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L-Bank - Europaweite Vergabe zur Beschaffung und Implementierung einer CAFM-Software im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/2722veröffentlicht 15.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 366 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 47 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Kriterienkatalog35 %
  • Implementierungskonzept10 %
  • Systemvorstellung15 %
  • Testung10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer CAFM-Software. Ziel ist die Bereitstellung einer webbasierten Lösung zur Unterstützung der Prozesse im Facility Management. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - Lieferung einer modular erweiterbaren CAFM-Software - Anpassung und Konfiguration an die spezifischen Anforderungen des Auftraggebers - Migration vorhandener Daten - Integration mit vorhanden Systemen (Schnittstellen) - Schulung der Administratoren und Anwender - Bereitstellung von Dokumentation und Benutzerhandbüchern - Wartung, Support und Weiterentwicklung über die Vertragslaufzeit Weitere Informationen zu dem Gegenstand des Verfahrens sowie dem Umfang der ausgeschriebenen Leistung ergeben sich insbesondere aus dem bereits zur Kenntnis zur Verfügung gestellten Anforderungskatalog bzgl. der Mindestanforderungen an das System (Anlage 2). Die Vergabestelle erwartet von dem künftigen Auftragnehmer eine qualifizierte Projektleitung zur Sicherstellung des Projekterfolgs (vgl. Ziff. 4.2.2 des Bewerbermemorandums). Von Seiten der L-Bank wird ebenfalls ein Projektleiter zur Begleitung des Projektes zur Verfügung stehen. Dieser wird zusätzlich die Funktion und Aufgaben der System-Administration aus fachlicher Sicht übernehmen. Der Vertragsschluss ist bis Ende März 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. April 2026 beginnen und eine Laufzeit von 4 Jahren mit mehrfacher optionaler Verlängerung von jeweils einem weiteren Jahr haben, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Vergabestelle beabsichtigt den Vertragsschluss auf Basis des einschlägigen EVB-IT-Vertragsmusters. Dies wird den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Aufgrund der voraussichtlichen Einstufung des Leistungsgegenstandes als IT-Fremdbezug und nachdem es sich bei dem Leistungsgegenstand ggf. um eine nicht als wichtig oder kritisch eingestufte IKT-Dienstleistung im Sinne des Digital Operational Resilience Act (DORA) handelt, muss der Vertrag den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen und den regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen des § 25b KWG, der BAIT, der MaRisk sowie des DORA erfüllen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die bankaufsichtsrechtlichen, regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen des § 25b KWG, der BAIT, der MaRisk sowie des DORA zu erfüllen. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 300Die Bewertung der Angebote in Phase 2 und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei die Bewertung der Angebote sich in zwei Stufen unterteilt: Stufe 1 der Angebotswertung: Die ersten indikativen Angebote aller Bieter werden auf Basis folgender Zuschlagskriterien bewertet: Preis max. 300 Punkte Kriterienkatalog max. 350 Punkte Implementierungskonzept max. 100 Punkte Summe max. 750 Punkte Auf Basis dieser Zuschlagskriterien wird ein erstes Bieterranking erstellt. Nur die drei in diesem Bieterranking bestplatzierten Bieter werden auf der zweiten Stufe der Angebotswertung berücksichtigt. Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Qualität
KriterienkatalogGewichtung (Punkte, genau) 350Die Bewertung der Angebote in Phase 2 und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei die Bewertung der Angebote sich in zwei Stufen unterteilt: Stufe 1 der Angebotswertung: Die ersten indikativen Angebote aller Bieter werden auf Basis folgender Zuschlagskriterien bewertet: Preis max. 300 Punkte Kriterienkatalog max. 350 Punkte Implementierungskonzept max. 100 Punkte Summe max. 750 Punkte Auf Basis dieser Zuschlagskriterien wird ein erstes Bieterranking erstellt. Nur die drei in diesem Bieterranking bestplatzierten Bieter werden auf der zweiten Stufe der Angebotswertung berücksichtigt. Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Qualität
ImplementierungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 100Die Bewertung der Angebote in Phase 2 und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei die Bewertung der Angebote sich in zwei Stufen unterteilt: Stufe 1 der Angebotswertung: Die ersten indikativen Angebote aller Bieter werden auf Basis folgender Zuschlagskriterien bewertet: Preis max. 300 Punkte Kriterienkatalog max. 350 Punkte Implementierungskonzept max. 100 Punkte Summe max. 750 Punkte Auf Basis dieser Zuschlagskriterien wird ein erstes Bieterranking erstellt. Nur die drei in diesem Bieterranking bestplatzierten Bieter werden auf der zweiten Stufe der Angebotswertung berücksichtigt. Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Qualität
SystemvorstellungGewichtung (Punkte, genau) 150Stufe 2 der Angebotswertung: Die drei in diesem Bieterranking bestplatzierten Bieter haben auf der zweiten Stufe der Angebotswertung zusätzlich das von Ihnen angebotene System vorzustellen. Die Systemvorstellung wird ebenfalls im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt. Für die Angebotswertung der drei bestplatzierten Bieter sowie die folgenden Angebots- und Verhandlungsrunden wird das wirtschaftlichste Angebot daher anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt: Preis max. 300 Punkte Kriterienkatalog max. 350 Punkte Implementierungskonzept max. 100 Punkte Systemvorstellung max. 250 Punkte Summe max. 1.000 Punkte Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Qualität
TestungGewichtung (Punkte, genau) 100Stufe 2 der Angebotswertung: Die drei in diesem Bieterranking bestplatzierten Bieter haben auf der zweiten Stufe der Angebotswertung zusätzlich das von Ihnen angebotene System vorzustellen. Die Systemvorstellung wird ebenfalls im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt. Für die Angebotswertung der drei bestplatzierten Bieter sowie die folgenden Angebots- und Verhandlungsrunden wird das wirtschaftlichste Angebot daher anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt: Preis max. 300 Punkte Kriterienkatalog max. 350 Punkte Implementierungskonzept max. 100 Punkte Systemvorstellung max. 250 Punkte Summe max. 1.000 Punkte Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWEM# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWEM# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Loy & Hutz Solutions GmbH, Freiburg5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (162 Lose mit Angabe)
442.519 €Zuschlagswert im Median
261.330 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 57 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5318a269-65f9-48a3-8a83-9f511d6fb791.