Mediaagenturleistungen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Eisenberg, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen AOK25010-992veröffentlicht 01.07.2025erstmals 01.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 20,17 Mio. €
- Laufzeit
- 51 Monate
- 01.04.2026 – 30.06.2030
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Donnersbergkreis.
- Open-House-Verfahren - Ambulante VenentherapieAOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse · EisenbergFrist 30.11.2027
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 20,17 Mio. €
- Laufzeit
- 51 Monate01.04.2026 – 30.06.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Eisenberg67304, Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 16 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 16 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 15 Monatenan AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 30.06.2030
- Heute
Beschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt einen Rahmenvertrag über die Betreuung, die Durchführung und Aussteuerung aller Media-Aktivitäten innerhalb der Zielgebiete Rheinland-Pfalz und Saarland aus.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Einkauf, Steuerung und Optimierung sämtlicher bezahlter Kommunikations- und Werbemaßnahmen (Online und Offline). Zu besetzende Kompetenzfelder und Aufgabenbereiche der Agentur sind insbesondere: - Mediaanalyse und Mediaforschung - Mediaberatung - Mediastrategie - Mediaplanung - Einkauf, Handling und Abwicklung von Mediaschaltungen - Medienarbeit und Influencer-Management - Reporting & KPI Messung - Tracking - Informationsbeschaffung - Optimierungen Der Auftrag gilt u.a. für die folgenden Mediengattungen: - Online o Display Advertising o Mobile Advertising o Video Advertising inkl. ATV o SEA inkl. Keywords und Texten o SEO & Sprachsuche o E-Mail-Marketing o Programmatic Advertising (s.u. 1.3) o Influencer-Marketing o Social Media/Social Media Performance (Facebook, Instagram, tiktok, Youtube, Pinterest, aber auch XING und LinkedIn) o Sprachassistenten o Digital Out of Home - Klassik o Radio o Fachzeitschriften o Zeitschriften o Zeitungen o Out of Home - Ambient-Medien Sonstige Medien/Werbeformen: - Native Advertising - Content Marketing (z.B. Spezialplattformen, Portale, etc.) - BTL (z.B. Öffentliche Veranstaltungen, wie auch Guerilla Marketing-Aktionen) - Advertorial - Content Special - Content Integrationen - ePaper - Virtual Reality - Augmented Reality - Mixed Reality - Google Web Stories
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) das Kernteam namentlich zu benennen, welche zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll. Das Kernteam ist unter Vorlage von Lebensläufen und Referenzen über vergleichbare Projekte vorzustellen. Die Auftraggeberin wird anha … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) das Kernteam namentlich zu benennen, welche zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll. Das Kernteam ist unter Vorlage von Lebensläufen und Referenzen über vergleichbare Projekte vorzustellen. Die Auftraggeberin wird anhand dessen bewerten, inwiefern der Bewerber eine qualitativ hochwertige Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben erwarten lässt.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für die Darstellung der Referenzprojekte können insgesamt 180 Punkte erreicht werden. Für jedes eingereichte Referenzprojekt können 60 Punkte erreicht werden. Jedes eingereichte Referenzprojekt wird vergleichend dahingehend bewertet, wie stark der Bezug des Referenzprojektes zum ausgeschriebenen Lei … ganz lesenkürzer
Für die Darstellung der Referenzprojekte können insgesamt 180 Punkte erreicht werden. Für jedes eingereichte Referenzprojekt können 60 Punkte erreicht werden. Jedes eingereichte Referenzprojekt wird vergleichend dahingehend bewertet, wie stark der Bezug des Referenzprojektes zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ist. Bei mehr als 3 eingereichten Referenzprojekten werden nur die bestbewerteten 3 Referenz-projekte gewertet.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Für die Darstellung des Kernteams (Teambewertung) können max. 100 Punkte erreicht werden. Es ist ein Kernteam zu benennen, welches über alle notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse bezüglich des Auftraggebers, seiner Produkte, seiner Anforderungen, des Marktumfeldes und der Kommunikationsstrategie ve … ganz lesenkürzer
Für die Darstellung des Kernteams (Teambewertung) können max. 100 Punkte erreicht werden. Es ist ein Kernteam zu benennen, welches über alle notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse bezüglich des Auftraggebers, seiner Produkte, seiner Anforderungen, des Marktumfeldes und der Kommunikationsstrategie verfügt, und welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin gewechselt werden darf. Für folgende Positionen sind dabei namentlich die jeweiligen festen Ansprechpart-ner zu benennen. Dabei sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Profile maßgebend, sondern die darin beschriebenen Kompetenzen. In einzelnen Fällen - wo sinnvoll und möglich - kann auch eine Abdeckung von Kompetenzen in Perso-nalunion erfolgen. - Group Account Director/Head of Media - übergeordneter Hauptansprechpart-ner - Head of Media Buying - Head of Planning/Head of Performance - Director Programmatic - Senior SEO/Paid Search Consultant - Project Director/Campaign Manager - Projektleiter und Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft Mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen/darzustellen, dass das Kernteam die Kompetenzen und Aufgabenbereiche der Leistungsbeschreibung abdeckt. Mit der Darstellung des Kernteams ist darzulegen, dass es sich überwiegend um festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft handelt. Dar-über hinaus können einzelne Mitglieder des Kernteams langjährige und in der erfolg-reichen Zusammenarbeit auf gemeinsamen Projekten erprobte fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Dies gilt nicht für die Hauptansprechpartner; diese müssen festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Anhand von Lebensläufen ist die berufliche Befähigung der Mitglieder des Kern-teams darzustellen. Die Lebensläufe sollen so verfasst sein, dass aus Ihnen nach-vollziehbar hervorgeht: - berufliche Qualifikation (inkl. Kopien der Zeugnisse, aus denen die berufliche Qualifikation hervorgeht) - Ausbildung und/oder - Studium und/oder - Volontariat und/oder - Trainee und/oder - vergleichbare Aus- oder Weiterbildung - Berufs- und Projekterfahrung (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber und Aufgaben), vorzugsweise in - der gesetzlichen Krankenversicherung und/oder - im Gesundheitswesen und/oder - in der privaten Versicherungswirtschaft - Mitarbeit an den vorgestellten Referenzen - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrun-gen) Die Darstellung des Kernteams sollte drei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Mitarbeiter nicht übersteigen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Sprachniveau: Die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter müssen das folgende Sprachniveau erfüllen: - Deutsch als Muttersprache oder - Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen"
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Der Bieter besitzt ein Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: 3.000.000,00 EUR Sachschäden 3.000.000,00 EUR Datenschutz 3.000.000,00 EUR
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Maßgebend für die 3 Jahre ist der Monat der Veröffentlichung der Ausschreibung. Die Re-ferenzen dürfen also nicht älter sein als Juni 2022, wa … ganz lesenkürzer
Es sind mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Maßgebend für die 3 Jahre ist der Monat der Veröffentlichung der Ausschreibung. Die Re-ferenzen dürfen also nicht älter sein als Juni 2022, was genau 3 Jahren entspricht. Mit den Referenzprojekten ist zwingend nachzuweisen, dass an ihnen mindestens zwei der unter dem Punkt "Kernteam" genannten Personen in maßgeblicher Funktion mitgearbeitet haben. Ein Referenzprojekt ist grundsätzlich nur wertungsfähig, wenn es die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllt: - Ausführliche und nachvollziehbare Referenzprojekt-Darstellung mit folgenden Bestand-teilen: - Hintergrund/Problem/Herausforderung - Aufgabe/Zielsetzung - Strategische und prozessuale Herangehensweise - Umsetzung - Netto-Einkaufsumsatz - Abdeckung der geforderten Kompetenz- und Aufgabenbereiche (vgl. Ziffer 4.2 der Leis-tungsbeschreibung) - Angabe des Auftraggebers mit Adresse - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) - Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor Juni 2023)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 30.06.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit kann bis zu zwei mal durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Vertragslaufzeit von sechs Jahren wird nicht überschritten. Die Vertragslaufzeit endet automatisch, wenn die Verlängerungsoption nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich durch die Auftraggeberin ausgeübt worden ist.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur a … ganz lesenkürzer
Leistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 7a bzw. 7b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 13 der Vergabeunterlagen).- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 55113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5342 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über d … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5342 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
rps.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 01.08.2025
- BekanntmachungFrist 01.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed2105c6-2a17-45b6-a0f3-eddb2a7cda4f.