L-Bank - Europaweite Vergabe zur Beschaffung eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026/3276veröffentlicht 15.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Servicekonzept inkl. Personalkonzept30 %
- Ausführungs- und Strategiekonzept25 %
- Reporting15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 24 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Tagenan Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrin 5 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe zur Beschaffung eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers umfasst die Erarbeitung eines strategischen Gesamtkonzepts für den Einsatz von Suchmaschinenmarketing (SEM) sowie die Schaltung und ggfs. Optimierung von Stellenanzeigen für den Auftraggeber. Der Rahmenvertrag soll mit einem Unternehmen geschlossen werden. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Leistungserbringung ein inhaltlich und wirtschaftlich schlüssiges Konzept zu entwickeln. Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Auftraggebers auf digitalen Stellenbörsen nachhaltig zu steigern und qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen, indem Stellenanzeigen auf den für den Auftraggeber relevanten Jobportalen geschaltet werden. Ein strategisch nachvollziehbarer und wirtschaftlicher Einsatz von externen Stellenbörsen sorgt für eine schnellstmögliche Besetzung der Vakanzen des Auftraggebers mit den passenden Kandidaten. Darüber hinaus berät der Auftragnehmer den Auftraggeber hinsichtlich der Leistungsgegenstände zum Einsatz von Suchmaschinenmarketing (SEM) sowie die Schaltung und ggfs. Optimierung von Stellenanzeigen. Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird ein Ganzjahreskonzept durch den Auftragnehmer erstellt, welches die Leistungen zum Einsatz von Suchmaschinenmarketing (SEM) sowie die Schaltung und ggfs. Optimierung von Stellenanzeigen vorsieht. Diese Leistungen werden dann im Wege von Einzelabrufen aus dem Rahmenvertrag abgerufen. Der Abruf von (täglichen) Stellenanzeigen, welche auf externen Stellenbörsen ausgeschrieben werden sollen, sowie möglichen weiteren Kampagnen zur erhöhten Sichtbarkeit des Aufraggebers auf den gängigen Stellenbörsen, erfolgt bei Bedarf des Auftraggebers im Wege eines Einzelabrufs aus dem Rahmenvertrag. Die Zielgruppe umfasst alle Fachbereiche des Auftraggebers, inkl. Nachwuchskräfte. Der Vertragsabschluss des Rahmenvertrags ist bis Anfang Februar 2027 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll schnellstmöglich, voraussichtlich am 15. Februar 2027 beginnen. Der Rahmenvertrag soll zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen werden (Grundlaufzeit bis 14. Februar 2028) und sich, sofern keine Kündigung durch den Auftraggeber fünf Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit ausgesprochen wird, dreimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (dreimalige Verlängerungsoption, 1. Verlängerung bis 14. Februar 2029; 2. Verlängerung bis 14. Februar 2030; 3. Verlängerung bis 14. Februar 2031). Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von vier Jahren zum 14. Februar 2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt 350.000 EUR netto für die Grundlaufzeit (12 Monate). Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf von 12 Monaten automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen für die Verlängerungsoptionen wie folgt: In der ersten sowie der zweiten Verlängerungsoption (jeweils 12 Monate) bleibt der Rahmen unverändert und beträgt jeweils 350.000 EUR netto pro Verlängerungszeitraum. In der dritten Verlängerungsoption erhöht sich der Rahmen um 50.000,00 EUR netto auf insgesamt 400.000 EUR netto. Es wird für die nächsten vier Jahre mit einer Besetzung von 180 Mitarbeiterkapazitäten gerechnet. Das Budget soll schwerpunktmäßig und als Basis im Rahmen der Rekrutierungsstrategie auf Stellenanzeigen auf Stellenbörsen wie Indeed oder StepStone angewandt werden. Darüber hinaus sollen Teile des Budgets auf Werbeanzeigen auf Stellenbörsen, Unternehmensprofilen oder auch Bannerkampagnen angewandt werden. Einzelanzeigen auf weiteren Stellenbörsen müssen ebenfalls durch das Budget abgedeckt werden können. Eine anhaltende Beratung über den optimalen Einsatz des Budgets ist dabei immer Grundlage. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Leistungsabruf, insbesondere begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- Servicekonzept inkl. PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- Ausführungs- und StrategiekonzeptGewichtung (Punkte, genau) 25Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- ReportingGewichtung (Punkte, genau) 15Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Eignung6 von 6 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Jahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Experten Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren im Bereich von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen. Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: Eine Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren im Bereich von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen. Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: Eine Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen in der Branche Finanzdienstleistungen (Banken und Versicherungen) mit einem Vertragsvolumen von mindestens 200.000 EUR netto aus den letzten drei Jahren (d. h. die Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein). Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur jeweils einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Branche des Auftraggebers - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs, - Vertragsvolumen in EUR netto, - Themenfelder - Zeitraum der Leistungserbringung. Die Vorlage von mehr als insgesamt einer Referenz ist nicht erwünscht. Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz nach Ziff. 4.2.2 des Bewerbermemorandums sowie Ziff. 5.9.1 der EU-weiten Vergabebekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, muss die Referenz zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird hinsichtlich der Mindestreferenz wie folgt bewertet (max. 90 Punkte möglich): Kriterium "Aktualität" (max. 30 Punkte) Leistungserbringung nach dem 01.01.2025 30 Punkte Leistungserbringung nach dem 01.01.2024 20 Punkte Leistungserbringung nach dem 30.06.2023 10 Punkte Kriterium "Branche" (max. 20 Punkte) Förderbank 20 Punkte Sonstige Banken (außer Förderbank) 10 Punkte Versicherung oder sonstige Auftraggeber aus der Finanzbranche 0 Punkte Kriterium "/Themenfelder / " (max. 40 Punkte) Deckungsgrad: alle 4 Themenfelder: 40 Punkte Deckungsgrad: 3 Themenfelder: 20 Punkte Deckungsgrad: 2 Themenfelder: 10 Punkte Deckungsgrad: 1 Themenfeld: 5 Punkte Deckungsgrad: 0 Themenfelder: 0 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertragsabschluss des Rahmenvertrags ist bis Anfang Februar 2027 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll schnellstmöglich, voraussichtlich am 15. Februar 2027 beginnen. Der Rahmenvertrag soll zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen werden (Grundlaufzeit bis 14. Febru … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Der Vertragsabschluss des Rahmenvertrags ist bis Anfang Februar 2027 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll schnellstmöglich, voraussichtlich am 15. Februar 2027 beginnen. Der Rahmenvertrag soll zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen werden (Grundlaufzeit bis 14. Februar 2028) und sich, sofern keine Kündigung durch den Auftraggeber fünf Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit ausgesprochen wird, dreimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (dreimalige Verlängerungsoption, 1. Verlängerung bis 14. Februar 2029; 2. Verlängerung bis 14. Februar 2030; 3. Verlängerung bis 14. Februar 2031). Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von vier Jahren zum 14. Februar 2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbra …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWAA# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWAA# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe
- Kontakt
- l-bank-stellenanzeigen@
menoldbezler.de
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank), dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Baden-Württemberg (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- TEICON Engineering GmbH11 Zuschläge
- ETA Personal GmbH8 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH5 Zuschläge
- I.NEO solutions GmbH5 Zuschläge
- ICONSA GmbH & Co.KG5 Zuschläge
- MHC Anlagentechnik GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98bab905-5067-40a7-b646-28e1e23f0763.