Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Standortmarketing und Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen 1050-HL-0183/39veröffentlicht 05.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 6,8 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.04.2027 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 6,8 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 8 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.04.2027 – …, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 3 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrin 29 Tagen
- Vertragsbeginnin 5 Monaten
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit nur einer Agentur für Standortmarketing und Öffentlichkeitsarbeit des TMWLLR. Die Agentur unterstützt den Auftraggeber auf Abruf in der Kommunikation rund um die Themenfelder Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft / Kulinarik sowie Leben im ländlichen Raum.
Primäre Zielgruppen des Standortmarketings sind bundesweit Unternehmen, Touristen, Investoren, Fachkräfte und Familien; sekundäre Zielgruppe ist die Thüringer Bevölkerung. Die Kommunikation stellt die weichen Standortfaktoren unter dem Leitmotiv „Thüringen – das Grüne Herz Deutschlands“ heraus.
Nicht Gegenstand des Auftrags sind das Landesmarketing einschließlich Corporate Design der Thüringer Staatskanzlei, die Pressearbeit des TMWLLR, die Website www.tmwllr.de.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung10 von 10 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich Kommunikations- und Agenturleistungen, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsatzangaben sind netto in Euro anzugeben.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, sind der jeweilige Ausschlussgrund und die nach § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen konkret darzustellen und durch geeignete Unterlagen zu erläutern. Ferner ist zu erklären … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, sind der jeweilige Ausschlussgrund und die nach § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen konkret darzustellen und durch geeignete Unterlagen zu erläutern. Ferner ist zu erklären, dass keine Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen. Zudem ist die ordnungsgemäße Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu erklären. Der Auftraggeber behält sich vor, hierzu von den für die Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern geeignete Bescheinigungen oder sonstige Nachweise anzufordern.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Personalstärke: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, insgesamt und im Tätigkeitsbereich Kommunikations- und Agenturleistungen
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherung: Eigenerklärung oder Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; mindestens 500.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, jeweils mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Bewerber, die derzeit nicht über den geforderten … ganz lesenkürzer
Versicherung: Eigenerklärung oder Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; mindestens 500.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, jeweils mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Bewerber, die derzeit nicht über den geforderten Versicherungsschutz verfügen, können eine verbindliche Erklärung abgeben, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung entsprechend zu erhöhen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: Mindestens zwei vergleichbare Referenzen mit Auftraggeber, Leistungszeitraum, Auftragswert oder Jahresvolumen, Leistungsbeschreibung, Leistungsbereichen und Ansprechpartnern; Der Bewerber hat im Vordruck „Teilnahmeantrag“ mindestens zwei Referenzen über wesentliche, mit dem Ausschreibu … ganz lesenkürzer
Referenzen: Mindestens zwei vergleichbare Referenzen mit Auftraggeber, Leistungszeitraum, Auftragswert oder Jahresvolumen, Leistungsbeschreibung, Leistungsbereichen und Ansprechpartnern; Der Bewerber hat im Vordruck „Teilnahmeantrag“ mindestens zwei Referenzen über wesentliche, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen anzugeben. Vergleichbar sind Referenzaufträge, die die strategische Konzeption, Planung, Steuerung oder Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für externe Zielgruppen zum Gegenstand haben. Die Referenzaufträge können für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht worden sein. Die Referenzleistungen müssen in den letzten vier Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht worden sein. Bei noch laufenden Referenzaufträgen werden Leistungen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bereits erbracht worden sind. Jede Referenz muss mindestens eine der nachfolgend genannten Leistungsarten umfassen, die vorgelegten vergleichbaren Referenzen jedoch insgesamt mindestens vier unterschiedliche der nachfolgend genannten Leistungsarten. Die jeweilige Leistungsart ist im Vordruck „Eigenerklärung“ für die betreffende Referenz kenntlich zu machen und in der Beschreibung des Referenzauftrags konkret darzustellen: - strategische Kommunikationsberatung - Konzeption und Umsetzung von Kampagnen - Kreation von Kommunikationsmitteln - Content-Marketing und Redaktion - Social-Media-Betreuung - Websitebetrieb oder Websiteweiterentwicklung - digitale Sichtbarkeitsoptimierung - Mediaplanung oder Mediaabwicklung - Veranstaltungs- oder Messemanagement - Marktforschung oder Evaluation - Rechte- und Bilddatenmanagement Eine Leistungsart wird nur berücksichtigt, wenn ihre tatsächliche Erbringung aus der Beschreibung des Referenzauftrags eindeutig und konkret hervorgeht. Die bloße Kennzeichnung einer Leistungsart im Vordruck „Teilnahmeantrag“ genügt nicht. Allgemeine Bezeichnungen wie „Full-Service-Agentur“, „integrierte Kommunikation“, „Kommunikationsmaßnahmen“ oder „Marketingmaßnahmen“ genügen ebenfalls nicht. Der Bewerber hat für jede Referenz mindestens folgende Angaben zu machen: - Name und Anschrift des Referenzauftraggebers - Bezeichnung und kurze, konkrete Beschreibung des Referenzauftrags - Erbringungszeitraum - Auftragswert oder Umsatz des Bewerbers aus dem Referenzauftrag ohne Umsatzsteuer, soweit die Angabe ohne Verletzung bestehender Vertraulichkeitsverpflichtungen möglich ist - die im Referenzauftrag erbrachten Leistungsarten nach dem vorstehenden Katalog - Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber einschließlich Kontaktdaten. Mindestanforderung: Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzaufträge nachweisen, die jeweils mindestens eine Leistungsart aus dem vorstehenden Katalog umfassen; die vorgelegten vergleichbaren Referenzen jedoch insgesamt mindestens vier unterschiedliche der vorstehend genannten Leistungsarten. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist der Bewerber nicht geeignet. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, erfolgt die Auswahl anhand der Anzahl unterschiedlicher Leistungsarten, die der Bewerber durch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzen nachweist. Berücksichtigt werden ausschließlich Leistungsarten, deren tatsächliche Erbringung sich aus der konkreten Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrags eindeutig ergibt. Jede Leistungsart wird je Bewerber nur einmal berücksichtigt, auch wenn sie durch mehrere Referenzaufträge nachgewiesen wird. Die Bewerber werden in absteigender Reihenfolge nach der Anzahl der unterschiedlichen nachgewiesenen Leistungsarten gereiht. Bewerber mit der höchsten Anzahl unterschiedlicher Leistungsarten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind mehrere Bewerber auf dem letzten zur Angebotsabgabe berechtigenden Rang punktgleich, werden alle diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung oder Nachweis über angemessene, leistungsbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen. Diese müssen insbesondere Freigabeprozesse, Termin- und Kostenkontrolle sowie Rechte- und Datenschutzprüfung umfassen. Der Nachweis kann durch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015 oder durch e … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung oder Nachweis über angemessene, leistungsbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen. Diese müssen insbesondere Freigabeprozesse, Termin- und Kostenkontrolle sowie Rechte- und Datenschutzprüfung umfassen. Der Nachweis kann durch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015 oder durch ein gleichwertiges Zertifikat geführt werden. Bewerber ohne Zertifizierung haben die implementierten leistungsbezogenen Qualitätssicherungsmaßnahmen konkret zu beschreiben. Ein ISO- oder sonstiges Zertifikat ist nicht zwingend erforderlich. Bewerbergemeinschaften haben ergänzend darzustellen, wie das Qualitätsmanagement im Auftragsfall organisiert wird, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten, Freigaben, Termin- und Kostenkontrolle sowie Rechte- und Datenschutzprüfung.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber hat Angaben zu verbundenen Unternehmen zu machen, soweit deren Beteiligung am Vergabeverfahren eine Wettbewerbsbeeinträchtigung begründen könnte. Soweit der Bewerber sich für seine wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten ande … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat Angaben zu verbundenen Unternehmen zu machen, soweit deren Beteiligung am Vergabeverfahren eine Wettbewerbsbeeinträchtigung begründen könnte. Soweit der Bewerber sich für seine wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, sind diese Unternehmen zu benennen und die tatsächliche Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel durch rechtsverbindliche Verpflichtungserklärungen nachzuweisen. Für die berufliche Erfahrung oder fachliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens gilt, dass dieses die Leistung erbringen muss, für die seine Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mitglieder, die Bevollmächtigung eines Mitglieds für das Vergabeverfahren und den Auftragsfall sowie die gesamtschuldnerische Haftung zu erklären. Für privilegierte Nachunternehmer sind die geforderten Angaben und Erklärungen sowie die rechtsverbindliche Bereitschaft zur Leistungserbringung vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang6 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Maximale Verlängerung bis zu 4 Jahren insgesamt.
- Optionen
- Der Auftraggeber kann die Laufzeit jeweils durch einseitige Erklärung in Textform um 1 oder mehrere Jahre verlängern, wenn die Erklärung dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit nach Satz 1 zugeht. Die Gesamtlaufzeit einschließlich etwaiger Optionen beträgt höchstens vier Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 8.000.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit wel-chem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens kann den Beteiligten nach § 165 GWB Akteneinsicht gewährt werden. Bewerber haben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige schutzwürdige Angaben in ihrem Teilnahmeantrag deutlich und konkret als vertraulich zu kennzeichnen und die Gründe für die Schutzbedürftigkeit darzulegen. Es wird empfohlen, zusätzlich eine geschwärzte Fassung der betroffenen Unterlagen einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Besonders auch geeignet für: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Ang … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Besonders auch geeignet für: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bieterge-meinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen un-terzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.- Hinweis
Zusätzliche Informationen: 1.) EIGNUNGSNACHWEISE: Der Nachweis der unter "Eignungskriterien" genannten Eigenerklärungen/Nachweise kann wie folgt erfolgen: Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: 1.) EIGNUNGSNACHWEISE: Der Nachweis der unter "Eignungskriterien" genannten Eigenerklärungen/Nachweise kann wie folgt erfolgen: Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des Formblattes „Eigenerklärungen zur Eignung“, welches den Vergabeunterlagen beiliegt. 2.) BIETERANFRAGEN: Bieteranfragen sollen möglichst bis spätestens zum 30.11.2026 über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieteranfragen können unbeantwortet bleiben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Max-Reger-Str. 4-8, 99096 Erfurt
- Website
- wirtschaft.thueringen.de
- Kontakt
- poststelle@
tmwllr.thueringen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 779c7706-9ae1-4f99-8fca-c6741160e4a4.