Neuentwicklung Grundwasserdatenbank Hessen
Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2025-0062veröffentlicht 14.08.2025erstmals 14.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 336 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 21.10.2025 – 20.10.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 336 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre21.10.2025 – 20.10.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Q1: Mitarbeiterprofile10 %
- Q2: Nachhaltiger Umgang mit Open-Source-Komponenten10 %
- Q3: Kriterienkatalog40 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 15 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 14 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 20.10.2027
- Bindefrist endetvor 11 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Neuentwicklung der Grundwasserdatenbank Hessen
Beschreibung des Loses
Die Entwicklung der aktuellen Fachanwendung "Grundwasserdatenbank Hessen (GruWaH)" samt Benutzeroberflächen begann in den 1990er Jahren. Die Verwaltung dieser Fachanwendung liegt beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 100, Absatz 1 ist die Überwachung der Gewässer (u. A. des Grundwassers) eine Aufgabe der Gewässeraufsicht. Im Hessischen Wassergesetz (HWG) sind die Gewässeraufsicht und die Zuständigkeiten geregelt. Nach § 67 Absatz 1 Satz 2 (HWG) ist das HLNUG verpflichtet, die für den Gewässerschutz erforderlichen quantitativen und qualitativen Daten zu erfassen, zu bewerten und fallweise zu veröffentlichen. Das HLNUG betreibt die GruWaH zur Speicherung, Verwaltung und Auswertung von hessenweit erhobenen Daten im Bereich Grundwassermenge und Grundwasserbeschaffenheit. Der fortlaufend steigende Bedarf für die Datenvorhaltung durch Novellierungen von Gesetzen, Regeln und Vorschriften führte seit der Inbetrieb-nahme 1997 zu sukzessiven Anpassungen.
Die GruWaH in ihrer aktuellen Form besteht aus einer Oracle Datenbankstruktur (GruWaH-DB) und einer Benutzeranwendung (GruWaH-Anwendung, kurz GruWaH) zum Speichern und Verwalten von Bauwerksstammdaten im Bereich Grund-wasser, zur Erfassung hydrogeologischer und hydrochemischer Daten des Grundwassers und Erstellung von Messkampagnen für die Grundwasser-Probenahme. Es gibt ca. 25 Anwender. Die bestehende GruWaH-Anwendung erreicht zunehmend technische Grenzen. Dies schränkt die Funktionalität für zukünftig anste-hende Aufgaben (z. B. durch die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung) zunehmend ein. Daher muss die GruWaH-Anwendung bis Ende 2027 durch eine neue, zeitgemäße Anwendung ersetzt werden. Für die Neuentwicklung erfolgt eine Unterscheidung zwischen essentiellen und weiteren gewünschten neuen Funktionen, die wie folgt zusammengefasst werden können.
Essentielle Funktionen: Die neue Anwendung zur hessischen Grundwasserdatenbank muss: •die Funktionalität der zurzeit verwendeten Anwendung, mit der gesetzlich vorgeschriebenen Datenvorhaltung, in vergleichbarer Form umfassen, •die Funktionalität zur Plausibilitätskontrolle der zurzeit verwendeten Anwendung in vergleichbarer Form übernehmen bzw. ertüchtigen und um zwingend erforderliche neue Funktionalitäten ergänzen, •neue Funktionalitäten zur Analyseprogrammverwaltung (Messkampagnenplanung) umfassen.
Weitere neue Funktionen: Die neue Anwendung zur hessischen Grundwasserdatenbank soll: •dem zukünftigen, bereits antizipierten Bedarf entsprechend, aktualisierte und neue Funktionalitäten und Oberflächen aufweisen (z. B. Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGZ), Düngeverordnung (DüV), Trendberechnungen), •die Möglichkeit haben, Funktionalitäten flexibel zu erweitern, damit auf sich verändernde Anforderungen, z. B. in Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, möglichst dynamisch und eigenständig reagiert werden kann (Baukastenprinzip).
Für diese Ausschreibung stehen aus dem Budget der Wasserrahmenrichtlinie Mittel in einer Höhe von 400.000 € zur Verfügung.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Q1: MitarbeiterprofileMitarbeiterprofile
- Qualität
- Q2: Nachhaltiger Umgang mit Open-Source-KomponentenNachhaltiger Umgang mit Open-Source-Komponenten
- Qualität
- Q3: KriterienkatalogKriterienkatalog
- Preis
- Gesamtangebotssumme
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der Eignung sind die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an Erfahrungen, Tätigkeiten und Themengebieten durch mindestens eine einzelne Referenz oder durch die summierte Darstellung mehrerer Referenzprojekte zu bele-gen. Die beschriebenen Leistungen (Referenzen) müssen dabei jeweils i … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Eignung sind die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an Erfahrungen, Tätigkeiten und Themengebieten durch mindestens eine einzelne Referenz oder durch die summierte Darstellung mehrerer Referenzprojekte zu bele-gen. Die beschriebenen Leistungen (Referenzen) müssen dabei jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: "Ablauf der Angebotsfrist") erbracht worden sein: Art: • Verwendung von Oracle mit SQL. • (Weiter-)Entwicklung von Datenbanksystemen zur datenschutzkonformen Vorhaltung von Umweltdaten. • Erstellung von Oberflächen für komplexe Datenbankabfragen inklusive Exportfunktion. • Migration von Umweltdaten(banken). • Konfiguration von webbasierten Anwendungen. Sofern mehrere Referenzen eingereicht werden, ist kenntlich zu machen, welche Referenz welcher Anforderung an die "Art" zugeordnet werden soll. Eine Mehrfachzuordnung zu verschiedenen Kriterien ist zulässig, sofern die inhaltliche Eignung entsprechend belegt wird. Wird jedoch eine Anforderung an die Art (Erfahrungen, Tätigkeiten und Themengebiete) in Summe aller Referenzen nicht mindestens einmal nachgewiesen (Mindestanforderung), so gilt die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters als nicht nachgewiesen. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 21.10.2025
- Vertragsende
- 20.10.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 16.09.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessi … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzt (HVTG) vom 12.07.2021, /(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf die Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Angabe zur Bewertungsmethode: Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,4 + Qualitätspunkte Q1 × 0,1 + Qualitätspunkte Q2 × 0,1 + Qualitätspunkte Q3 × 0,4 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote a … ganz lesenkürzer
Angabe zur Bewertungsmethode: Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,4 + Qualitätspunkte Q1 × 0,1 + Qualitätspunkte Q2 × 0,1 + Qualitätspunkte Q3 × 0,4 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Preis Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den zu vergebenden Auftrag (Entwicklung und Bereitstellung der vollfunktionsfähigen Anwendung inkl. Wartung) für die gesamte Vertragslaufzeit ein maximaler Finanzrahmen von 400.000 Euro (brutto) zur Verfügung steht, der nicht überschritten werden darf. Angebote, die die zuvor genannten Kostenobergrenze überschreiten, werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. In der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" gilt die von dem Bieter im Preisblatt eingetragene Gesamtangebotssumme - sofern diese die Kostenobergrenze nicht überschreitet. Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (470 Punkte), die Angebo-te mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebots-preises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Die Nachkommastellen werden auf zwei Nachkommastellen ab- bzw. aufgerundet. Mitarbeiterprofile Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" erfolgt anhand der vom Bieter einge-reichten Mitarbeiterprofile. Diese werden im Hinblick auf die Fachexpertise und Qualifikation des einzusetzenden Teams und die somit zu erwartende qualitativ erfolgreiche Durchführung der Leistung bewertet. Der Bieter kann bis zu 470 Punkte erhalten, sofern das dem Nachweis der geforderten Qualifikation und Erfahrung zugrunde liegende Referenzprojekt des einzusetzenden Mitarbeiters innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurde. Nachhaltiger Umgang mit Open-Source Komponenten Ein nachhaltiger Umgang mit Open-Source Komponenten erhält eine besondere Berücksichtigung: Für die Veröffentlichung von mindestens einem Open-Source Projekt in den letzten 3 Jahren kann der Bieter 470 Punkte erhalten. Jeder Bieter hat sämtliche geforderten Angaben im Kriterienkatalog einzutragen (nur gelb markierte Felder). Änderungen sind unzulässig und führen zum Aus-schluss aus dem Vergabeverfahren. In dem Tabellenblatt "Ausschlusskriterien" des Kriterienkatalogs werden die Ausschlusskriterien gemäß der Leistungsbeschreibung abgefragt. Die Bieter haben die Fragen per Dropdown mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Ein "Nein" führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. Bei einer Beantwortung mit "Ja" erfolgt keine Bepunktung. In dem Tabellenblatt "Anforderungen" werden die Mindestanforderungen der Leis-tungsbeschreibung abgefragt, die je nach Erfüllungsgrad bewertet werden. Erfüllt das angebotene Produkt bereits die Anforderung, so werden 10 Punkte vergeben. Bedarf es einer Anpassung des angebotenen Produktes werden 5 Punkte verge-ben. Kann die Anforderung nicht umgesetzt werden ("Nein") wird die Mindestanfor-derung nicht erfüllt. Ein "Nein" führt zum zwingenden Ausschluss des Angebo-tes aus dem Vergabeverfahren. Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Spalte "E". Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus Zelle E59. Bei den Kriterien der Positionen A und B handelt es sich um reine Abfragen. Die Antworten fließen nicht in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Insgesamt kann der Bieter eine maximale Punktzahl in Höhe von 470 Punkten erreichen.- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus; insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbs-register angefordert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus Healthcare GmbH10 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- Hays AG3 Zuschläge
- Sopra Steria SE3 Zuschläge
- msg for banking AG3 Zuschläge
- AUREX GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 16.09.2025
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 16.09.2025 auf 23.09.2025 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 16.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Begleitende Beratungs-, Architektur-, Governance-, Security-, Audit- und Providersteuerungsleistungen für die KI-Compute-, Entwicklungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum FrankfurtFrist 20.11.2026
- 10017688 - National Information Sharing and Analysis FrameworkDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHFrist 04.12.2026
- Software zur Erstellung und Versand von elektronischen Rechnungen aus SAPUniversitätsklinikum FrankfurtFrist 12.11.2026
- Virtual-Reality-Trainingssystems zur interprofessionellen SchockraumversorgungUniversitätsklinikum FrankfurtFrist 17.11.2026
- Begleitende Beratungs-, Architektur-, Governance-, Security-, Audit- und Providersteuerungsleistungen für die KI-Compute-, Entwicklungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum FrankfurtFrist 20.11.2026
- Virtual-Reality-Trainingssystems zur klinischen TriageUniversitätsklinikum FrankfurtFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4404e260-d16d-4fe6-8ae7-310c50fda132.