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vergebenEU-weitIT und Software

Einzelblattdrucksysteme

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BW 01/24veröffentlicht 23.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 823 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (143 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 10 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50829, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") schreibt den Kauf- und die Wartung inklusive Click-Charge von drei Einzelblattdrucksystemen aus.

Er setzt im Moment parallel drei voneinander unabhängige Einzelblattdrucksysteme der Firma Ricoh produktiv ein. Es ist beabsichtigt, die drei Drucksysteme - voraussichtlich im 3. Quartals 2024 - durch drei neue Einzelblattdrucksysteme auszutauschen.

Der Auftragnehmer hat drei Einzelblattdrucksysteme mit tonerbasierter Laserdrucktechnik und einer Druckgeschwindigkeit von mindestens 135 DIN A4-Seiten/Minute (bei einem Papiergewicht von 80 g/m2) zum Kauf inkl. Wartung und Click-Charge (voraussichtliches Volumen von 837.000 Blatt DIN A4 und bis zu 3.000 Blatt DIN A3 pro Monat) anzubieten. Die drei Drucksysteme müssen netzwerkfähig sein, um vorrangig AFP/IPDS-Datenströme (inkl. Inline-Ressourcen) zum Druck empfangen und verarbeiten zu können. Zusätzlich müssen mindestens die Formate PCL, PDF, Postscript, TXT und RAW unterstützt werden. Zur Steuerung und Verwaltung der Druckjobs wird zusätzlich ein OMS in Funktion eines Spoolers und ein Viewer zur WYSIWYG-Anzeige der AFP-Dateien (min. 100 MB) auf fünf Arbeitsplatzrechnern benötigt. Die Konfiguration der zu beschaffenden Einzelblattdrucksysteme stellt sich je Drucker wie folgt dar: - 1 x externe Papierbevorratung - 1 x Drucksystem mit integrierter Papierbevorratung und Bedienpanel (inkl. OMS) - 1 x Finisher/Staplerfach - 1 x Rechner inkl. Bildschirm, Tastatur und Maus wird vom Beitragsservice gestellt.

Die Altgeräte müssen vom Auftragnehmer abgebaut und transportfähig verpackt werden. Der Austausch der Drucker, die Netzwerkanbindung und Inbetriebsetzung der neuen Einzelblattdrucksysteme erfolgt durch den Auftragnehmer. Während des Austauschs muss der Produktionsbetrieb aufrecht erhalten bleiben. D.h., es ist für eine begrenzte Zeit der Parallelbetrieb von alten und neuen Einzelblattdrucksystemen erforderlich. Der Austausch erfolgt in Abstimmung mit dem Beitragsservice schrittweise (Drucker für Drucker). Vor dem Austausch des zweiten Einzelblattdrucksystems muss die produktive Nutzung (Inbetriebnahme) des ersten Einzelblattdrucksystems vom Beitragsservice bestätigt werden. Diese Bestätigung stellt keine (Teil-)Abnahme dar. Das gleiche Vorgehen gilt vor dem Austausch des dritten Einzelblattdrucksystems (hier: Bestätigung der produktiven Nutzung des zweiten Einzelblattdrucksystems).

Mit dem Angebot sind technische Datenblätter, Produktbroschüren und Handbücher zur Bedienung (in deutscher Sprache) abzugeben. Nach Abschluss aller Arbeiten übergibt der Auftragnehmer dem Beitragsservice die Einzelblattdrucksysteme zur Abnahme.

Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt die Abrechnung der Leistung durch den Auftragnehmer.

Vor Zuschlagserteilung wird der Beitragsservice einen Funktionstest (Druck- und Finishertest) beim Bieter durchführen, um die grundsätzliche Funktion der Einzelblattdrucksysteme abzuklären. Der Funktionstest wird voraussichtlich Ende Juli 2024 im Show-Room des Bieters oder bei einem Referenzkunden stattfinden. Der Beitragsservice stellt dem Bieter für den Funktionstest vorbereitete AFP/IPDS-Dateien inkl. Inline-Ressourcen zur Verfügung. Der Funktionstest ist für den Beitragsservice kostenlos durchzuführen. Es wird ein Drucktest auf Originalpapieren des Beitragsservice durchgeführt. Papier und Druckdaten werden zum Test durch den Beitragsservice zur Verfügung gestellt. Drucker und Finisher werden u.a. auf die Registerhaltigkeit und die korrekte Arbeitsweise bzgl. Auslage, Lochen, Heften und Lochen/Heften hin überprüft. Der Beitragsservice behält sich vor, diesen Druck- und Finishertest nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durchzuführen. Der Druck- und Finishertest dient zur Verifizierung der Angaben des Bieters und fließt nicht in die Angebotsbewertung ein. Der Funktionstest ist als erfolgreich zu bewerten, wenn der Beitragsservice das Druckergebnis aus fachlicher Sicht anerkennt. Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für positiv erklärt, dann kann der Zuschlag erfolgen. Nach Zuschlagserteilung werden die Parteien einen Zeitplan für die Installation der drei Einzelblattdrucksysteme abstimmen Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für negativ erklärt, dann kann der Zuschlag nicht erteilt werden und der Bieter bekommt Gelegenheit Korrekturen vorzunehmen. Der Bieter lädt den Beitragsservice wiederum zum Funktionstest ein. Wird der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice als erfolgreich gewertet, dann kann der Zuschlag erteilt werden. Ist der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice wiederholt negativ zu bewerten, ist die Verifikation der Angaben des Bieters gescheitert. In diesem Fall erfüllt sein Angebot nicht die Mindestvorgaben des Beitragsservice und ist daher zwingend gemäß § 57 VgV vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Der Beitragsservice wird in diesem Fall den Funktionstest mit dem zweitplatzierten Bieter durchführen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 800
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 200

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten ab Inbetriebnahme/Abnahme der Einzelblattdrucksysteme: 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 weitere Monate (zu gleichen Konditionen)
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabest … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkan … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY1PBUQE3C Keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ricoh Deutschland GmbH, Hannover1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
Website
dtvp.de
Kontakt
vergabe@beitragsservice.de
Auskünfte
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservicevergabe@beitragsservice.de

Bei uns erfasst

55Bekanntmachungen
28Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

422vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (351 Lose mit Angabe)
378.753 €Zuschlagswert im Median
158.733 € – 939.366 €mittlere Hälfte, 68 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.07.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2024 auf 02.08.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5af68c3a-cffd-4532-be95-862b19a8094b.