Beschaffung von hyperkonvergenten Systemen (Nutanix) und zugehörigen Dienstleistungen für das Land Hessen
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2025-0069veröffentlicht 10.09.2025erstmals 10.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 92 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 22.12.2025 – 21.12.2027
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Bereitstellung einer KI-Compute-, Entwick lungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Verlängerung Citrix Universal Hybrid Cloud Lizenzen und Erweiterung um Citrix Universal Hybrid Multi Cloud - Use Case Add-onVitos gemeinnützige GmbH · KasselFrist 13.11.2026
- Ertüchtigung & Erweiterung der MSR-Technik-Green IT-CubeGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · DarmstadtFrist 12.11.2026
- Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)Fraport AG · Frankfurt am MainFrist 30.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 92 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre22.12.2025 – 21.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Leistung70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 14 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 14 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 21.12.2027
- Bindefrist endetvor 10 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von hyperkonvergenten Systemen (Nutanix) und zugehörigen Dienstleistungen für das Land Hessen in zwei Losen
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Zertifizierte Hardware Im Folgenden soll Zertifizierte Hardware von Dell und hyperkonvergente Infrastruktur Software von Nutanix beschafft werden. Für Los 1 müssen die folgenden Systeme / Komponenten / Software angeboten werden: • OEM Server in verschiedenen Leistungsklassen. Die Server und die verbauten Komponenten müssen in dem "Broadcom Compatibility Guide" ab Version ESXi 8.x und der Nutanix HCL (Hardware Compatibility List) ab Version Dell XC Core Serie G16 freigegeben worden sein. • Nutanix Appliance in verschiedenen Leistungsklassen • Nutanix Lizenzen sowie weitere für den Betrieb benötigte Softwarelizenzen • Serverkomponenten, die nach Vorgaben des Herstellers (Nutanix und Server Hersteller) zu einem Server hinzukonfiguriert werden können. Technische Anforderungen Hardware Server 1. Alle angebotenen HCP-Serversysteme müssen aus Kompatibilitäts- und Supportgründen vom gleichen Hersteller sein. Zusätzlich müssen die Server der HCL der jeweiligen Virtualisierungssoftware VMWare / Hyper - V / Nutanix entsprechen. 2. Alle angebotenen Serversysteme müssen die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung aktuelle Version der Server-Betriebssysteme in den jeweils vom Hersteller / Distributor im Support befindlichen Versionen unterstützen. 3. Die Hardware und Software eines Servers muss geeignete Vorkehrungen aufweisen, die verhindern, dass ein einzelnes fehlerhaftes Arbeitsspeichermodul zum Ausfall des Systems führt. Beispiele hierfür sind Arbeitsspeicherbetriebsmodi wie Erweiterter ECC-Modus, Speicherredundanz oder Speicherspiegelung. 4. Die Nutanix-Serversysteme inklusive aller Komponenten müssen zum Zeitpunkt der Lieferung den von Nutanix zuletzt freigegebenen und bereitgestellten Firmwarestand aufweisen. 5. Alle angebotenen Serversysteme sollen mittels SNMP durch das bestehende, von der HZD betriebene OBM Monitoring System überwachbar sein. 6. Für die Serversysteme soll eine eigene oder vom Hersteller verfügbare geeignete Managementsoftware unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 7. Im Falle eines Tauschs von Hardware im Zuge der Gewährleistung sind alle nicht flüchtigen Speicher BSI-konform zu löschen oder die Speichermedien verbleiben beim Auftraggeber. 8. Das BSI-konforme Löschen soll auf Verlangen nachgewiesen werden. 9. Die Kommunikation mit dem Auftragnehmer muss mindestens zu den Geschäftszeiten der HZD in deutscher Sprache gewährleistet sein. 10. Die Systeme müssen auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor Auslieferung auf fehlerfreie Funktionalität unter Volllast geprüft werden. 11. Die angebotenen Systeme müssen über eine Remote-Management-Lösung zum Zwecke des out-of-band Managements verfügen. 12. Die Kommunikation über automatisierte Calls muss durch den Auftraggeber abgeschaltet werden können. 13. Das Einspielen von Firmware-Updates muss ohne Cluster-Downtime möglich sein. 14. Aus Gründen der Energieeffizienz müssen die Netzteile eine Zertifizierung mindestens nach dem Standard 80 PLUS Gold (oder vergleichbar) haben. 15. Es soll ein eigenes oder vom Hersteller bereitgestelltes System-Konfigurationstool unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 16. Für alle Systeme und Komponenten sollen aktuelle Treiber- und Firmware Versionen unentgeltlich über ein WEB-Portal ggf. mit der Zugangsberechtigung zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen die jeweiligen Portale der Hersteller mit der Bedingung, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechende Zugangsberechtigung sicherstellt. 17. Eine kostenlose Möglichkeit, über die der Auftraggeber Dokumentationen zu den Produkten und Einzelkomponenten beziehen kann, soll online zur Verfügung gestellt werden. Technische Anforderungen Server Die angegebene Software muss so konzipiert sein, dass sie Daten lokal auf der Anwendungsebene speichert, um die schnellstmögliche Leistung bei gleichzeitiger Reduzierung des Netzwerkverkehrs zu gewährleisten. 1. Der Softwaresupport muss pro Major Release mindestens 1 Jahr betragen. 2. Eine BSI konforme Clusterkonfiguration muss möglich sein. 3. Multi-Hypervisor Support 4. Updates der Storage Umgebung müssen unterbrechungsfrei möglich sein, d.h. ein Migrieren von VMs auf andere Hosts ist nicht erforderlich. 5. Ein standortübergreifender Betrieb zum Zwecke der standortübergreifenden Hochverfügbarkeit muss ohne zusätzliche Lizenzen oder Hardware möglich sein. 6. Der Softwaresupport beinhaltet auch neue Major Releases im vollen Funktionsumfang, ohne dass einzelne Funktionen nachlizenziert werden müssen. 7. Efficiency Features wie Deduplizierung, Komprimierung etc. müssen über Software realisiert werden. Dedizierte Hardware wird nicht benötigt. 8. Es müssen mindestens 16 Hosts zu einem Clusterverbund zusammengeschlos-sen werden, um ein lineares Wachstum zu ermöglichen. Jedes neue Gerät muss zum Zeitpunkt der Beschaffung mindestens über die gesetzliche Gewährleistung (Servicepaket S0) verfügen. Die optionale, erweiterte Gewährleistung richtet sich - soweit nicht anders vereinbart - nach den EVB-IT-Instandhaltung-AGB. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 2 Jahre | 72.000.000 € |
| 2 | Dienstleistung Im Folgenden sollen Dienstleistungen im Rahmen der hyperkonvergenten Infrastruktur beschafft werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. 1. Die geforderten Supportleistungen sollen auch ohne Remote-Support geleistet werden können. Die administrative Hoheit bleibt beim Land Hessen. Die Zugriffe auf Systeme sind grundsätzlich nur vor Ort möglich. 2. Die Dienstleistung "Identifizierung, Analyse und Beseitigung von suboptimalen Einstellungen, z.B. von Performance-Bottlenecks" soll im Umfang von mindestens 20 h pro Monat unentgeltlich für die HZD angeboten werden. 3. Es sollen Schulungsmöglichkeiten angeboten werden. 4. HZD-Mitarbeiter sollen Herstellerzertifikate im Rahmen von Schulungen/Trainings/Workshops erhalten können. 5. Es muss mindestens ein Mitarbeiter in Ausnahmefällen innerhalb von vier Stunden an einem der Standorte der HZD sein. Beschafft werden sollen vier Profile: 1. Servicetechniker Durchführung von Firmware-Upgrades, Ein-, Aus- und Umbauten. 2. Consultant Technische Einsätze vor Ort, Auskunft zu Konfigurationskompatibilitäten usw. sowie Einweisung in Systeme. 3. Senior Consultant Beratung und Unterstützung zu Design- und Architekturfragen; Unterstützung mit Expertenwissen bei komplexen Konfigurationsänderungen und ähnliches, Beratung zu Serverlandschaften über mehrere Rechenzentrumsstandorte, Durchführung von vor-Ort Schulungen. 4. Nutanix Spezialist / Nutanix Spezialist SÜ3 Die Aufgaben des Spezialisten für Nutanix-Serversysteme liegen in der Planung und Durchführung von komplexen und umfangreichen Aufgaben im Umfeld von Enterprise Nutanix-Systemumgebungen und den weiteren von dem Auftraggeber eingesetzten Management Werkzeugen. Der Spezialist übernimmt in Projekten die Aufgabe der fachlichen Steuerung der Projektergebnisse, definiert und strukturiert Arbeitsaufträge. Es kann zwingend erforderlich sein, die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Ü3 gemäß § 9 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG) zu unterziehen. Der Auftragnehmer soll dem Auftraggeber kostenfreie Schulungen zum angebotenen Leistungsspektrum in den Bereichen a) Administration und Installation b) Troubleshooting c) Infrastruktur und Architektur zur Verfügung stellen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 2 Jahre | 20.000.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- LeistungKriterienkatalog
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderungen: Los 1: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen pro Anforderung a) - b) (insgesamt vier geeignete Referenzen) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen: a) Projektierung einer Nuta … ganz lesenkürzer
Mindestanforderungen: Los 1: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen pro Anforderung a) - b) (insgesamt vier geeignete Referenzen) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen: a) Projektierung einer Nutanix Umgebung mit mindestens 20 Servern. b) Projektierung eines Metroclusters über zwei Standorte. Die Anforderungen a) und b) müssen nicht zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden. Los 2: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen pro Anforderung a) - c) (insgesamt sechs geeignete Referenzen) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen: a) Inbetriebnahme einer Nutanix Umgebung mit mindestens 20 Servern. b) Betrieb einer Nutanix Umgebung mit mindestens 20 Servern und einer Betriebs-zeit von mindestens einem Jahr. c) Mindestens ein Jahr Service mit definierten Service-Leveln bei einem Bestand von mindestens 4 Nutanix Clustern. Die Anforderungen a), b) und c) müssen nicht zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 22.12.2025
- Vertragsende
- 21.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils in weiteres Jahr (max. 48 Monate).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 72.000.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 21.10.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zurr Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hess … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zurr Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI. S. 338) mit dem Angebot abzugebn haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland beziehen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 72.000.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahr … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 72.000.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreue-gesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bieter-gemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Los 1: Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (30%) und die Leistung (70%). Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 360 Punkte erhalten werden. Der günstigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (360). Die Bewertung setzt sich nach folgender Formel zusammen: Z = L x 70 % + P x 30 %. Erreichen zwei Bieter die gleiche Punktzahl Z, ist für die Vergabeentscheidung die höchste Leistungspunktzahl entscheidend. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote identisch sein, entscheidet das Los. Los 2: Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (50%) und die Leistung (50%). Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 360 Punkte erhalten werden. Der günstigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (360). Die Bewertung setzt sich nach folgender Formel zusammen: Z = L x 50 % + P x 50 %. Erreichen zwei Bieter die gleiche Punktzahl Z, ist für die Vergabeentscheidung die höchste Leistungspunktzahl entscheidend. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote identisch sein, entscheidet das Los. Details zur konkreten Bewertung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA GmbH7 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- enthus GmbH3 Zuschläge
- Axentia Technologies AB2 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 14.10.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 14.10.2025 auf 21.10.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ffe194f-0135-48cd-a7f1-cc805cfbe63b.