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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BZgA_58_24veröffentlicht 21.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 775 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.08.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
34 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50825, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gestalterische und inhaltliche Weiterentwicklung der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „NULL ALKOHOL VOLL POWER“ inklusive des noch derzeitigen Webauftritts www.null-alkohol-voll-power.de und der Social-Media-Aktivitäten unter https://www.instagram.com/nullalkoholvollpower/ für die Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen als auch für Fachkräfte und Multiplikatoren, jeweils inkl. Entwicklung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört auch der Ersatz des Webauftritts durch den Ausbau weiterer und verstärkter Social-Media-Aktivitäten einschließlich entsprechender Vorbereitung. Gemäß den Planungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem darauf aufbauenden Erlass zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht und Drogen werden nämlich zugehörige Webseiten konsolidiert. Nach Abschluss der Konsolidierung werden diese Webseiten (einschließlich der NAVP-Webseite) abgeschaltet. Die NAVP-Kampagne vollzieht sich ab diesem Zeitpunkt über verstärkte und ausgeweitete Social-Media-Aktivitäten. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 30.06.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich ausführlich aus der Wertungsmatrix (Anhang 08 der Vergabeunterlagen).

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. 6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Kriterium
7. Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Mindestanforderungen: Der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 250.000 EUR brutto betragen. 8. Erk … ganz lesen7. Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Mindestanforderungen: Der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 250.000 EUR brutto betragen. 8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Kriterium
9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), • der Bezeichnung des Projektes • des Projektzeitraums, • des Projektvolumens und • des Pr … ganz lesen9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), • der Bezeichnung des Projektes • des Projektzeitraums, • des Projektvolumens und • des Projektinhalts. Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass der Bieter ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten. Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben. Mindestanforderung: Es sind mindestens drei geeignete Referenzen einzureichen. 10. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte (Projektteam, mindestens bestehend aus der Projektleitung und Stellvertretung) sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Es sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für die Projektleitung und eines für die Vertretung der Projektleitung, und höchstens 5 Qualifikations- und Erfahrungsprofile anzugeben. Mindestanforderungen: • Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über einen kommunikationswissenschaftlichen Studienabschluss verfügen. • Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem Beruf verfügen, in dem Print- und Webdesign zu den wesentlichen Aufgaben gehören. • Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) verfügen. • Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils Erfahrungen mittels mindestens einer geeigneten persönlichen Referenz über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Die Referenzangabe muss zumindest enthalten: o Auftraggeber (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), o Bezeichnung des Projekts, o Projektzeitraum, o Projektvolumen, o Projektinhalt. Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass die jeweilige Person ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten. Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben. 11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
34 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den vereinbarten Rahmenbedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahm … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den vereinbarten Rahmenbedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag hat jedoch insgesamt max. eine Vertragslaufzeit bis zum 30.06.2027.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.033.339 €

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
23.09.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabeka … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (154 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.09.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bbbc250e-e04b-4e11-bf4b-360df8598c43.