Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BZgA_58_24veröffentlicht 21.08.2024erstmals 21.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 34 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 34 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Köln50825, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 27 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 27 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 25 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gestalterische und inhaltliche Weiterentwicklung der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „NULL ALKOHOL VOLL POWER“ inklusive des noch derzeitigen Webauftritts www.null-alkohol-voll-power.de und der Social-Media-Aktivitäten unter https://www.instagram.com/nullalkoholvollpower/ für die Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen als auch für Fachkräfte und Multiplikatoren, jeweils inkl. Entwicklung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört auch der Ersatz des Webauftritts durch den Ausbau weiterer und verstärkter Social-Media-Aktivitäten einschließlich entsprechender Vorbereitung. Gemäß den Planungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem darauf aufbauenden Erlass zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht und Drogen werden nämlich zugehörige Webseiten konsolidiert. Nach Abschluss der Konsolidierung werden diese Webseiten (einschließlich der NAVP-Webseite) abgeschaltet. Die NAVP-Kampagne vollzieht sich ab diesem Zeitpunkt über verstärkte und ausgeweitete Social-Media-Aktivitäten. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 30.06.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich ausführlich aus der Wertungsmatrix (Anhang 08 der Vergabeunterlagen).
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- 5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. 6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
- Kriterium
7. Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Mindestanforderungen: Der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 250.000 EUR brutto betragen. 8. Erk … ganz lesenkürzer
7. Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Mindestanforderungen: Der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 250.000 EUR brutto betragen. 8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.- Kriterium
9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), • der Bezeichnung des Projektes • des Projektzeitraums, • des Projektvolumens und • des Pr … ganz lesenkürzer
9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), • der Bezeichnung des Projektes • des Projektzeitraums, • des Projektvolumens und • des Projektinhalts. Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass der Bieter ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten. Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben. Mindestanforderung: Es sind mindestens drei geeignete Referenzen einzureichen. 10. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte (Projektteam, mindestens bestehend aus der Projektleitung und Stellvertretung) sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Es sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für die Projektleitung und eines für die Vertretung der Projektleitung, und höchstens 5 Qualifikations- und Erfahrungsprofile anzugeben. Mindestanforderungen: • Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über einen kommunikationswissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studienabschluss verfügen. • Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem Beruf verfügen, in dem Print- und Webdesign zu den wesentlichen Aufgaben gehören. • Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) verfügen. • Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils Erfahrungen mittels mindestens einer geeigneten persönlichen Referenz über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Die Referenzangabe muss zumindest enthalten: o Auftraggeber (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), o Bezeichnung des Projekts, o Projektzeitraum, o Projektvolumen, o Projektinhalt. Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass die jeweilige Person ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten. Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben. 11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 34 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den vereinbarten Rahmenbedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahm … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den vereinbarten Rahmenbedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag hat jedoch insgesamt max. eine Vertragslaufzeit bis zum 30.06.2027.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.033.339 €
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 23.09.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabeka … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 50825 Köln
- Website
- bzga.de
- Kontakt
- vergabe@
bho-legal.com
Bei uns erfasst
- Beratungstelefon zur Rauchentwöhnung22.04.2025 · 2 Angebote
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.wiederbelebung.de17.03.2025 · 6 Angebote
- Redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.rauchfrei-info.de und der Social-Media Plattform 'Instagram'10.03.2025 · 1 Angebot
- Neuausschreibung Los 3 des Verfahrens „Leitagentur, Online Kommunikation und die Betreuung der PSHV und Blutspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende“11.02.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutsche Post AG , Abteilung Ausschreibungen6 Zuschläge
- Fördergesellschaft Kultur und Integration GmbH3 Zuschläge
- Fonetix GmbH + Co. KG2 Zuschläge
- Kühn Medienkonzept & Design GmbH2 Zuschläge
- LingoA&A Sprachendienste UG2 Zuschläge
- Medienagentur mct GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 23.09.2024
- BekanntmachungFrist 23.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df735629-ee8d-4236-9a45-eb6e09302639.