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Mediaagenturleistungen

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Eisenberg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen AOK25010-992veröffentlicht 01.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 464 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
20,17 Mio. €
Laufzeit
51 Monate01.04.2026 – 30.06.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 28,6 %, Leistung und Qualität 71,4 %.

  • Preis28,6 %
  • Detaillierte Beschreibung der Beratungsleistung42,9 %
  • Qualität28,6 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,6 Punkte
25 % teurer−5,7 Punkte
50 % teurer−9,5 Punkte
100 % teurer−14,3 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
    vor 15 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt einen Rahmenvertrag über die Betreuung, die Durchführung und Aussteuerung aller Media-Aktivitäten innerhalb der Zielgebiete Rheinland-Pfalz und Saarland aus.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Einkauf, Steuerung und Optimierung sämtlicher bezahlter Kommunikations- und Werbemaßnahmen (Online und Offline). Zu besetzende Kompetenzfelder und Aufgabenbereiche der Agentur sind insbesondere: - Mediaanalyse und Mediaforschung - Mediaberatung - Mediastrategie - Mediaplanung - Einkauf, Handling und Abwicklung von Mediaschaltungen - Medienarbeit und Influencer-Management - Reporting & KPI Messung - Tracking - Informationsbeschaffung - Optimierungen Der Auftrag gilt u.a. für die folgenden Mediengattungen: - Online o Display Advertising o Mobile Advertising o Video Advertising inkl. ATV o SEA inkl. Keywords und Texten o SEO & Sprachsuche o E-Mail-Marketing o Programmatic Advertising (s.u. 1.3) o Influencer-Marketing o Social Media/Social Media Performance (Facebook, Instagram, tiktok, Youtube, Pinterest, aber auch XING und LinkedIn) o Sprachassistenten o Digital Out of Home - Klassik o Radio o Fachzeitschriften o Zeitschriften o Zeitungen o Out of Home - Ambient-Medien Sonstige Medien/Werbeformen: - Native Advertising - Content Marketing (z.B. Spezialplattformen, Portale, etc.) - BTL (z.B. Öffentliche Veranstaltungen, wie auch Guerilla Marketing-Aktionen) - Advertorial - Content Special - Content Integrationen - ePaper - Virtual Reality - Augmented Reality - Mixed Reality - Google Web Stories

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40hier muss noch was hin
Qualität
Detaillierte Beschreibung der BeratungsleistungGewichtung (Punkte, genau) 60Anzugeben sind die Preise für die Grundhonorare die Ausfallhonorare die Erfolgshonorare für erzielte Savings die technischen Kosten und die Stunden und Tagessätze des Auftragnehmers. Weitere Informationen entnehmen Sie den Preisblättern (Anlagen 14, 15 und 16 der Vergabeunterlagen)
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 40Es ist ein Leistungskonzept mit dem Errstangebot mit folgenden Aufgabenstellungen einzureichen: - Kampagnenplanung -Fragestellungen zur Beratung und Strategie, zur Agilität & Cross-Channel-Denken und zum Umgang mit Performance-Daten - Vorstellung und Verhandlung

Eignung8 von 8 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) das Kernteam namentlich zu benennen, welche zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll. Das Kernteam ist unter Vorlage von Lebensläufen und Referenzen über vergleichbare Projekte vorzustellen. Die Auftraggeberin wird anha … ganz lesenDer Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) das Kernteam namentlich zu benennen, welche zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll. Das Kernteam ist unter Vorlage von Lebensläufen und Referenzen über vergleichbare Projekte vorzustellen. Die Auftraggeberin wird anhand dessen bewerten, inwiefern der Bewerber eine qualitativ hochwertige Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben erwarten lässt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für die Darstellung der Referenzprojekte können insgesamt 180 Punkte erreicht werden. Für jedes eingereichte Referenzprojekt können 60 Punkte erreicht werden. Jedes eingereichte Referenzprojekt wird vergleichend dahingehend bewertet, wie stark der Bezug des Referenzprojektes zum ausgeschriebenen Lei … ganz lesenFür die Darstellung der Referenzprojekte können insgesamt 180 Punkte erreicht werden. Für jedes eingereichte Referenzprojekt können 60 Punkte erreicht werden. Jedes eingereichte Referenzprojekt wird vergleichend dahingehend bewertet, wie stark der Bezug des Referenzprojektes zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ist. Bei mehr als 3 eingereichten Referenzprojekten werden nur die bestbewerteten 3 Referenz-projekte gewertet.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Für die Darstellung des Kernteams (Teambewertung) können max. 100 Punkte erreicht werden. Es ist ein Kernteam zu benennen, welches über alle notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse bezüglich des Auftraggebers, seiner Produkte, seiner Anforderungen, des Marktumfeldes und der Kommunikationsstrategie ve … ganz lesenFür die Darstellung des Kernteams (Teambewertung) können max. 100 Punkte erreicht werden. Es ist ein Kernteam zu benennen, welches über alle notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse bezüglich des Auftraggebers, seiner Produkte, seiner Anforderungen, des Marktumfeldes und der Kommunikationsstrategie verfügt, und welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin gewechselt werden darf. Für folgende Positionen sind dabei namentlich die jeweiligen festen Ansprechpart-ner zu benennen. Dabei sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Profile maßgebend, sondern die darin beschriebenen Kompetenzen. In einzelnen Fällen - wo sinnvoll und möglich - kann auch eine Abdeckung von Kompetenzen in Perso-nalunion erfolgen. - Group Account Director/Head of Media - übergeordneter Hauptansprechpart-ner - Head of Media Buying - Head of Planning/Head of Performance - Director Programmatic - Senior SEO/Paid Search Consultant - Project Director/Campaign Manager - Projektleiter und Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft Mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen/darzustellen, dass das Kernteam die Kompetenzen und Aufgabenbereiche der Leistungsbeschreibung abdeckt. Mit der Darstellung des Kernteams ist darzulegen, dass es sich überwiegend um festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft handelt. Dar-über hinaus können einzelne Mitglieder des Kernteams langjährige und in der erfolg-reichen Zusammenarbeit auf gemeinsamen Projekten erprobte fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Dies gilt nicht für die Hauptansprechpartner; diese müssen festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Anhand von Lebensläufen ist die berufliche Befähigung der Mitglieder des Kern-teams darzustellen. Die Lebensläufe sollen so verfasst sein, dass aus Ihnen nach-vollziehbar hervorgeht: - berufliche Qualifikation (inkl. Kopien der Zeugnisse, aus denen die berufliche Qualifikation hervorgeht) - Ausbildung und/oder - Studium und/oder - Volontariat und/oder - Trainee und/oder - vergleichbare Aus- oder Weiterbildung - Berufs- und Projekterfahrung (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber und Aufgaben), vorzugsweise in - der gesetzlichen Krankenversicherung und/oder - im Gesundheitswesen und/oder - in der privaten Versicherungswirtschaft - Mitarbeit an den vorgestellten Referenzen - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrun-gen) Die Darstellung des Kernteams sollte drei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Mitarbeiter nicht übersteigen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Sprachniveau: Die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter müssen das folgende Sprachniveau erfüllen: - Deutsch als Muttersprache oder - Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen"
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter besitzt ein Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: 3.000.000,00 EUR Sachschäden 3.000.000,00 EUR Datenschutz 3.000.000,00 EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit kann bis zu zwei mal durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Vertragslaufzeit von sechs Jahren wird nicht überschritten. Die Vertragslaufzeit endet automatisch, wenn die Verlängerungsoption nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich durch die Auftraggeberin ausgeübt worden ist.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur a … ganz lesenLeistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 7a bzw. 7b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 13 der Vergabeunterlagen).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 55113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5342 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über d … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDX5342 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle@rps.aok.de

Bei uns erfasst

530Bekanntmachungen
77Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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28vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.08.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9c013baa-fdec-4aa8-adee-896fde186ef4.