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Beschaffung von hyperkonvergenten Systemen (Nutanix) und zugehörigen Dienstleistungen für das Land Hessen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0069veröffentlicht 17.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 382 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 12 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
92 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre11.11.2025 – 10.11.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistung70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.11.2027
    vor 12 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung von hyperkonvergenten Systemen (Nutanix) und zugehörigen Dienstleistungen für das Land Hessen in zwei Losen

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Zertifizierte Hardware

Im Folgenden soll Zertifizierte Hardware von Dell und hyperkonvergente Infrastruktur Software von Nutanix beschafft werden. Für Los 1 müssen die folgenden Systeme / Komponenten / Software angeboten werden: • OEM Server in verschiedenen Leistungsklassen. Die Server und die verbauten Komponenten müssen in dem "Broadcom Compatibility Guide" ab Version ESXi 8.x und der Nutanix HCL (Hardware Compatibility List) ab Version Dell XC Core Serie G16 freigegeben worden sein. • Nutanix Appliance in verschiedenen Leistungsklassen • Nutanix Lizenzen sowie weitere für den Betrieb benötigte Softwarelizenzen • Serverkomponenten, die nach Vorgaben des Herstellers (Nutanix und Server Hersteller) zu einem Server hinzukonfiguriert werden können. Technische Anforderungen Hardware Server 1. Alle angebotenen HCP-Serversysteme müssen aus Kompatibilitäts- und Supportgründen vom gleichen Hersteller sein. Zusätzlich müssen die Server der HCL der jeweiligen Virtualisierungssoftware VMWare / Hyper - V / Nutanix entsprechen. 2. Alle angebotenen Serversysteme müssen die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung aktuelle Version der Server-Betriebssysteme in den jeweils vom Hersteller / Distributor im Support befindlichen Versionen unterstützen. 3. Die Hardware und Software eines Servers muss geeignete Vorkehrungen aufweisen, die verhindern, dass ein einzelnes fehlerhaftes Arbeitsspeichermodul zum Ausfall des Systems führt. Beispiele hierfür sind Arbeitsspeicherbetriebsmodi wie Erweiterter ECC-Modus, Speicherredundanz oder Speicherspiegelung. 4. Die Nutanix-Serversysteme inklusive aller Komponenten müssen zum Zeitpunkt der Lieferung den von Nutanix zuletzt freigegebenen und bereitgestellten Firmwarestand aufweisen. 5. Alle angebotenen Serversysteme sollen mittels SNMP durch das bestehende, von der HZD betriebene OBM Monitoring System überwachbar sein. 6. Für die Serversysteme soll eine eigene oder vom Hersteller verfügbare geeignete Managementsoftware unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 7. Im Falle eines Tauschs von Hardware im Zuge der Gewährleistung sind alle nicht flüchtigen Speicher BSI-konform zu löschen oder die Speichermedien verbleiben beim Auftraggeber. 8. Das BSI-konforme Löschen soll auf Verlangen nachgewiesen werden. 9. Die Kommunikation mit dem Auftragnehmer muss mindestens zu den Geschäftszeiten der HZD in deutscher Sprache gewährleistet sein. 10. Die Systeme müssen auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor Auslieferung auf fehlerfreie Funktionalität unter Volllast geprüft werden. 11. Die angebotenen Systeme müssen über eine Remote-Management-Lösung zum Zwecke des out-of-band Managements verfügen. 12. Die Kommunikation über automatisierte Calls muss durch den Auftraggeber abgeschaltet werden können. 13. Das Einspielen von Firmware-Updates muss ohne Cluster-Downtime möglich sein. 14. Aus Gründen der Energieeffizienz müssen die Netzteile eine Zertifizierung mindestens nach dem Standard 80 PLUS Gold (oder vergleichbar) haben. 15. Es soll ein eigenes oder vom Hersteller bereitgestelltes System-Konfigurationstool unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 16. Für alle Systeme und Komponenten sollen aktuelle Treiber- und Firmware Versionen unentgeltlich über ein WEB-Portal ggf. mit der Zugangsberechtigung zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen die jeweiligen Portale der Hersteller mit der Bedingung, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechende Zugangsberechtigung sicherstellt. 17. Eine kostenlose Möglichkeit, über die der Auftraggeber Dokumentationen zu den Produkten und Einzelkomponenten beziehen kann, soll online zur Verfügung gestellt werden. Technische Anforderungen Server Die angegebene Software muss so konzipiert sein, dass sie Daten lokal auf der Anwendungsebene speichert, um die schnellstmögliche Leistung bei gleichzeitiger Reduzierung des Netzwerkverkehrs zu gewährleisten. 1. Der Softwaresupport muss pro Major Release mindestens 1 Jahr betragen. 2. Eine BSI konforme Clusterkonfiguration muss möglich sein. 3. Multi-Hypervisor Support 4. Updates der Storage Umgebung müssen unterbrechungsfrei möglich sein, d.h. ein Migrieren von VMs auf andere Hosts ist nicht erforderlich. 5. Ein standortübergreifender Betrieb zum Zwecke der standortübergreifenden Hochverfügbarkeit muss ohne zusätzliche Lizenzen oder Hardware möglich sein. 6. Der Softwaresupport beinhaltet auch neue Major Releases im vollen Funktionsumfang, ohne dass einzelne Funktionen nachlizenziert werden müssen. 7. Efficiency Features wie Deduplizierung, Komprimierung etc. müssen über Software realisiert werden. Dedizierte Hardware wird nicht benötigt. 8. Es müssen mindestens 16 Hosts zu einem Clusterverbund zusammengeschlos-sen werden, um ein lineares Wachstum zu ermöglichen. Jedes neue Gerät muss zum Zeitpunkt der Beschaffung mindestens über die gesetzliche Gewährleistung (Servicepaket S0) verfügen. Die optionale, erweiterte Gewährleistung richtet sich - soweit nicht anders vereinbart - nach den EVB-IT-Instandhaltung-AGB. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre72.000.000 €
2
Dienstleistung

Im Folgenden sollen Dienstleistungen im Rahmen der hyperkonvergenten Infrastruktur beschafft werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. 1. Die geforderten Supportleistungen sollen auch ohne Remote-Support geleistet werden können. Die administrative Hoheit bleibt beim Land Hessen. Die Zugriffe auf Systeme sind grundsätzlich nur vor Ort möglich. 2. Die Dienstleistung "Identifizierung, Analyse und Beseitigung von suboptimalen Einstellungen, z.B. von Performance-Bottlenecks" soll im Umfang von mindestens 20 h pro Monat unentgeltlich für die HZD angeboten werden. 3. Es sollen Schulungsmöglichkeiten angeboten werden. 4. HZD-Mitarbeiter sollen Herstellerzertifikate im Rahmen von Schulungen/Trainings/Workshops erhalten können. 5. Es muss mindestens ein Mitarbeiter in Ausnahmefällen innerhalb von vier Stunden an einem der Standorte der HZD sein. Beschafft werden sollen vier Profile: 1. Servicetechniker Durchführung von Firmware-Upgrades, Ein-, Aus- und Umbauten. 2. Consultant Technische Einsätze vor Ort, Auskunft zu Konfigurationskompatibilitäten usw. sowie Einweisung in Systeme. 3. Senior Consultant Beratung und Unterstützung zu Design- und Architekturfragen; Unterstützung mit Expertenwissen bei komplexen Konfigurationsänderungen und ähnliches, Beratung zu Serverlandschaften über mehrere Rechenzentrumsstandorte, Durchführung von vor-Ort Schulungen. 4. Nutanix Spezialist / Nutanix Spezialist SÜ3 Die Aufgaben des Spezialisten für Nutanix-Serversysteme liegen in der Planung und Durchführung von komplexen und umfangreichen Aufgaben im Umfeld von Enterprise Nutanix-Systemumgebungen und den weiteren von dem Auftraggeber eingesetzten Management Werkzeugen. Der Spezialist übernimmt in Projekten die Aufgabe der fachlichen Steuerung der Projektergebnisse, definiert und strukturiert Arbeitsaufträge. Es kann zwingend erforderlich sein, die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Ü3 gemäß § 9 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG) zu unterziehen. Der Auftragnehmer soll dem Auftraggeber kostenfreie Schulungen zum angebotenen Leistungsspektrum in den Bereichen a) Administration und Installation b) Troubleshooting c) Infrastruktur und Architektur zur Verfügung stellen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre20.000.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung70 %
Preis30 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
11.11.2025
Vertragsende
10.11.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils in weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
72.000.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
-
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 72.000.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreue-gesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bieter-gemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Los 1: Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (30%) und die Leistung (70%). Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 360 Punkte erhalten werden. Der günstigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (360). Die Bewertung setzt sich nach folgender Formel zusammen: Z = L x 70 % + P x 30 %. Erreichen zwei Bieter die gleiche Punktzahl Z, ist für die Vergabeentscheidung die höchste Leistungspunktzahl entscheidend. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote identisch sein, entscheidet das Los. Los 2: Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (50%) und die Leistung (50%). Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 360 Punkte erhalten werden. Der günstigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (360). Die Bewertung setzt sich nach folgender Formel zusammen: Z = L x 50 % + P x 50 %. Erreichen zwei Bieter die gleiche Punktzahl Z, ist für die Vergabeentscheidung die höchste Leistungspunktzahl entscheidend. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote identisch sein, entscheidet das Los. Details zur konkreten Bewertung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1SVA GmbH, Wiesbaden1
2SVA GmbH, Wiesbaden1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (55 Lose mit Angabe)
786.900 €Zuschlagswert im Median
306.899 € – 2,3 Mio. €mittlere Hälfte, 11 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 14.10.2025
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 14.10.2025 auf 21.10.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dca4be93-f4ee-411c-8eca-b89fdd2e5372.