java und verwandten Technologien für die Hessische Steuerverwaltung

Die HZD unterstützt die hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungsanwendungen. Die HZD ist zugleich zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt entsprechende Vergabeverfahren durch. In der Vergangenheit ergaben sich zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - Entwicklungs- und Beratungsbedarfe in einzelnen Aufträgen zur Anwendungsentwicklung für unterschiedliche Themen und Fachgebiete. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD daher vorliegend den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Anwendungsentwicklung mit den Technologien.NET und Java im. Benötigt werden die Unterstützungsleistungen für Projekte und Verfahren in der gesamten Abteilung A - Verfahren der Steuerverwaltung der HZD, im Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) und der Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main (OFD). Durch die in dieser Leistungsbeschreibung aufgezählten Leistungen sollen alle Phasen eines Anwendungsentwicklungsprojektes abgedeckt werden können. Neben der Unterstützung in der Anwendungsentwicklung in den unten benannten Technologien wird von dem Auftragnehmer die qualifizierte Unterstützung in querschnittlichen technologieunabhängigen Leistungsfeldern eines Anwendungsentwicklungsprojektes von der Initialisierung bis zur Betriebseinführung erwartet. Projektsprache ist deutsch. Entsprechende Sprachkenntnisse (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen mindestens gemäß Stufe C1) werden in Wort und Schrift vorausgesetzt. Unter "Berufserfahrung" sind durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches. Folgende Technologien werden im Rahmen der Entwicklungstätigkeit verwendet: Spring, Maven/Gradle, Frontend: React, Typescript/Javascript (Node.js), Tests: JUnit5, Mockito, React Testing Library, REST API (Http+Json), Git, CI/CD, Containerisierung/-Orchestrierung (Docker, Kubernetes), Microservices / Webarchitektur, Apache Kafka, Logging (z.B. ElasticSearch), Monitoring (z.B. Grafana / Prometheus), API Security via JWT Authentifizierung, KeyCloak bzw. Spring Security, Nexus und JFrog. Entwicklungsleiter / fachlicher Koordinator Der Entwicklungsleiter/ fachliche Koordinator verantwortet die Erstellung eines Anwendungssystems auf Grundlage der Anforderungen des Kunden und in Abstimmung mit allen Interessengruppen. Er ist der direkte Ansprechpartner der Anwendungsentwicklung für die Projektleitung HZD (bei Projekten) bzw. der Gesamtbetriebsleitung (bei Softwarepflege für Verfahren). Der Entwicklungsleiter leitet das Entwicklerteam. Die Aufgaben der Entwicklungsleitung entsprechen in administrativen und steuernden Teilen denen einer Projektleitung, hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung. Softwareentwickler Ein Softwareentwickler ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software maßgeblich mitarbeitet. Er ist Experte für die im Kompetenzprofil genannten Technologien in der Anwendungsentwicklung. Softwareberater Ein Softwareberater unterstützt fachlich und methodisch das Projektmanagement. Er stärkt die Projektleitung und das Projektteam. Er koordiniert die Kundenanforderungen und erarbeitet eigenverantwortlich nachhaltige Konzepte für komplexe IT-Infrastrukturen und -Anwendungen und deren Schnittstellen zu anderen Systemen. Er berät zu IT-Sicherheitsfragen und entwirft hierfür Lösungen unter Beachtung der Vorgaben des BSI.

2 Jahre31.680.000 €
3
IT-Analyse- und Entwicklungsleistungen für IT-Projekte des Schulportals Hessen

Die HZD ist zugleich Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen durch. Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Das Schulportal Hessen als größte IT-Anwendung des Landes Hessen ist darauf angewiesen, dass erforderliche Entwicklungsleistungen durchgehend zur Verfügung stehen, damit sowohl Weiterentwicklungen als auch der Betrieb selbst sicher gewährleistet werden können. Um die Kapazitäten für das Schulportal Hessen auszuweiten und Zugriff auf zusätzliches Know-how zu erhalten, werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, um entsprechende Dienstleistungen zu erhalten. IT Analyse- und Entwicklungsleistungen Softwarepflege- und Weiterentwicklungsleistungen •Analyse fachlicher und technischer Anforderungen •Entwurf technischer Lösungskonzepte und Architekturen •Pflege, Wartung und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen des Schulportal Hessen •Umsetzung von funktionalen Erweiterungen und Anpassungen •Fehleranalyse, Fehlerbehebung und technische Optimierungen •Durchführung von Refactorings zur Sicherstellung der Wartbarkeit und Zukunftsfähigkeit •Umsetzung sicherheitsrelevanter Anpassungen (z. B. Security Patches) •Unterstützung bei Release-Vorbereitungen und -Durchführungen •Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung technischer Dokumentationen •Unterstützung bei Konzeption, Pflege und Wartung technischer Infrastruktur •Die Softwarepflege umfasst ausdrücklich auch die Sicherstellung der Barrierefreiheit gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen und normativen Vorgaben (u. a. DIN EN 301 549) sowie die Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen. •Pflege, Wartung und Optimierung bestehender Datenbanksysteme Software- und Systemarchitekturleistungen •Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Gesamtarchitektur des Schulportal Hessen •Konzeption, Bewertung und Weiterentwicklung von Anwendungs- und Systemarchitekturen •Unterstützung bei der Modularisierung bestehender Anwendungen •Konzeption und Weiterentwicklung serviceorientierter bzw. modularer Architekturen •Unterstützung bei der Integration neuer Komponenten in die bestehende Systemlandschaft •Sicherstellung der Skalierbarkeit, Wartbarkeit und Betriebssicherheit •Zusammenarbeit mit den IT-Architektinnen und IT-Architekten der HZD •Erbringung von Leistungen zur Integration und Anbindung interner und externer Systeme, insbesondere: oKonzeption, Implementierung und Pflege von Schnittstellen oIntegration bestehender und neuer Fachverfahren in das Schulportal Hessen oKonzeption der Abindung und Integration externer Dienste und Systeme unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Datenschutzanforderungen sowie systemspezifischer Parameter •Sicherstellung konsistenter Authentifizierungs- und Autorisierungsprozesse •Analyse und Optimierung von Datenbankstrukturen und Abfragen •Unterstützung bei Datenmigrationen und -anpassungen •Sicherstellung von Datenintegrität, Performance und Verfügbarkeit •Unterstützung bei Backup-, Recovery- und Archivierungskonzepten

2 Jahre12.600.000 €
4
Projektmanagement- und Designleistungen für IT-Projekte des Schulportals Hessen

Die HZD ist zugleich Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen durch. Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Das Schulportal Hessen als größte IT-Anwendung des Landes Hessen ist darauf angewiesen, dass erforderliche Entwicklungsleistungen durchgehend zur Verfügung stehen, damit sowohl Weiterentwicklungen als auch der Betrieb selbst sicher gewährleistet werden können. Um die Kapazitäten für das Schulportal Hessen auszuweiten und Zugriff auf zusätzliches Know-how zu erhalten, werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, um entsprechende Dienstleistungen zu erhalten. Projektmanagement- und Designleistungen Projektmanagementleistungen •Anwendung agiler Projektmanagementmethoden •Nutzung von OpenProject zur Projektsteuerung und Dokumentation •Transparente Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber •Unterstützung bei der Planung, Steuerung und Durchführung von Projekten, insbesondere durch: oErstellung von Plänen, Berichten, Projektmeldungen und Entscheidungsvorlagen oDokumentation von Ergebnissen oPlanung, Steuerung und Überwachung von Zeit, Kosten, Qualität und Ressourcen oAnwendung agiler Projektmanagementmethoden oNutzung digitaler Projektmanagement-Tools (hier: OpenProject) oModeration von Abstimmungs- und Planungsterminen otransparente Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber •Zusammenarbeit im Projektmanagement-Team •Einsatz als Projektmanager oder zur Unterstützung der Projektmanagementleistungen (bspw. PMO) Designleistungen •Erstellung von Icons, Grafiken und UI-Komponenten samt Umsetzung und Kombination in bestehende Schriftarten •Gestaltung und Weiterentwicklung von Benutzeroberflächen für Webanwendungen und Softwareprodukte •Unterstützung bei der Konzeption nutzerfreundlicher Bedienkonzepte (UX-Design) •Unterstützung bei Gestaltung und Weiterentwicklung von Print-Produkten wie Flyern, Broschüren, Kurzanleitungen u.a. •Weiterentwicklung von Präsentationsdesigns und -vorlagen •Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Usability-Standards •Mitarbeit bei der Erstellung/Überarbeitung des Styleguides des Schulportal Hessen

2 Jahre1.400.000 €
5
Anwendungsentwicklung mit .NET, Java und verwandten Technologien für die Hessische Justiz

Die HZD unterstützt die hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungsanwendungen. Die HZD ist zugleich Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt entsprechende Vergabeverfahren durch. In der Vergangenheit ergaben sich zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - Entwicklungsbedarfe in einzelnen Aufträgen zur Anwendungsentwicklung für unterschiedliche Themen und Fachgebiete. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD daher im vorliegenden Los 5 den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anwendungsentwicklung (.NET und Java) an. Für die Leistungen zur Ausführung der Anwendungsentwicklung wird abteilungs- und fachübergreifendes Know-how für die Verfahren der Justiz (Abteilung J) benötigt. Durch die in dieser Leistungsbeschreibung aufgezählten Leistungen sollen alle Phasen eines Anwendungsentwicklungsprojektes abgedeckt werden können. Neben der Unterstützung in der Anwendungsentwicklung in den unten benannten Technologien wird von dem Auftragnehmer die qualifizierte Unterstützung in querschnittlichen technologieunabhängigen Leistungsfeldern eines Anwendungsentwicklungsprojektes von der Initialisierung bis zur Betriebseinführung erwartet. Die Leistungen sind grundsätzlich als Dienstleistung mit eigenständigen Ausarbeitungen bzw. Umsetzungen zu erbringen. Im Einzelfall sind Leistungen als Werkleistung zu erbringen. Die entsprechenden Einzelheiten werden dann im jeweiligen Einzelabruf von Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt. Der Auftraggeber geht im Rahmen einer unverbindlichen Schätzung von einem Verhältnis von 80% Dienstleistung zu 20 % Werkleistung aus. Projektsprache ist deutsch. Entsprechende Sprachkenntnisse (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen mindestens gemäß Stufe C1) werden in Wort und Schrift vorausgesetzt. Software-Architekt Ein Software-Architekt hat als Aufgabe die Erarbeitung von tragfähigen, modernen und nachhaltigen Softwarearchitekturen. Für die Entwicklung von neuen und bereits entwickelten Anwendungen, ist die Abstimmung der funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen mit dem Kunden, ein wichtiger Teil seiner Aufgaben. Des Weiteren ist er zuständig für Erstellung von Architekturkonzepten, Entwicklungsrichtlinien und deren Abstimmung mit dem Entwicklungsteam und Kunden. Er ist verantwortlich für die Optimierung und Problemlösung von bereits existierenden Systemen und der Bewertung bestehender Softwarearchitekturen. Er koordiniert die Kundenanforderungen und erarbeitet eigenverantwortlich nachhaltige Konzepte für komplexe IT-Infrastrukturen und Anwendungen und deren Schnittstellen zu anderen Systemen. Entwicklungsleiter / fachlicher Koordinator Der Entwicklungsleiter/fachliche Koordinator verantwortet die Erstellung eines An-wendungssystems auf Grundlage der Anforderungen des Kunden und in Abstim-mung mit allen Interessengruppen. Er ist für die Anwendungsentwicklung direkter Ansprechpartner der Projektleitung HZD (bei Projekten) bzw. der Gesamtbetriebslei-tung (bei Softwarepflege für Verfahren). Der Entwicklungsleiter leitet das Entwick-lerteam. Die Aufgaben der Entwicklungsleitung entsprechen in administrativen und steu-ernden Teilen denen einer Projektleitung, hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung. Lead-Entwickler Unter dem Qualifikationsprofil "Lead Entwickler" wird eine entwicklungsspezifische Leitung für komplexe Anforderungen verstanden, die die Ergebnis- und Kostenziele eines Softwareentwicklungsprojektes durch ein sehr hohes Maß an persönlicher Kompetenz, technischer Erfahrung und Expertise sicherstellt. Der "Lead Entwickler" agiert als Bindeglied zwischen den Stakeholdern und dem Entwicklungsteam, koordiniert die Entwickler eines Vorhabens im Verständnis eines Teamleiters. Hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung. Senior-Entwickler Ein Senior-Entwickler ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software maßgeblich und führend mitarbeitet. Er ist Experte für Technologien in der Anwendungsentwicklung.

2 Jahre24.200.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog + Aufgabenstellung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
14.07.2026
Vertragsende
13.07.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
54.912.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 54.912.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Im vorliegenden Los 1 si … ganz lesenDie Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 54.912.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Im vorliegenden Los 1 sind entsprechend den Angaben in Ziffer 5.1.6 Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals im Kriterienkatalog Los 1, bei Angebotsabgabe zu nennen.

Lose 2, 3, 4, 5

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
14.07.2026
Vertragsende
13.07.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
34.848.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 34.848.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Im vorliegenden Los 2 si … ganz lesenDie Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 34.848.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Im vorliegenden Los 2 sind entgegen den Angaben in Ziffer 5.1.6 keine Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals bei Angebotsabgabe zu nennen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1SINC GmbH, Wiesbaden7
2Sopra Steria SE, Hamburg21
3]init[ AG, Berlin11
4Titanom Solutions GmbH, Germering24
5Proventa GmbH, Wiesbaden8

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Anwendungsentwicklungsleistungen mit .NET, Java und verwandten Technologien

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.06.2026
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.06.2026
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 384a48c8-a4be-43a1-9255-fb4c3969942d.