L-Bank - Europaweite Vergabe eines Dienstleistungsvertrags zum Betrieb, zur Wartung und zur Instandhaltung der sicherheitstechnischen Systemlandschaft der L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026/3182veröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskonzept60 %
- Implementierungskonzept10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 14 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 4 Tagenan Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrin 15 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der sicherheitstechnischen Systemlandschaft der L-Bank für die folgenden Standorte der L-Bank: -Standort Schlossplatz 10, 12 und 21, 76113 Karlsruhe, - Standort Technologiepark, Albert-Nestler-Straße 24 und 26, 76131 Karlsruhe, - Standort Hilda-/Viktoriastraße, 76646 Bruchsal - Standort Südstraße 7, 77767 Appenweier - Standort Friedrich-List-Straße 12, 76297 Stutensee - Standort Posseltstr. 19, 76227 Karlsruhe - Standort Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Insbesondere werden nachfolgende Leistungen zu erbringen sein: Leistungsumfang - Durchführung der Inspektion und Wartung nach den einschlägigen Normen und Herstellervorgaben, - Störungsbearbeitung und Instandsetzung, - Organisation eines Entstörungsdienstes, - Dokumentation der Leistungen in einem elektronischen Nachweis- bzw. Wartungssystem, - Koordination mehrerer sicherheitstechnischer Gewerke innerhalb eines Objektes. Diese Leistungen müssen für die nachfolgenden Anlagen erbracht werden: - Einbruchmeldeanlagen (EMA), - Überfallmeldeanlagen (ÜMA), - Brandmeldeanlagen (BMA), - Gefahrenmanagementsysteme, - Videoüberwachungssysteme. Der Vertragsschluss ist bis Mitte Februar 2027 vorgesehen. Der Vertrag soll voraussichtlich am 6. März 2027 beginnen und eine Grundlaufzeit von 48 Monaten haben (Grundlaufzeit des Vertrags somit voraussichtlich vom 6. März 2027 bis zum 5. März 2031). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag optional um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern, sofern dieser nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertragsentwurf wird den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Aufgrund der voraussichtlichen Einstufung des Leistungsgegenstandes als Auslagerung, muss der Vertrag den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen und den regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen des §25b KWG, der BAIT sowie der MaRisk erfüllen. Sofern durch Änderung der gesetzlichen und oder regulatorischen Vorgaben eine Anpassung der vertraglichen Regelungen erforderlich wird, verpflichten sich die Parteien den Vertrag, auf Verlangen der jeweils anderen Partei, an die gesetzlichen und/oder regulatorischen Vorgaben anzupassen und unverzüglich eine entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen. Von den Bietern, die in die engere Auswahl kommen, ist im Laufe des Vergabeverfahrens vor Einleitung des Zuschlagsverfahrens noch ein Due Diligence-Fragebogen auszufüllen. Dieser wird zu gegebenem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 300Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- Betriebs-, Wartungs- und InstandhaltungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 600Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- ImplementierungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 100Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Eignung6 von 6 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Jahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Es muss ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) von jeweils durchschnittlich EUR 8.000.000,00 brutto in den Jahren 2023 … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Jahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Es muss ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) von jeweils durchschnittlich EUR 8.000.000,00 brutto in den Jahren 2023 bis 2025 erzielt worden sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zertifizierungen Folgende gültigen Zertifizierungen sind durch den Bewerber nachzuweisen und müssen mit dem Teilnahmeantrag als Anlage eingereicht werden: - Zertifizierung als Dienstleister für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763 - Zertifiziert für ein Datenschutz-Managementsystem nach VDS 10010 o … ganz lesenkürzer
Zertifizierungen Folgende gültigen Zertifizierungen sind durch den Bewerber nachzuweisen und müssen mit dem Teilnahmeantrag als Anlage eingereicht werden: - Zertifizierung als Dienstleister für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763 - Zertifiziert für ein Datenschutz-Managementsystem nach VDS 10010 oder gleichwer-tig - Zertifiziert für ein Informationssicherheits-Managementsystems nach VDS 10000 oder gleichwertig - Zertifiziert nach DIN 14675 BMA, SAA - VdS-Zertifizierung Errichter für Gefahrenmeldeanlagen: - VdS Videoüberwachungsanlagen - Herstellerbezogene Zulassungen der Systeme o Lynx GVMS-X / IVMS GmbH als Zertifizierter Partner/Errichter o Lynx DVMS-X / IVMS GmbH als Zertifizierter Partner/Errichter- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: Mindestens eine Referenz über die Erbringung von Dienstleistungen zum Betrieb, zur Wartung und zur Installation einer sicherheitstechnischen Systemlandschaft für einen Auftraggeber aus dem Bankensektor, KRITIS-Bereich oder einen Auftraggeber ein … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: Mindestens eine Referenz über die Erbringung von Dienstleistungen zum Betrieb, zur Wartung und zur Installation einer sicherheitstechnischen Systemlandschaft für einen Auftraggeber aus dem Bankensektor, KRITIS-Bereich oder einen Auftraggeber eines öffentlichen Hochsicherheitsobjekts (bspw. Gerichtsgebäude, Justizvollzugsanstalt) in dem die laufende Inspektion, Wartung und Instandsetzung von mindestens EMA, ÜMA, BMA und dem Gefahrenmanagementsystem LYNX durchgeführt wurde. Der Auftragswert im Rahmen des Referenzprojekts muss mindestens 500.000 EUR brutto pro Jahr betragen haben. Die Leistungserbringung muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sein (d.h. Abschluss der Leistungserbringung nicht vor dem 01.01.2023). Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen folgende Angaben enthalten: - Referenzbezeichnung, - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Kurze Beschreibung der Referenz, - Leistungsinhalt (Dienstleistungen zum Betrieb, zur Wartung und zur Installation einer sicherheitstechnischen Systemlandschaft), - Betreute Objektart, - Leistungsinhalt (mindestens EMA, ÜMA, BMA und dem Gefahrenmanagementsystem LYNX durchgeführt), - Themenfelder (Art und Inhalt der Leistung), - Auftragswert pro Jahr in EUR brutto, - Leistungszeitraum inkl. Abschluss der Leistungserbringung, - Entfernung der Referenz, - ggf. weitere Beschreibung (fakultativ). Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht gewünscht. Auswahl der Bewerber Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz gem. Ziffer 4.2.2 des Bewerbermemorandums sowie Ziff. 5.1.9 der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Mindestreferenz wie folgt bewertet (maximal 110 Punkte möglich): Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte) Leistungserbringung nach 1.1.2025 20 Punkte Leistungserbringung zw. 1.1.2023 und 31.12.2024 0 Punkte Kriterium "Auftraggeber" (max. 20 Punkte) Bankensektor 20 Punkte KRITIS-Bereich oder Öffentliche Hochsicherheitsobjekte 5 Punkte Kriterium "Entfernung der Referenz" (max. 20 Punkte) Das Referenzprojekt liegt in einem Umkreis von bis zu 50 km zur L-Bank (Standort Karlsruhe, Schlossplatz 10) 20 Punkte Das Referenzprojekt liegt in einem Umkreis mehr als 50 km zur L-Bank (Standort Karlsruhe, Schlossplatz 10) 0 Punkte Kriterium "Art und Inhalt der Leistung" (max. 50 Punkte) Deckungsgrad: alle 5 Themenfelder: 50 Punkte Deckungsgrad: 4 Themenfelder: 40 Punkte Deckungsgrad: 3 Themenfelder: 30 Punkte Deckungsgrad: weniger als oder 2 Themenfelder: 0 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehe …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbra …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWRZ# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWRZ# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37643258-00b9-4940-9da9-8f6aa41af484.