Beschaffung von Standortanbindungen für das Hessische Schulverwaltungsnetz (HSVN)
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2026-0058veröffentlicht 20.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,64 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.04.2027 – 31.03.2028
- Hauptleistung
- Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
- CPV 32000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,64 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,64 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.04.2027 – 31.03.2028, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 19 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 16 Tagenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 16 Tagen
- Bindefrist endetin 4 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 5 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der hessenweiten Anbindung von Standorten der hessischen Bildungs- und Schulverwaltung an das HZD-Rechenzentrum mit definierten Bandbreiten und definierter Qualität über eine vom Internet unabhängige Provider xDSL-Lösung sowie entsprechender Dienstleistungen in diesem Umfeld.
In Hessen gibt es ca. 2.000 Schulen. Aktuell sind etwa 80% dieser Schulen in öffentlicher Trägerschaft durch einen der 35 öffentlich-rechtlichen Schulträger. Die verbleibenden 20% der Schulen sind in freier Trägerschaft (Ersatzschulen und Ergänzungsschulen). Jede Verwaltung dieser Schulen verfügt über mindestens einen Arbeitsplatzrechner, der an das Hessische Schulverwaltungsnetz (HSVN) angebunden ist und ausschließlich zu Verwaltungszwecken verwendet wird. Die Verwaltungen größerer Schulen haben mehrere Arbeitsplatzgeräte im Einsatz.
Zusätzlich zu diesen schulischen Verwaltungsnetzen gibt es in vielen Schulstandorten so genannte pädagogische Netzwerke. Das pädagogische Netz oder ggf. auch andere Netze der jeweiligen Schule sind vom Verwaltungsnetz getrennt und nicht Bestandteil dieser Beschaffung.
Die Leistungen der gemanagten Anschlüsse des HSVN werden derzeit von der Deutschen Telekom Business Solutions GmbH (DTBS) erbracht.
Die Vertragslaufzeit soll bis zu 4 Jahre (1+1+1+1) für die vorgenannten Leistungen betragen. Zu Vertragsbeginn soll mit der Migration des vorhandenen Bestandes der Verbindungen vom jetzigen Betreiber zum Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, begonnen werden. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt.
Das Auftragsvolumen ist mit dem zum 01.10.2026 beschriebenen Bestand bei Vertragsbeginn umrissen. Der Bestand ist, bedingt durch den Bedarf des HSVN ständigen Veränderungen unterworfen. An den Standorten wird ein dynamisches, performantes und im Einzelfall ausbaufähiges Netz für den Datenaustausch benötigt. Der AN muss in der Lage sein, im Rahmen der beschriebenen Randbedingungen den Veränderungsbedarf fristgerecht und zu den angebotenen Bedingungen bereitzustellen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit.
Netzstruktur Hessisches Schulverwaltungsnetz Die Anbindung der Verwaltungsarbeitsplätze der Schulen an die zentralen RZ-Infrastrukturen in Wiesbaden wird als geschlossene Benutzergruppe, ohne Übergang in das Internet, realisiert. Die Zuführung der Schulen teilt sich auf zwei Arten auf. Zum einen handelt es sich um die hier zu beschaffenden Einzelanbindungen der Schulen über eine gemanagte Providerplattformlösung mit ADSL-Anschlüssen inklusive gemanagter Router und redundant ausgelegtem Gateway, zum anderen um die Heranführung ganzer Schulträgernetze an die Serverstrukturen im RZ der HZD über das HessenNetz. Die erste Anbindungsart über Einzelanbindungen der Standorte ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung, die zweite Anbindungsart über ganze Schulträgernetze ist entsprechend nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Migrationsbestand Der AG hat die Anforderung, dass jede hessische Schule im Schulverwaltungsnetz über einen leitungsgebundenen Breitbandanschluss angebunden werden kann. Das betrifft den Migrationsbestand, aber auch Nachbestellungen. Für alle Anschlüsse des HSVN wird dabei das Zielprodukt ADSL 16 MBit/s erwartet, sofern technisch realisierbar. Sollte die Zielbandbreite von 16 Mbit/s nicht erreichbar sein, muss der AN die nächsthöhere mögliche Bandbreite zur Verfügung stellen. Die Mindestdatenrate gem. Kapitel 3.3 der LB ist jedoch in jedem Fall einzuhalten. Für einzelne Standorte, an denen ADSL-Anbindungen mit der Mindestdatenrate aus technischen Gründen nicht realisierbar sind, muss der AN alternativ technisch vergleichbare leitungsgebundene Lösungen (Substiute) realisieren. Die tatsächlich vom AN umsetzbaren Anschlussarten sind in der Standortliste (Anlage 1 der Leistungsbeschreibung) zu benennen. Die Ausprägung von Mobilfunkanschlüssen (LTE und/oder 5G) dient ausschließlich der Notfallversorgung von Standorten, bspw. bei zeitlich begrenzten Neubau- oder Umbaumaßnahmen der Gebäudezuführung oder in seltenen Fällen, wenn keine leitungsgebundene Gebäudeversorgung mit der geforderten Mindestdatenrate umsetzbar ist. Die maximale Anzahl dieser Notfallversorgungen ist auf die Maximalmenge von 10 zu begrenzen.
Erwartete Ausbauänderungen Der AN muss davon ausgehen, dass sich der Ausbaustand des HSVN fortlaufend ändern wird. Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände, können sich Änderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben. Um flexibel auf Änderungen reagieren zu können, ist eine sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr verlängernde Laufzeit von maximal 4 Jahren (1+1+1+1) festgelegt. Sofern der AN im Rahmen des fortschreitenden Glasfaserausbaus in Hessen Teilabschaltungen kupferbasierter Netzteile und somit der DSL-Technologie plant, ist dies unter 4.1 (8) mitzuteilen und bei Bedarf für den Bestand zu Vertragsbeginn in der Standortliste zu berücksichtigen.
Benötigte Produkttypen: - Anschlüsse Hessisches Schulverwaltungsnetz - Sonstige Dienstleistungen
Anschlüsse des Hessischen Schulverwaltungsnetzes Es sollen Verbindungen in der Ausprägung ADSL sowie weitere Anbindungsarten (VDSL und Ethernet) angeboten werden. Die Art der Anbindung hängt von dem jeweiligen Standort und dessen Anforderungen ab. - ADSL-Anbindungen - Weitere Anbindungsarten Für einzelne Standorte mit z.B. einer sehr hohen Anzahl an Verwaltungsrechnern, an denen die verfügbare ADSL-Zielbandbreite oder auch die mit einer Festverbindungsalternative von mind. 3 Mbit/s realisierte Bandbreite nicht ausreicht, sollen folgende weitere Produkte auf DSL- und Festverbindungsbasis angeboten werden: VDSL 100 Mbit/s und Ethernet 10 Mbit/s Weitere Details sind der Leistungsbeschreicbung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungKriterienkatalog
- Preis
- Preisblatt
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderungen: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfris … ganz lesenkürzer
Mindestanforderungen: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Bereitstellung von internetunabhängigen Standortanschlüssen zur Anbindung von Kundenstandorten auf Basis von xDSL (ADSL, VDSL) mit zentraler Kopplung in das Rechenzentrum des Auftraggebers. Umfang: Gefordert werden detaillierte Angaben zum Umfang der Projekte (Anzahl der Anbindungen mit Bezug auf die abgefragten Leistungen, Auftragsvolumen, Dauer). Mindestens 500 Standortanschlüsse als Gesamtsumme pro Referenz. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.640.368 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.11.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeb … ganz lesenkürzer
Leistung: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbingen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.640.368,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Hinweis
Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die na … ganz lesenkürzer
Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbingen. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert wird. Wirtschaftlichkeitsprüfung Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet. Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Der Preis (P) ist der jeweilige Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages auf Basis der Preisangaben des Bieters in dem Preisblatt seines Angebotes.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a481a35f-667a-4261-a61d-327bc7124157.