L-Bank - Vergabe zur Bereitstellung sowie Implementierung einer Rating-Plattform
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/2262veröffentlicht 09.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Funktionale Anforderungen25 %
- Funktionale Konzepte10 %
- nicht-funktionale Anforderungen17,5 %
- nicht-funktionale Konzepte17,5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 25 Monatenan Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen zur Bereitstellung sowie Implementierung einer Rating-Plattform. Dabei soll die bestehende Plattform "FACT" abgelöst werden, sodass die Migration bestehender Kernfunktionalitäten und Daten sichergestellt werden soll. Die Rating-Plattform dient zur Ermittlung und Dokumentation von Risikoeinstufungen in verschiedenen Kunden- bzw. Kreditsegmenten und ist ein System zur Kreditüberwachung nach §18 KWG und MaRisk. Die Rating-Plattform muss auf einer bankspezifischen Standardsoftware basieren. Die Rating-Plattform muss als Cloud-Dienst (Software as a Service) bereitgestellt werden. Das User-Interface für den End-Anwender der Ratingplattform muss eine Web-Anwendung sein. Die Ratingplattform muss ein umfangreiches Customizing durch Mitarbeitende der L-Bank ermöglichen, so dass Dialoge und Berechnungslogik angepasst und erweitert werden können. Es muss eine den bankaufsichtlichen Anforderungen (insbesondere MaRisk, DORA und BAIT) entsprechende Nutzung der Rating-Plattform möglich sein. Hierzu zählt insbesondere: - Unterstützung einer Mehr-Instanzen-Architektur (mindestens: Entwicklung, Test, Produktion) mit entsprechenden Stagingprozessen bzw eine anderweitig sichergestellte Trennung von Entwicklung, Test und Produktion. - Detailliertes, idealerweise rollenbasiertes Berechtigungssystem mit Integration in bestehendes Identity und Access Management. - Zugriffsarten (lesend, schreibend etc.) sollen protokollierbar sein. Der Cloud-Betrieb muss entsprechend den bankaufsichtlichen Anforderungen insbesonde-re nach DORA, BAIT und MaRisk umgesetzt sein: - Die Rating-Plattform wird L-Bank-seitig als wesentliche Auslagerung mit den sich hieraus ergebenden Anforderungen geführt. Das Hosting des Cloud-Dienstes muss auf einem Server im EWR, bevorzugt in Deutschland und unter europäischen Recht betrieben werden. Die Vorgaben der EU-DSGVO sind einzuhalten. Es liegt eine Auftragsverarbeitung (§ 28 EU-DSGVO) vor, so dass der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich ist. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf: 1. Umsetzungsphase: a. Bereitstellung einer bankspezifischen Standardsoftware als Cloud-Lösung für die Abbildung einer Rating-Plattform mit Lizenzen für Entwickler- und Tester. b. Dienstleistungen zum Customizing der Rating-Plattform sowie Schulungen für Administratoren und Entwickler. 2. Produktiver Einsatz: a. Bereitstellung der Rating-Plattform als Cloud-Lösung im produktiven Einsatz mit Lizenzen für Endanwender, Entwickler und Tester. Die Leistungs-/ Vertragsbeziehung muss die regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der MaRisk und DORA erfüllen. Der Vertragsabschluss ist bis Ende Mai 2025 vorgesehen. Der Beginn der Leistungserbringung ist für den 01. Juni 2025 vorgesehen. Die Leistungserbringung startet mit der Umsetzungsphase, für die eine Dauer von ca. zwei Jahren veranschlagt ist. Aufgrund der voraussichtlichen Einstufung des Leistungsgegenstands Rating-Plattform als wesentliche Auslagerung und nachdem es sich bei dem Leistungsgegenstand Rating-Plattform um eine wichtige oder kritische IKT-Dienstleistung im Sinne des Digital Operational Resilience Act (DORA) handelt, muss der Vertrag die regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen des §25b KWG und der MaRisk sowie des DORA erfüllen. Der Vertrag zur Nutzung der Standardsoftware in der Umsetzungsphase wird eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils einem Monat haben, sofern er nicht einen Monat vor Ablauf durch die L-Bank gekündigt wird. Der Vertrag zur Nutzung der Standardsoftware im produktiven Einsatz wird eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf durch die L-Bank gekündigt wird. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Ausschreibung erfolgt in deutscher Sprache. Die Verträge kommen in deutscher Sprache zustande. Einzelne Anlagen zum Vertrag sind ggf. auch in englischer Sprache möglich. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
- Qualität
- Funktionale AnforderungenGewichtung (Punkte, genau) 25Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
- Qualität
- Funktionale KonzepteGewichtung (Punkte, genau) 10Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
- Qualität
- nicht-funktionale AnforderungenGewichtung (Punkte, genau) 17,5Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
- Qualität
- nicht-funktionale KonzepteGewichtung (Punkte, genau) 17,5Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
1. Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf … ganz lesenkürzer
1. Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen- Kriterium
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Bereitstellung und Implementierung Rating-Plattform). Es gelten folgende Mindestanforderungen: Es muss ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) von … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Bereitstellung und Implementierung Rating-Plattform). Es gelten folgende Mindestanforderungen: Es muss ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) von jeweils durchschnittlich EUR 1.000.000,00 netto in den Jahren 2021 bis 2023 erzielt worden sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.- Kriterium
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils pro Schadensfall) oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsve … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils pro Schadensfall) oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.- Kriterium
- Folgende Unterlagen müssen mit dem Teilnahmeformular vorgelegt werden: gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security Management System
- Kriterium
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: Nachweis mindestens einer Referenz über die Bereitstellung und Implementierung einer Rating-Plattform bei einem Finanzinstitut bzw. Finanzdienstleister, wobei die Implementierung abgeschlossen sein muss und die Software aktuell betrieben wird. H … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: Nachweis mindestens einer Referenz über die Bereitstellung und Implementierung einer Rating-Plattform bei einem Finanzinstitut bzw. Finanzdienstleister, wobei die Implementierung abgeschlossen sein muss und die Software aktuell betrieben wird. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: - Projektbezeichnung, - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Kurze Beschreibung zur Leistungserbringung - Leistungsinhalt, bearbeitete Themenfelder - Abschluss der Leistungserbringung (Implementierung), - Software wird aktuell noch betrieben, - Größe des Referenzunternehmens, - ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern (fakultativ). Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.- Kriterium
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die … ganz lesenkürzer
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen über die Implementierung und den Betrieb einer Rating-Plattform beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand der Punktesumme aller Referenzen. Die bis zu drei Referenzen werden wie folgt bewertet: Kriterium "Auftraggeber" (max. 10 Punkte) Finanzinstitut bzw. Finanzdienstleister mit Sitz in Deutschland 10 Punkte Finanzinstitut bzw. Finanzdienstleister mit Sitz außerhalb Deutschlands 5 Punkte Kriterium "Aktualität" (max. 10 Punkte) Abschluss der Leistungserbringung (Implementierung) nach 1.1.2020 oder noch laufend 10 Punkte Abschluss der Leistungserbringung (Implementierung) zw. 1.1.2015 und 31.12.2019 5 Punkte Kriterium "Größe des Referenzunternehmens" (max. 10 Punkte) mehr als 1.500 Beschäftigte 10 Punkte 500 bis 1.500 Beschäftigte 5 Punkte Kriterium "Themenfelder" (max. 50 Punkte) Bei der Referenzleistung wurde die Moody"s Software FACT abgelöst. 30 Punkte Bei der Referenzleistung wurde ein rollenbasiertes Berechtigungsystem mit einer Anbindung an das Berechtigungsmanagement des Finanzinstituts bzw. Finanzdienstleisters implementiert. 5 Punkte Bei der Referenzleistung wurden Workflows abgebildet. 5 Punkte Bei der Referenzleistung wurden Webservices eingebunden. 5 Punkte Bei der Referenzleistung wurden Datenschnittstellen zu Data-Warehouses des Finanzinstituts bzw. Finanzdienstleisters implementiert. 5 Punkte Damit können je Referenz max. 80 Punkte und somit insgesamt max. 240 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
Der Vertragsabschluss ist bis Ende Mai 2025 vorgesehen. Der Beginn der Leistungserbringung ist für den 01. Juni 2025 vorgesehen. Die Leistungserbringung startet mit der Umsetzungsphase, für die eine Dauer von ca. zwei Jahren veranschlagt ist. Der Vertrag zur Nutzung der Standardsoftware in der Ums … ganz lesenkürzer
Der Vertragsabschluss ist bis Ende Mai 2025 vorgesehen. Der Beginn der Leistungserbringung ist für den 01. Juni 2025 vorgesehen. Die Leistungserbringung startet mit der Umsetzungsphase, für die eine Dauer von ca. zwei Jahren veranschlagt ist. Der Vertrag zur Nutzung der Standardsoftware in der Umsetzungsphase wird eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils einem Monat haben, sofern er nicht einen Monat vor Ablauf durch die L-Bank gekündigt wird. Der Vertrag zur Nutzung der Standardsoftware im produktiven Einsatz wird eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf durch die L-Bank gekündigt wird.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHVYE (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHVYE (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92db07a0-69c6-4afa-a31d-82867a37e397.