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L-Bank - Vergabe zur Bereitstellung sowie Implementierung einer Rating-Plattform

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/2262veröffentlicht 15.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 759 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Funktionale Anforderungen25 %
  • Funktionale Konzepte10 %
  • Nicht-funktionale Anforderungen17,5 %
  • Nicht-funktionale Konzepte17,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen zur Bereitstellung sowie Implementierung einer Rating-Plattform. Dabei soll die bestehende Plattform "FACT" abgelöst werden, sodass die Migration bestehender Kernfunktionalitäten und Daten sichergestellt werden soll. Die Rating-Plattform dient zur Ermittlung und Dokumentation von Risikoeinstufungen in verschiedenen Kunden- bzw. Kreditsegmenten und ist ein System zur Kreditüberwachung nach §18 KWG und MaRisk. Die Rating-Plattform muss auf einer bankspezifischen Standardsoftware basieren. Die Rating-Plattform muss als Cloud-Dienst (Software as a Service) bereitgestellt werden. Das User-Interface für den End-Anwender der Ratingplattform muss eine Web-Anwendung sein. Die Ratingplattform muss ein umfangreiches Customizing durch Mitarbeitende der L-Bank ermöglichen, so dass Dialoge und Berechnungslogik angepasst und erweitert werden können. Es muss eine den bankaufsichtlichen Anforderungen (insbesondere MaRisk, DORA und BAIT) entsprechende Nutzung der Rating-Plattform möglich sein. Hierzu zählt insbesondere: - Unterstützung einer Mehr-Instanzen-Architektur (mindestens: Entwicklung, Test, Produktion) mit entsprechenden Stagingprozessen bzw eine anderweitig sichergestellte Trennung von Entwicklung, Test und Produktion. - Detailliertes, idealerweise rollenbasiertes Berechtigungssystem mit Integration in bestehendes Identity und Access Management. - Zugriffsarten (lesend, schreibend etc.) sollen protokollierbar sein. Der Cloud-Betrieb muss entsprechend den bankaufsichtlichen Anforderungen insbesonde-re nach DORA, BAIT und MaRisk umgesetzt sein: - Die Rating-Plattform wird L-Bank-seitig als wesentliche Auslagerung mit den sich hieraus ergebenden Anforderungen geführt. Das Hosting des Cloud-Dienstes muss auf einem Server im EWR, bevorzugt in Deutschland und unter europäischen Recht betrieben werden. Die Vorgaben der EU-DSGVO sind einzuhalten. Es liegt eine Auftragsverarbeitung (§ 28 EU-DSGVO) vor, so dass der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich ist. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf: 1. Umsetzungsphase: a. Bereitstellung einer bankspezifischen Standardsoftware als Cloud-Lösung für die Abbildung einer Rating-Plattform mit Lizenzen für Entwickler- und Tester. b. Dienstleistungen zum Customizing der Rating-Plattform sowie Schulungen für Administratoren und Entwickler. 2. Produktiver Einsatz: a. Bereitstellung der Rating-Plattform als Cloud-Lösung im produktiven Einsatz mit Lizenzen für Endanwender, Entwickler und Tester. Die Leistungs-/ Vertragsbeziehung muss die regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der MaRisk und DORA erfüllen. Der Vertragsabschluss ist bis Ende Mai 2025 vorgesehen. Der Beginn der Leistungserbringung ist für den 01. Juni 2025 vorgesehen. Die Leistungserbringung startet mit der Umsetzungsphase, für die eine Dauer von ca. zwei Jahren veranschlagt ist. Aufgrund der voraussichtlichen Einstufung des Leistungsgegenstands Rating-Plattform als wesentliche Auslagerung und nachdem es sich bei dem Leistungsgegenstand Rating-Plattform um eine wichtige oder kritische IKT-Dienstleistung im Sinne des Digital Operational Resilience Act (DORA) handelt, muss der Vertrag die regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen des §25b KWG und der MaRisk sowie des DORA erfüllen. Der Vertrag zur Nutzung der Standardsoftware in der Umsetzungsphase wird eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils einem Monat haben, sofern er nicht einen Monat vor Ablauf durch die L-Bank gekündigt wird. Der Vertrag zur Nutzung der Standardsoftware im produktiven Einsatz wird eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf durch die L-Bank gekündigt wird. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Ausschreibung erfolgt in deutscher Sprache. Die Verträge kommen in deutscher Sprache zustande. Einzelne Anlagen zum Vertrag sind ggf. auch in englischer Sprache möglich. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Funktionale AnforderungenGewichtung (Punkte, genau) 25Siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Funktionale KonzepteGewichtung (Punkte, genau) 10Siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Nicht-funktionale AnforderungenGewichtung (Punkte, genau) 17,5Siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Nicht-funktionale KonzepteGewichtung (Punkte, genau) 17,5Siehe Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5XPG (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5XPG (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ACTICO GmbH, Immenstaad4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e35f132d-d504-4f9f-9403-fb7d8460c65e.