Einzelblattdrucksysteme
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BW 01/24veröffentlicht 23.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- SAP-S/4HANA-Readiness KrankenhausapothekeUniversitätsklinikum Köln AöR · KölnFrist 17.11.2026
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Websites www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger.deBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · KölnFrist 01.12.2026
- Produktkatalog ArbeisplatzhardwareOLG Köln · KölnFrist 13.11.2026
- Atlassian Cloud und Data Center LizenzenLVR-InfoKom · KölnFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (143 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 10 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50829, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- Qualität20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") schreibt den Kauf- und die Wartung inklusive Click-Charge von drei Einzelblattdrucksystemen aus.
Er setzt im Moment parallel drei voneinander unabhängige Einzelblattdrucksysteme der Firma Ricoh produktiv ein. Es ist beabsichtigt, die drei Drucksysteme - voraussichtlich im 3. Quartals 2024 - durch drei neue Einzelblattdrucksysteme auszutauschen.
Der Auftragnehmer hat drei Einzelblattdrucksysteme mit tonerbasierter Laserdrucktechnik und einer Druckgeschwindigkeit von mindestens 135 DIN A4-Seiten/Minute (bei einem Papiergewicht von 80 g/m2) zum Kauf inkl. Wartung und Click-Charge (voraussichtliches Volumen von 837.000 Blatt DIN A4 und bis zu 3.000 Blatt DIN A3 pro Monat) anzubieten. Die drei Drucksysteme müssen netzwerkfähig sein, um vorrangig AFP/IPDS-Datenströme (inkl. Inline-Ressourcen) zum Druck empfangen und verarbeiten zu können. Zusätzlich müssen mindestens die Formate PCL, PDF, Postscript, TXT und RAW unterstützt werden. Zur Steuerung und Verwaltung der Druckjobs wird zusätzlich ein OMS in Funktion eines Spoolers und ein Viewer zur WYSIWYG-Anzeige der AFP-Dateien (min. 100 MB) auf fünf Arbeitsplatzrechnern benötigt. Die Konfiguration der zu beschaffenden Einzelblattdrucksysteme stellt sich je Drucker wie folgt dar: - 1 x externe Papierbevorratung - 1 x Drucksystem mit integrierter Papierbevorratung und Bedienpanel (inkl. OMS) - 1 x Finisher/Staplerfach - 1 x Rechner inkl. Bildschirm, Tastatur und Maus wird vom Beitragsservice gestellt.
Die Altgeräte müssen vom Auftragnehmer abgebaut und transportfähig verpackt werden. Der Austausch der Drucker, die Netzwerkanbindung und Inbetriebsetzung der neuen Einzelblattdrucksysteme erfolgt durch den Auftragnehmer. Während des Austauschs muss der Produktionsbetrieb aufrecht erhalten bleiben. D.h., es ist für eine begrenzte Zeit der Parallelbetrieb von alten und neuen Einzelblattdrucksystemen erforderlich. Der Austausch erfolgt in Abstimmung mit dem Beitragsservice schrittweise (Drucker für Drucker). Vor dem Austausch des zweiten Einzelblattdrucksystems muss die produktive Nutzung (Inbetriebnahme) des ersten Einzelblattdrucksystems vom Beitragsservice bestätigt werden. Diese Bestätigung stellt keine (Teil-)Abnahme dar. Das gleiche Vorgehen gilt vor dem Austausch des dritten Einzelblattdrucksystems (hier: Bestätigung der produktiven Nutzung des zweiten Einzelblattdrucksystems).
Mit dem Angebot sind technische Datenblätter, Produktbroschüren und Handbücher zur Bedienung (in deutscher Sprache) abzugeben. Nach Abschluss aller Arbeiten übergibt der Auftragnehmer dem Beitragsservice die Einzelblattdrucksysteme zur Abnahme.
Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt die Abrechnung der Leistung durch den Auftragnehmer.
Vor Zuschlagserteilung wird der Beitragsservice einen Funktionstest (Druck- und Finishertest) beim Bieter durchführen, um die grundsätzliche Funktion der Einzelblattdrucksysteme abzuklären. Der Funktionstest wird voraussichtlich Ende Juli 2024 im Show-Room des Bieters oder bei einem Referenzkunden stattfinden. Der Beitragsservice stellt dem Bieter für den Funktionstest vorbereitete AFP/IPDS-Dateien inkl. Inline-Ressourcen zur Verfügung. Der Funktionstest ist für den Beitragsservice kostenlos durchzuführen. Es wird ein Drucktest auf Originalpapieren des Beitragsservice durchgeführt. Papier und Druckdaten werden zum Test durch den Beitragsservice zur Verfügung gestellt. Drucker und Finisher werden u.a. auf die Registerhaltigkeit und die korrekte Arbeitsweise bzgl. Auslage, Lochen, Heften und Lochen/Heften hin überprüft. Der Beitragsservice behält sich vor, diesen Druck- und Finishertest nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durchzuführen. Der Druck- und Finishertest dient zur Verifizierung der Angaben des Bieters und fließt nicht in die Angebotsbewertung ein. Der Funktionstest ist als erfolgreich zu bewerten, wenn der Beitragsservice das Druckergebnis aus fachlicher Sicht anerkennt. Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für positiv erklärt, dann kann der Zuschlag erfolgen. Nach Zuschlagserteilung werden die Parteien einen Zeitplan für die Installation der drei Einzelblattdrucksysteme abstimmen Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für negativ erklärt, dann kann der Zuschlag nicht erteilt werden und der Bieter bekommt Gelegenheit Korrekturen vorzunehmen. Der Bieter lädt den Beitragsservice wiederum zum Funktionstest ein. Wird der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice als erfolgreich gewertet, dann kann der Zuschlag erteilt werden. Ist der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice wiederholt negativ zu bewerten, ist die Verifikation der Angaben des Bieters gescheitert. In diesem Fall erfüllt sein Angebot nicht die Mindestvorgaben des Beitragsservice und ist daher zwingend gemäß § 57 VgV vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Der Beitragsservice wird in diesem Fall den Funktionstest mit dem zweitplatzierten Bieter durchführen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 800
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 200
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten ab Inbetriebnahme/Abnahme der Einzelblattdrucksysteme: 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 weitere Monate (zu gleichen Konditionen)
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabest … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkan … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY1PBUQE3C Keine
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ricoh Deutschland GmbH, Hannover | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
- Website
- dtvp.de
- Kontakt
- vergabe@
beitragsservice.de - Auskünfte
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservicevergabe@
beitragsservice.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- ACS Group GmbH8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH7 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG7 Zuschläge
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- Bechtle GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.07.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2024 auf 02.08.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5af68c3a-cffd-4532-be95-862b19a8094b.