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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Beschaffung von hyperkonvergenten Systemen (Nutanix) und zugehörigen Dienstleistungen für das Land Hessen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0069veröffentlicht 10.09.2025erstmals 10.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 382 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
92 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre22.12.2025 – 21.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistung70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 21.12.2027
    vor 11 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Beschaffung von hyperkonvergenten Systemen (Nutanix) und zugehörigen Dienstleistungen für das Land Hessen in zwei Losen

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Zertifizierte Hardware

Im Folgenden soll Zertifizierte Hardware von Dell und hyperkonvergente Infrastruktur Software von Nutanix beschafft werden. Für Los 1 müssen die folgenden Systeme / Komponenten / Software angeboten werden: • OEM Server in verschiedenen Leistungsklassen. Die Server und die verbauten Komponenten müssen in dem "Broadcom Compatibility Guide" ab Version ESXi 8.x und der Nutanix HCL (Hardware Compatibility List) ab Version Dell XC Core Serie G16 freigegeben worden sein. • Nutanix Appliance in verschiedenen Leistungsklassen • Nutanix Lizenzen sowie weitere für den Betrieb benötigte Softwarelizenzen • Serverkomponenten, die nach Vorgaben des Herstellers (Nutanix und Server Hersteller) zu einem Server hinzukonfiguriert werden können. Technische Anforderungen Hardware Server 1. Alle angebotenen HCP-Serversysteme müssen aus Kompatibilitäts- und Supportgründen vom gleichen Hersteller sein. Zusätzlich müssen die Server der HCL der jeweiligen Virtualisierungssoftware VMWare / Hyper - V / Nutanix entsprechen. 2. Alle angebotenen Serversysteme müssen die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung aktuelle Version der Server-Betriebssysteme in den jeweils vom Hersteller / Distributor im Support befindlichen Versionen unterstützen. 3. Die Hardware und Software eines Servers muss geeignete Vorkehrungen aufweisen, die verhindern, dass ein einzelnes fehlerhaftes Arbeitsspeichermodul zum Ausfall des Systems führt. Beispiele hierfür sind Arbeitsspeicherbetriebsmodi wie Erweiterter ECC-Modus, Speicherredundanz oder Speicherspiegelung. 4. Die Nutanix-Serversysteme inklusive aller Komponenten müssen zum Zeitpunkt der Lieferung den von Nutanix zuletzt freigegebenen und bereitgestellten Firmwarestand aufweisen. 5. Alle angebotenen Serversysteme sollen mittels SNMP durch das bestehende, von der HZD betriebene OBM Monitoring System überwachbar sein. 6. Für die Serversysteme soll eine eigene oder vom Hersteller verfügbare geeignete Managementsoftware unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 7. Im Falle eines Tauschs von Hardware im Zuge der Gewährleistung sind alle nicht flüchtigen Speicher BSI-konform zu löschen oder die Speichermedien verbleiben beim Auftraggeber. 8. Das BSI-konforme Löschen soll auf Verlangen nachgewiesen werden. 9. Die Kommunikation mit dem Auftragnehmer muss mindestens zu den Geschäftszeiten der HZD in deutscher Sprache gewährleistet sein. 10. Die Systeme müssen auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor Auslieferung auf fehlerfreie Funktionalität unter Volllast geprüft werden. 11. Die angebotenen Systeme müssen über eine Remote-Management-Lösung zum Zwecke des out-of-band Managements verfügen. 12. Die Kommunikation über automatisierte Calls muss durch den Auftraggeber abgeschaltet werden können. 13. Das Einspielen von Firmware-Updates muss ohne Cluster-Downtime möglich sein. 14. Aus Gründen der Energieeffizienz müssen die Netzteile eine Zertifizierung mindestens nach dem Standard 80 PLUS Gold (oder vergleichbar) haben. 15. Es soll ein eigenes oder vom Hersteller bereitgestelltes System-Konfigurationstool unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 16. Für alle Systeme und Komponenten sollen aktuelle Treiber- und Firmware Versionen unentgeltlich über ein WEB-Portal ggf. mit der Zugangsberechtigung zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen die jeweiligen Portale der Hersteller mit der Bedingung, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechende Zugangsberechtigung sicherstellt. 17. Eine kostenlose Möglichkeit, über die der Auftraggeber Dokumentationen zu den Produkten und Einzelkomponenten beziehen kann, soll online zur Verfügung gestellt werden. Technische Anforderungen Server Die angegebene Software muss so konzipiert sein, dass sie Daten lokal auf der Anwendungsebene speichert, um die schnellstmögliche Leistung bei gleichzeitiger Reduzierung des Netzwerkverkehrs zu gewährleisten. 1. Der Softwaresupport muss pro Major Release mindestens 1 Jahr betragen. 2. Eine BSI konforme Clusterkonfiguration muss möglich sein. 3. Multi-Hypervisor Support 4. Updates der Storage Umgebung müssen unterbrechungsfrei möglich sein, d.h. ein Migrieren von VMs auf andere Hosts ist nicht erforderlich. 5. Ein standortübergreifender Betrieb zum Zwecke der standortübergreifenden Hochverfügbarkeit muss ohne zusätzliche Lizenzen oder Hardware möglich sein. 6. Der Softwaresupport beinhaltet auch neue Major Releases im vollen Funktionsumfang, ohne dass einzelne Funktionen nachlizenziert werden müssen. 7. Efficiency Features wie Deduplizierung, Komprimierung etc. müssen über Software realisiert werden. Dedizierte Hardware wird nicht benötigt. 8. Es müssen mindestens 16 Hosts zu einem Clusterverbund zusammengeschlos-sen werden, um ein lineares Wachstum zu ermöglichen. Jedes neue Gerät muss zum Zeitpunkt der Beschaffung mindestens über die gesetzliche Gewährleistung (Servicepaket S0) verfügen. Die optionale, erweiterte Gewährleistung richtet sich - soweit nicht anders vereinbart - nach den EVB-IT-Instandhaltung-AGB. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre72.000.000 €
2
Dienstleistung

Im Folgenden sollen Dienstleistungen im Rahmen der hyperkonvergenten Infrastruktur beschafft werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. 1. Die geforderten Supportleistungen sollen auch ohne Remote-Support geleistet werden können. Die administrative Hoheit bleibt beim Land Hessen. Die Zugriffe auf Systeme sind grundsätzlich nur vor Ort möglich. 2. Die Dienstleistung "Identifizierung, Analyse und Beseitigung von suboptimalen Einstellungen, z.B. von Performance-Bottlenecks" soll im Umfang von mindestens 20 h pro Monat unentgeltlich für die HZD angeboten werden. 3. Es sollen Schulungsmöglichkeiten angeboten werden. 4. HZD-Mitarbeiter sollen Herstellerzertifikate im Rahmen von Schulungen/Trainings/Workshops erhalten können. 5. Es muss mindestens ein Mitarbeiter in Ausnahmefällen innerhalb von vier Stunden an einem der Standorte der HZD sein. Beschafft werden sollen vier Profile: 1. Servicetechniker Durchführung von Firmware-Upgrades, Ein-, Aus- und Umbauten. 2. Consultant Technische Einsätze vor Ort, Auskunft zu Konfigurationskompatibilitäten usw. sowie Einweisung in Systeme. 3. Senior Consultant Beratung und Unterstützung zu Design- und Architekturfragen; Unterstützung mit Expertenwissen bei komplexen Konfigurationsänderungen und ähnliches, Beratung zu Serverlandschaften über mehrere Rechenzentrumsstandorte, Durchführung von vor-Ort Schulungen. 4. Nutanix Spezialist / Nutanix Spezialist SÜ3 Die Aufgaben des Spezialisten für Nutanix-Serversysteme liegen in der Planung und Durchführung von komplexen und umfangreichen Aufgaben im Umfeld von Enterprise Nutanix-Systemumgebungen und den weiteren von dem Auftraggeber eingesetzten Management Werkzeugen. Der Spezialist übernimmt in Projekten die Aufgabe der fachlichen Steuerung der Projektergebnisse, definiert und strukturiert Arbeitsaufträge. Es kann zwingend erforderlich sein, die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Ü3 gemäß § 9 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG) zu unterziehen. Der Auftragnehmer soll dem Auftraggeber kostenfreie Schulungen zum angebotenen Leistungsspektrum in den Bereichen a) Administration und Installation b) Troubleshooting c) Infrastruktur und Architektur zur Verfügung stellen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre20.000.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung70 %
Preis30 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderungen: Los 1: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen pro Anforderung a) - b) (insgesamt vier geeignete Referenzen) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen: a) Projektierung einer Nuta … ganz lesenMindestanforderungen: Los 1: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen pro Anforderung a) - b) (insgesamt vier geeignete Referenzen) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen: a) Projektierung einer Nutanix Umgebung mit mindestens 20 Servern. b) Projektierung eines Metroclusters über zwei Standorte. Die Anforderungen a) und b) müssen nicht zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden. Los 2: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen pro Anforderung a) - c) (insgesamt sechs geeignete Referenzen) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen: a) Inbetriebnahme einer Nutanix Umgebung mit mindestens 20 Servern. b) Betrieb einer Nutanix Umgebung mit mindestens 20 Servern und einer Betriebs-zeit von mindestens einem Jahr. c) Mindestens ein Jahr Service mit definierten Service-Leveln bei einem Bestand von mindestens 4 Nutanix Clustern. Die Anforderungen a), b) und c) müssen nicht zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
22.12.2025
Vertragsende
21.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils in weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
72.000.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
21.10.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zurr Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hess … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zurr Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI. S. 338) mit dem Angebot abzugebn haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland beziehen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 72.000.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahr … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 72.000.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreue-gesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bieter-gemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Los 1: Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (30%) und die Leistung (70%). Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 360 Punkte erhalten werden. Der günstigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (360). Die Bewertung setzt sich nach folgender Formel zusammen: Z = L x 70 % + P x 30 %. Erreichen zwei Bieter die gleiche Punktzahl Z, ist für die Vergabeentscheidung die höchste Leistungspunktzahl entscheidend. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote identisch sein, entscheidet das Los. Los 2: Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (50%) und die Leistung (50%). Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 360 Punkte erhalten werden. Der günstigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (360). Die Bewertung setzt sich nach folgender Formel zusammen: Z = L x 50 % + P x 50 %. Erreichen zwei Bieter die gleiche Punktzahl Z, ist für die Vergabeentscheidung die höchste Leistungspunktzahl entscheidend. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote identisch sein, entscheidet das Los. Details zur konkreten Bewertung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (55 Lose mit Angabe)
786.900 €Zuschlagswert im Median
306.899 € – 2,3 Mio. €mittlere Hälfte, 11 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 14.10.2025
  5. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 14.10.2025 auf 21.10.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ffe194f-0135-48cd-a7f1-cc805cfbe63b.