Zum Inhalt
Menü

Beauftragung eines externen Generalunternehmers mit der Übernahme der vollständigen Betriebsverantwortung für den IT-Betrieb des BMUKN

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z I 3-VST. 1946/2026veröffentlicht 05.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 256 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
52 Monate01.09.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Umsetzungskonzept70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 2 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nachfolgend BMUKN bzw. AG‘in) plant, einen externen Dienstleister mit der Übernahme der vollständigen Betriebsverantwortung für den IT-Betrieb des BMUKN, insbesondere der zentralen Infrastruktur in den Bereichen Client- und Server-Rechnersysteme, Storage- und Backupsysteme, Netzwerk, Systemsoftware und systemnahe Software, Software der Bürokommunikation, Anwendungen, mobile Geräte sowie Administration und Service Desk als externen Generalunternehmer zu beauftragen.

Beschreibung des Loses

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nachfolgend BMUKN bzw. AG‘in) plant, einen externen Dienstleister mit dem Betrieb der zentralen IT-Komponenten, Benutzerservice und weiteren Services zu beauftragen. Die Dienstleistungen umfassen den vollständigen Betrieb und die Betreuung der Soft- und Hardwarekomponenten (als Basisleistung), im Einzelnen: • Client-Rechnersysteme (Clients / IT-Arbeitsplätze, Telearbeitsplätze, Notebooks), • Serversysteme (Servercluster, Sprach-Server-Infrastruktur, Video-Server-Infrastruktur), • Multifunktionsgeräte / Drucker / Scanner, • Weitere mobile Geräte (Tablet-PC und Smartphones), • Videokonferenzsysteme, • Festnetz (VoIP) Telefone • Storage- und Backupsysteme, • Netzwerkinfrastruktur, • Systemsoftware und systemnahe Software, • Software der Bürokommunikation, • Anwendungen sowie • Service Desk als Single Point of Contact. Das BMUKN plant auf der Grundlage der konzeptionellen Vorüberlegungen und der vorliegenden Leistungsbeschreibung (Formular 03.01 als Bestandteil der Vergabeunterlagen), die Bereitstellung der IT-Services qualitativ zu optimieren und extern zu vergeben. Die zu beschaffenden Leistungen teilen sich in Basisdienstleistungen, die kontinuierlich zu erbringen sind und für die definierte Service-Levels vereinbart werden sowie in erweiterte Dienstleistungen wie beispielsweise die Erstellung von Konzepten und die Mitarbeit an IT-Infrastrukturprojekten. Für die letztgenannten Leistungen soll ein Abrufkontingent festgelegt werden, aus dem das BMUKN bei Bedarf Leistungen abrufen kann. Garantierte Mindestabnahmemengen sind für diese erweiterten Dienstleistungen nicht vorgesehen und auf einen Höchstwert gemäß der Leistungsbeschreibung begrenzt.

ln Abgrenzung zu den Leistungen des externen Dienstleisters werden die Mitarbeiter*innen des IKT-Referates u. a. die folgenden Aufgaben wahrnehmen: • Aufstellung und Bewirtschaftung des IT-Haushalts, • Planung und Organisation der Schulungen, • Planung und Organisation der IT für Konferenzen, • Pflege des Intranetauftritts für die Seiten des IKT-Referats, • Lizenzmanagement, • strategische Weiterentwicklung der IT-Nutzung und der IT für Fachaufgaben des Ministeriums bzw. des Ressorts, • fachliche Betreuung (Fachadministration) einiger Fachverfahren im Ministerium. • fachliche Betreuung (Fachadministration) von IT-konsolidierten Fachverfahren • Betrieb und Administration der IT-konsolidierten Containerumgebung des Ministeriums (exkl. Backups und Netzwerk) • Betrieb und Administration eines zentralen IAM-System zur Identitätsföderation sowie zur Authentifizierung und Autorisierung von Fachverfahren

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Umsetzungskonzept70 %
Preis30 %
Qualität
UmsetzungskonzeptQualität Umsetzungskonzept
Preis
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, eine Option auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu zwei Jahre in Anspruch zu nehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestell … ganz lesenZusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
conet Deutschland GmbH, Bonn2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.02.2026 auf 24.02.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 17.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4610f0db-d36e-492e-9b97-1d165e8a9e27.