Einzelblattdrucksysteme
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BW 01/24veröffentlicht 20.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50829, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 28 Monatenan ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:05 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") schreibt den Kauf- und die Wartung inklusive Click-Charge von drei Einzelblattdrucksystemen aus.
Er setzt im Moment parallel drei voneinander unabhängige Einzelblattdrucksysteme der Firma Ricoh produktiv ein. Es ist beabsichtigt, die drei Drucksysteme - voraussichtlich im 3. Quartals 2024 - durch drei neue Einzelblattdrucksysteme auszutauschen.
Der Auftragnehmer hat drei Einzelblattdrucksysteme mit tonerbasierter Laserdrucktechnik und einer Druckgeschwindigkeit von mindestens 135 DIN A4-Seiten/Minute (bei einem Papiergewicht von 80 g/m2) zum Kauf inkl. Wartung und Click-Charge (voraussichtliches Volumen von 837.000 Blatt DIN A4 und bis zu 3.000 Blatt DIN A3 pro Monat) anzubieten. Die drei Drucksysteme müssen netzwerkfähig sein, um vorrangig AFP/IPDS-Datenströme (inkl. Inline-Ressourcen) zum Druck empfangen und verarbeiten zu können. Zusätzlich müssen mindestens die Formate PCL, PDF, Postscript, TXT und RAW unterstützt werden. Zur Steuerung und Verwaltung der Druckjobs wird zusätzlich ein OMS in Funktion eines Spoolers und ein Viewer zur WYSIWYG-Anzeige der AFP-Dateien (min. 100 MB) auf fünf Arbeitsplatzrechnern benötigt. Die Konfiguration der zu beschaffenden Einzelblattdrucksysteme stellt sich je Drucker wie folgt dar: - 1 x externe Papierbevorratung - 1 x Drucksystem mit integrierter Papierbevorratung und Bedienpanel (inkl. OMS) - 1 x Finisher/Staplerfach - 1 x Rechner inkl. Bildschirm, Tastatur und Maus wird vom Beitragsservice gestellt.
Die Altgeräte müssen vom Auftragnehmer abgebaut und transportfähig verpackt werden. Der Austausch der Drucker, die Netzwerkanbindung und Inbetriebsetzung der neuen Einzelblattdrucksysteme erfolgt durch den Auftragnehmer. Während des Austauschs muss der Produktionsbetrieb aufrecht erhalten bleiben. D.h., es ist für eine begrenzte Zeit der Parallelbetrieb von alten und neuen Einzelblattdrucksystemen erforderlich. Der Austausch erfolgt in Abstimmung mit dem Beitragsservice schrittweise (Drucker für Drucker). Vor dem Austausch des zweiten Einzelblattdrucksystems muss die produktive Nutzung (Inbetriebnahme) des ersten Einzelblattdrucksystems vom Beitragsservice bestätigt werden. Diese Bestätigung stellt keine (Teil-)Abnahme dar. Das gleiche Vorgehen gilt vor dem Austausch des dritten Einzelblattdrucksystems (hier: Bestätigung der produktiven Nutzung des zweiten Einzelblattdrucksystems).
Mit dem Angebot sind technische Datenblätter, Produktbroschüren und Handbücher zur Bedienung (in deutscher Sprache) abzugeben. Nach Abschluss aller Arbeiten übergibt der Auftragnehmer dem Beitragsservice die Einzelblattdrucksysteme zur Abnahme.
Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt die Abrechnung der Leistung durch den Auftragnehmer.
Vor Zuschlagserteilung wird der Beitragsservice einen Funktionstest (Druck- und Finishertest) beim Bieter durchführen, um die grundsätzliche Funktion der Einzelblattdrucksysteme abzuklären. Der Funktionstest wird voraussichtlich Ende Juli 2024 im Show-Room des Bieters oder bei einem Referenzkunden stattfinden. Der Beitragsservice stellt dem Bieter für den Funktionstest vorbereitete AFP/IPDS-Dateien inkl. Inline-Ressourcen zur Verfügung. Der Funktionstest ist für den Beitragsservice kostenlos durchzuführen. Es wird ein Drucktest auf Originalpapieren des Beitragsservice durchgeführt. Papier und Druckdaten werden zum Test durch den Beitragsservice zur Verfügung gestellt. Drucker und Finisher werden u.a. auf die Registerhaltigkeit und die korrekte Arbeitsweise bzgl. Auslage, Lochen, Heften und Lochen/Heften hin überprüft. Der Beitragsservice behält sich vor, diesen Druck- und Finishertest nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durchzuführen. Der Druck- und Finishertest dient zur Verifizierung der Angaben des Bieters und fließt nicht in die Angebotsbewertung ein. Der Funktionstest ist als erfolgreich zu bewerten, wenn der Beitragsservice das Druckergebnis aus fachlicher Sicht anerkennt. Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für positiv erklärt, dann kann der Zuschlag erfolgen. Nach Zuschlagserteilung werden die Parteien einen Zeitplan für die Installation der drei Einzelblattdrucksysteme abstimmen Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für negativ erklärt, dann kann der Zuschlag nicht erteilt werden und der Bieter bekommt Gelegenheit Korrekturen vorzunehmen. Der Bieter lädt den Beitragsservice wiederum zum Funktionstest ein. Wird der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice als erfolgreich gewertet, dann kann der Zuschlag erteilt werden. Ist der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice wiederholt negativ zu bewerten, ist die Verifikation der Angaben des Bieters gescheitert. In diesem Fall erfüllt sein Angebot nicht die Mindestvorgaben des Beitragsservice und ist daher zwingend gemäß § 57 VgV vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Der Beitragsservice wird in diesem Fall den Funktionstest mit dem zweitplatzierten Bieter durchführen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7, Teil C. der Vergabeunterlagen): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betrieb … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7, Teil C. der Vergabeunterlagen): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bieter-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher, a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Abs … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher, a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; b) dass ich/wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vor-liegt bzw. meinen/unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n) und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; c) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n); d) dass ich/wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.) e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag; h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist; i) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe(n); j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln; k) dass ich/wir als Unternehmen - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n), - nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung d …- Kriterium
Zum Nachweis seiner/ihrer technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8, Teil C. der Vergabeunterlagen): - dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweil … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis seiner/ihrer technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8, Teil C. der Vergabeunterlagen): - dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n); - dass die ausgeschriebenen Wartungsleistungen ausschließlich von qualifiziertem Personal der Hersteller der Hard- und Softwareprodukte oder eines Partners dieser Hersteller erbracht werden, - dass der Bieter die Leistungen der Telefon- bzw. E-Mail-Unterstützung in deutscher Sprache (mindestens Sprachniveau C1 auf Basis des Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) leisten kann. Weitere Eignungsnachweise: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher hat eine Referenzliste mit mindestens zwei Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben bzw. aktuell bestehen (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und und in Inhalt, Anforderungen und Volumen dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind und zwingend die nachfolgenden Mindestangaben enthalten müssen: - Name und Sitz des Referenzkunden; - Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer); - Angabe, ob Bewerber/Bewerbergemeinschaft/Eignungsverleiher direkter Vertragspartner des Referenzkunden ist; - Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) innerhalb der letzten drei Jah-re; - Beschreibung des Vertragsgegenstandes; - Angabe des Druckvolumens pro Jahr (Menge). Hinweise: - Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen. - Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. - Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bieter den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen. - Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten ab Inbetriebnahme/Abnahme der Einzelblattdrucksysteme: 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 weitere Monate (zu gleichen Konditionen)
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 39 DAYS
- Angebotsöffnung
- 22.07.2024, 12:05 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: keine
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabest … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY1GZLB18W Keine
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
- Website
- dtvp.de
- Kontakt
- vergabe@
beitragsservice.de - Auskünfte
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservicevergabe@
beitragsservice.de
Bei uns erfasst
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (139 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACS Group GmbH8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH7 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG7 Zuschläge
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- Bechtle GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2024 auf 02.08.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54d88882-0471-4e89-8014-28a980755dbe.